Mit dem Leasingauto ins Ausland: Tipps für die optimale Vorbereitung

Mit dem Leasingauto ins Ausland: Tipps für die optimale Vorbereitung

Ein Auto bietet Unabhängigkeit und grenzenlose Mobilität, auch wenn es geleast ist. Allerdings gibt es bestimmte Vorschriften und Gesetze, die beachtet werden müssen, wenn man mit dem Leasingfahrzeug ins Ausland fahren möchte oder sogar dauerhaft im Ausland leben will. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen, um optimal auf Ihre Auslandsfahrt mit dem Leasingauto vorbereitet zu sein.

Mit dem Leasingfahrzeug ins Ausland fahren – Was ist erlaubt?

Bevor Sie mit Ihrem geleasten Wagen ins Ausland fahren, sollten Sie sich gründlich informieren. In den meisten Leasingverträgen ist es erlaubt, das Fahrzeug auch für Fahrten ins Ausland zu nutzen, insbesondere in andere EU-Länder oder in die Schweiz. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass diese Regelung nicht allgemein vorausgesetzt werden kann und Sie den Leasingvertrag vor der Auslandsreise gründlich prüfen sollten.

Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern

Wenn Sie die deutschen Bundesgrenzen überqueren und die Europäische Union verlassen möchten, sollten Sie unbedingt in den Leasingvertrag schauen und Rücksprache mit dem Leasinggeber oder der Leasingbank halten. Es gibt Klauseln, die festlegen, ob Sie für Reisen in Nicht-EU-Länder eine schriftliche Zustimmung benötigen oder ob es Ihnen sogar untersagt ist, dorthin zu fahren. Dies gilt insbesondere für Osteuropa.

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Versicherungsschutz beim Leasingwagen im Ausland

Neben den Leasingvertragsbedingungen ist auch die Versicherung ein wichtiger Faktor bei Auslandsfahrten. Denn Auslandsfahrten bergen ein höheres Unfallrisiko aufgrund unbekannter Örtlichkeiten, anderer Verkehrsregeln und ungewohnter Straßenverhältnisse. Prüfen Sie daher vor der Abreise, ob der Versicherungsschutz auch im Zielland gilt. Die Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich auch im Ausland, aber eine internationale Versicherungskarte kann sehr hilfreich sein, um bei einem Auslandsunfall eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Diebstahl des Leasingautos oder Totalschaden im Ausland

Wenn Ihr Leasingfahrzeug im Ausland gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, kommt die GAP-Versicherung zum Einsatz. Diese Differenzkaskoversicherung schließt die finanzielle Lücke zwischen dem von der Kaskoversicherung erstatteten Wiederbeschaffungswert und dem vom Leasinggeber geforderten Ablösewert des Fahrzeugs. Die GAP-Versicherung wird häufig in Verbindung mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Wenn Sie diese Versicherung nicht haben, müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen.

Wichtige Unterlagen für die Fahrt ins Ausland

Um für Ihre Auslandsfahrt gut vorbereitet zu sein, sollten Sie immer folgende Dinge griffbereit haben:

  • Pkw-Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeug-Zulassungspapiere
  • Internationale Versichertenkarte
  • Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten
  • Kfz-Schutzbrief für Pannen und Unfälle, falls vorhanden
  • Europäischer und/oder internationaler Unfallbericht

Quick-Tipps für die Reise ins Ausland mit dem Leasingwagen

Hier sind wichtige Tipps für eine Auslandsfahrt mit dem Leasingauto:

  • Achten Sie darauf, die im Leasingvertrag festgelegte Kilometerleistung nicht zu überschreiten, da sonst Zusatzkosten drohen.
  • Beachten Sie die länderspezifischen Straßenverkehrsregeln.
  • Überprüfen Sie den Versicherungsschutz im Zielland.
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Mitnahmepflichten im jeweiligen Land.

Umzug ins Ausland mit Leasingauto

Wenn Sie weniger als sechs Monate im EU-Ausland leben und Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland muss das Auto jedoch in Deutschland abgemeldet und im neuen Wohnort angemeldet werden. Der Grund dafür ist die Besteuerung des Fahrzeugs gemäß der Kfz-Steuergesetzgebung, nach der ein Auto dort zugelassen, versichert und besteuert werden muss, wo es vorwiegend genutzt wird. Die dauerhafte Mitnahme des Leasingautos gestaltet sich als schwierig bis unmöglich, da dies laut den meisten Leasingverträgen nicht gestattet ist.

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Verkehrsunfall im Ausland mit Leasingwagen

Wenn es zu einem Unfall im Ausland kommt, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Dokumentieren Sie den Unfall zusätzlich mit Bildern und Videos. Benachrichtigen Sie anschließend den Leasinggeber und die Versicherung über den Vorfall.

Mit dem richtigen Leasingfahrzeug ins Ausland

Wenn Sie noch auf der Suche nach einem Leasingauto für Ihre Auslandsreise sind, finden Sie auf LeasingMarkt.de zahlreiche Leasingangebote zu Top-Konditionen. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Leasingbedingungen an Ihre individuellen Wünsche anzupassen. Starten Sie jetzt Ihre Suche, damit Sie schon bald mit Ihrem neuen Leasingwagen auf Reisen gehen können!