Wenn es um die Mietkaution geht, haben Vermieter das letzte Wort. Sie können eine Kaution im Mietvertrag festlegen oder auch nicht. Heutzutage gibt es jedoch kaum noch Eigentümer, die auf diese Option verzichten. Eine Mietkaution dient als Sicherheit und kann am Ende des Mietverhältnisses zur Begleichung von offenen Forderungen wie Mietrückständen oder Reparaturkosten verwendet werden. Gerade bei der Vermietung von Gewerbeobjekten an Unternehmen ist dies eine wichtige Absicherung.
Private Mieter haben zumindest einige Vorteile und einen gewissen Schutz, wenn es um die Mietkaution geht. Nach § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ihre Kaution auf maximal 3 Monatskaltmieten begrenzt und kann in drei gleichen Raten innerhalb der ersten drei Monate abbezahlt werden.
Bei gewerblichen Mietverträgen hingegen gelten fast keine gesetzlichen Regelungen. Hier herrscht Vertragsfreiheit, da das Insolvenzrisiko von Gewerbemietern höher ist. In der Regel werden bis zu 6 Monatsmieten als Kaution verlangt. Gerade Unternehmer in “Risiko”-Branchen wie der Gastronomie müssen oft mit sehr hohen Kautionen rechnen. Selbst bei eigentlich bezahlbaren Räumlichkeiten kann die Kaution leicht im fünfstelligen Euro-Bereich liegen, ohne die Möglichkeit der schrittweisen Abzahlung.
Mit einem Mietaval kann der Mieter die geforderte Kaution in voller Höhe sicher und bargeldlos leisten und bleibt dabei finanziell völlig flexibel. Der Vermieter profitiert von einer aufwands- und verwaltungsfreien Mietkaution mit der gleichen Qualität und garantierten Sicherheit wie die klassische Barkaution.
Im privaten Bereich werden Kautionsbürgschaften in Deutschland meist online über spezialisierte Kautionsversicherer abgewickelt. Private Mieter gehen daher selten zur Hausbank, um ein Mietaval zu beantragen.
Im gewerblichen Bereich hingegen ist das Mietaval lediglich eine von vielen Avalarten, die Unternehmen nutzen. Kautionsversicherer konkurrieren hier stark mit den Avalkrediten der Banken. Das Mietaval spielt dabei jedoch keine besonders große Rolle und wird nur von wenigen Kautionsversicherern wie der R+V Versicherung angeboten.
Die Unterschiede zwischen Bankbürgschaften und Versicherungsbürgschaften sind:
- Beim Avalkredit der Hausbank wird die Kreditlinie belastet und die Liquidität des Unternehmens begrenzt. Existenzgründer haben oft wenig Möglichkeiten, bei der Bank eine Kaution zu erhalten.
- Die Mietkautionsversicherung hingegen hat keine Auswirkungen auf die Kreditlinie. Für Existenzgründer gibt es Standardtarife oder vereinfachte Prüfungen, so dass die Chance auf ein Mietaval hier größer ist.
Bei beiden Varianten ist eine Bonitätsprüfung erforderlich, die einzelfallabhängig und umfangreich sein kann. Zusätzliche Sicherheiten, wie z.B. ein abgetretenes Bankguthaben, können sowohl von der Bank als auch vom Kautionsversicherer verlangt werden. Daher ist es ratsam, mehrere Anbieter und Angebote zu vergleichen.
Eine Mietkaution ist ein verbreitetes Mittel, um im Vorfeld eines Mietverhältnisses für zusätzliche finanzielle Sicherheit zu sorgen. Während des Mietverhältnisses liegt die Barkaution oft für lange Zeit ungenutzt auf Eis und bringt dem Vermieter keinen weiteren Vorteil. Der Mietaval ist daher gerade für Unternehmen und Gewerbetreibende eine attraktive Alternative. Er bietet die garantierte Sicherheit einer rechtsgültigen Mietkaution, bewahrt die Liquidität und ist flexibel und individuell einsetzbar.