Mit gutem Gewissen kündigen – Tipps für deinen Jobwechsel

Mit gutem Gewissen kündigen – so machst du es richtig!

Gratulation! Du hast einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche. Das bedeutet gleichzeitig, dass du deine bisherige Stelle kündigen musst. Aber wie machst du das am besten? In diesem Artikel erfährst du, wie du mit gutem Gewissen kündigst und alles richtig machst.

Was eine schriftliche Kündigung enthalten muss

Damit deine Kündigung formell korrekt ist, solltest du folgende Punkte in deinem Kündigungsschreiben beachten:

  • Den richtigen Ansprechpartner mit Namen und Adresse (Personalabteilung oder direkter Vorgesetzter)
  • Einen eindeutigen Hinweis auf deinen Arbeitsvertrag, zum Beispiel: Arbeitsvertrag vom 15.09.2010
  • Den Hinweis auf die Einhaltung der Kündigungsfristen und das Datum deines letzten Arbeitstages (inklusive Resturlaub)
  • Deine Unterschrift und das aktuelle Datum

Damit du nichts vergisst, kannst du eine kostenlose Kündigungsschreiben Vorlage herunterladen.

Mit gutem Gewissen kündigen – so machst du es richtig!

Bloss keine Angst haben!

Es ist völlig verständlich, wenn dir die Situation unangenehm ist. Schliesslich hast du vielleicht schon länger im Unternehmen gearbeitet und gute Beziehungen zu Kollegen und Vorgesetzten aufgebaut. Vielleicht hast du auch das Gefühl, deinen Arbeitgeber im Stich zu lassen. Aber lass dich davon nicht abhalten. Du hast ein besseres Angebot erhalten und nimmst es wahr. Punkt.

Auch wenn du dich mit einigen Kollegen nicht so gut verstehst, versuche dennoch, auch in den letzten Wochen respektvoll mit ihnen umzugehen. Vermeide es, die Kündigung auf die lange Bank zu schieben, das erzeugt Unmut. Sobald du den neuen Vertrag in Händen hältst, solltest du dein Kündigungsschreiben verfasst haben und einen Gesprächstermin mit deinem Chef vereinbaren. Am besten bringst du die schriftliche Kündigung gleich zum Gespräch mit.

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Stolperfallen bei der Kündigung

Eine Kündigung ist erst wirksam, wenn das Kündigungsschreiben dem Empfänger tatsächlich zugestellt wurde. Deshalb solltest du per Post mit einem Einschreiben kündigen. Beachte, dass deine Kündigung bei einer vertraglichen Kündigungsfrist von einem Monat, zum Beispiel wenn du zum 31. Mai kündigen möchtest, bis spätestens 30. April beim Arbeitgeber vorliegen muss. Schreibe das Kündigungsschreiben sachlich und neutral und versuche, immer im Guten auseinanderzugehen. Denn denk daran: Man sieht sich immer zweimal im Leben – vor allem in der Schweiz.

Tipps für das Kündigungsgespräch

Damit du im Kündigungsgespräch nichts Wichtiges vergisst, stellst du dir am besten eine Checkliste mit allen Informationen zusammen. Kläre mit deinem Chef unter anderem:

  • Durch wen und wann wird den Kollegen von deinem Ausscheiden berichtet?
  • Wie werden deine letzten Wochen im Unternehmen aussehen?
  • Was ist bei der Übergabe deines Arbeitsbereichs zu beachten?
  • Müssen noch irgendwelche Formulare ausgefüllt werden?
  • Ein wichtiges Thema ist auch dein Arbeitszeugnis. Wenn du die Stelle intern schon einmal gewechselt hast, kannst du jetzt um ein entsprechendes Zwischenzeugnis bitten.

Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Auch an deinen letzten Arbeitstagen im alten Job solltest du unbedingt weiterhin motiviert erscheinen. Versuche, deine laufenden Projekte abzuschließen und die Übergabe fristgerecht vorzubereiten. Hast du noch Urlaubstage übrig, bespreche mit deinem Manager, wann du diese am besten nehmen kannst. In manchen Unternehmen erfolgt auch vor Ablauf des letzten Arbeitstages eine Freistellung des Arbeitnehmers. Ob du freigestellt wirst, entscheidet dein Chef. Vorschlagen solltest du dies jedoch besser nicht.

Kündigen während der Probezeit

Es kann natürlich auch sein, dass du bereits während der Probezeit merkst, dass die Stelle doch nichts für dich ist. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist laut Schweizer Arbeitsrecht sieben Tage, wobei die Kündigung auf jeden beliebigen Tag ausgesprochen werden kann. Trotzdem empfiehlt es sich, aus Beweisgründen deine Kündigung schriftlich einzureichen.

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Mit gutem Gewissen kündigen – so machst du es richtig!