Mit “Gewährleistung” von MediaMarkt auf Zeitreise in das rechtsfreie Internet der späten 90er

Mit “Gewährleistung” von MediaMarkt auf Zeitreise in das rechtsfreie Internet der späten 90er

Es begann alles ganz harmlos… Wir möchten den Wettbewerb unterstützen, lokale Unternehmen stärken und dabei die Übermacht von Amazon nicht weiter vergrößern. Wir waren uns der Vorteile des Giganten bewusst, der dank seiner Marktmacht seinen Kunden maximale Kulanz bietet.

Doch wir hätten niemals gedacht, dass im Jahr 2021 der Online-Handel immer noch in verschiedene Servicewelten aufgeteilt ist.

Unsere Anwaltskanzlei hat daher bereits einige Bürogeräte bei MediaMarkt-Saturn in Ingolstadt, einem großen inländischen Anbieter, bestellt. Bestellung und Lieferung liefen problemlos ab. Es gab keinen Grund zur Beanstandung bei den gelieferten Markengeräten.

Im Juni 2021 haben wir zum ersten Mal einen Standmixer für den privaten Gebrauch bestellt. Das Gerät wurde kaum benutzt, nur drei Mal bis August. Ansonsten stand es abseits auf der Küchenarbeitsplatte. Beim dritten Einsatz trat unerwartet ein Defekt auf: Das Einstellrad zur Programmwahl war plötzlich defekt und ließ sich ohne Widerstand und Funktion durchdrehen.

Ein ärgerlicher Vorfall, aber bei Verbrauchsgüterkäufen wird vermutet, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auftritt, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen können.

Ab dem 1. Januar 2022 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter verbessert. Die gesetzlich definierte Vermutung eines Mangels gilt nun nicht mehr nur 6 Monate ab Kauf, sondern ganze 12 Monate.

Zudem verhindert ein Mangel, der kurz vor Ablauf der 2-jährigen Gewährleistung auftritt, dass diese ausläuft. Die Verbraucher haben dann noch 2 Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Verkäufer sind außerdem verpflichtet, sicherzustellen, dass Produkte mit digitalen Funktionen (wie zum Beispiel Fernseher mit Streaming-Software oder Smartphones) über Updates mit den verbundenen Betriebssystemen oder technischen Geräten funktionsfähig bleiben. Firmware- und Softwareupdates müssen bereitgestellt werden. Diese Verpflichtung gilt über den Gewährleistungszeitraum hinaus für die übliche Nutzungsdauer des jeweiligen Geräts. Wenn kein Update bereitgestellt wird und dadurch die Funktionsweise eingeschränkt ist, gilt das gekaufte Gerät als mangelhaft.

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Es ist nicht mehr erforderlich, eine konkrete Frist zur Beseitigung des Mangels als Voraussetzung für einen Rücktritt zu setzen. Eine einmalige Mängelrüge (mit genauer Beschreibung des Mangels, Kaufdaten und gegebenenfalls Seriennummer des Geräts) und angemessenes Warten auf den Verkäufer reichen aus. Der Rücktritt muss ebenfalls nicht mehr angedroht werden.

Um die Mängelrüge nachweisen zu können, empfiehlt es sich, diese per Telefax oder als Einschreiben zu versenden. Bei Haushaltsgeräten sollten Sie am besten ein Foto des Typenschilds oder die Seriennummer mitsenden, sofern diese nicht auf der Rechnung vermerkt ist.

Es gibt widersprüchliche Angaben zur Verkäuferin. Das gesetzliche Recht auf Gewährleistung gilt bei allen Verbrauchsgüterkäufen und kann nicht durch Verkäufer eingeschränkt werden. Marketplace-Plattformen wie Amazon oder andere ähnliche Plattformen ermöglichen es jedoch verschiedenen Verkäufern, ihre Waren auf eigenes Risiko anzubieten. Das Portal ist dann rechtlich nicht der Verkäufer, sondern grundsätzlich die Person, die dem Account zugeordnet ist. Das Portal muss diese Person jedoch klar mit Name und Adresse ausweisen, um nicht selbst für die Angebote haftbar zu sein.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich durch die erweiterten Käuferrechte ab 2022 mehr Sicherheiten bei der Gewährleistung. Die Verkäufer sind verpflichtet, die Produkte funktionsfähig zu halten und auf Mängel angemessen zu reagieren.