Möbel: Wie Möbelhändler mit illegalen Tricks täuschen

Möbel: Wie Möbelhändler mit illegalen Tricks täuschen

Im deutschen Möbelhandel tobt eine wahre Rabattschlacht. Jede Woche locken bunte Werbeblätter mit Slogans wie “Messepreise”, “Geburtstagsrabatte”, “Elefantastische Angebote” oder “Räumungsverkauf” die Kunden in die Geschäfte am Stadtrand. Doch laut der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gibt es dabei zahlreiche Möbelhändler, die mit übertriebenen Versprechungen und falschen Werbeaussagen die Kunden täuschen.

Die Tricks der Möbelhändler

Eine Untersuchung der Wettbewerbshüter hat ergeben, dass in insgesamt 244 überprüften Prospekten nicht weniger als 266 mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften gefunden wurden. Dabei handelt es sich unter anderem um Mondpreise, versteckte Zusatzkosten, unklare Rabattausnahmen oder vorgetäuschte Jubiläen. Die betroffenen Händler erhielten daraufhin Abmahnungen, einige haben sich bereits verpflichtet, die irreführenden Werbeaussagen nicht mehr zu verwenden.

Thomas Grothkopp, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Möbel und Küchen in Köln, äußert sich selbstkritisch: “Immer höhere Rabatte ähneln Medikamenten, die in Überdosis oft immer weniger Wirkung erzeugen.” Früher reichte es aus, günstige Mittagessen oder billige Kaffee-Gedecke anzubieten, um Kunden anzulocken. Heutzutage müssen scheinbare Preisnachlässe in Höhe von mehreren Tausend Euro herhalten.

Die Preisempfehlung bei Möbeln

Die meisten durchgestrichenen “Statt-Preise” sind laut den Wettbewerbsanwälten völlig überzogen und werden in der Realität nie verlangt. Unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller sind in der Möbelbranche aufgrund der Vielfalt der Einzelmöbel eher unüblich. In den Prospekten findet man Belege für Mondpreise, wenn identische Küchen oder Polstermöbel immer wieder zum gleichen reduzierten Preis angeboten werden. “Das ist dann der eigentliche Preis”, erklärt Reiner Münker, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale. Die Verwendung eines falschen Statt-Preises ist jedoch verboten.

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Auch beim Erfinden von Sonderverkaufs-Anlässen sind die Händler sehr kreativ. Eine nationale Handelskette bewarb ihre bundesweit einheitlichen Angebote in verschiedenen Prospekten mal als Messepreise und mal als Räumungsverkauf. Zudem kann der Verbraucher nicht davon ausgehen, dass das vermeintliche Super-Angebot tatsächlich zeitlich begrenzt ist.

Kunden fehlt das Preisgefühl bei Möbeln

Die Möbelhändler haben es besonders leicht, die Kunden zu täuschen, da es ihnen beim seltenen Möbelkauf an einem echten Preisgefühl mangelt. “Die Preise sind für die Konsumenten schon wegen der enormen Variantenvielfalt sehr intransparent”, erklärt Thomas Harms, Handelsexperte der Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Selbst das Internet kann hier nicht viel weiterhelfen. Letztendlich muss man zu mehreren Anbietern gehen und sich Angebote einholen, um einen realistischen Preisvergleich durchführen zu können. Die ursprünglichen Kalkulationen im Möbelhandel seien schon immer “völliger Unsinn” gewesen, so Harms. Wenn ein Verkäufer einen Preis nennt, handelt es sich lediglich um eine erste Preisidee, über die hart verhandelt werden sollte.

Billige Prospekt-Tricks

Nur wenige Unternehmen entziehen sich der Werbeschlacht mit billigen Prospekt-Tricks. Dazu gehört auch der Marktführer Ikea, der jedoch ein ganz anderes Geschäftsmodell als die übrigen Möbelhändler verfolgt. Ikea kontrolliert den gesamten Möbelproduktions- und Handelsprozess und setzt ausschließlich auf eigene Produkte. Die Konkurrenz hingegen arbeitet eng mit der Möbelindustrie und Einkaufsgemeinschaften zusammen.

Die kürzlich verhängten Kartellstrafen von insgesamt 4,4 Millionen Euro gegen fünf Möbelhersteller zeigen, wie eng die Spielräume in der Branche sind. Diese Unternehmen hatten Händler mit Liefersperren bedroht, sollten sie ihre Markenmöbel zu billig abgeben. Aus Sicht der Kunden bedeutet das, dass es für hochwertige Einrichtungen meist keine Rabatte gibt, trotz entsprechender Versprechungen in den Prospekten.

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“Konsumenten sollten sich nicht von Rabatten blenden lassen, sondern die Produkte, Leistungen und Endpreise mehrerer Anbieter vergleichen”, rät Verbandsfunktionär Grothkopp. Die Maßnahmen der Wettbewerbszentrale könnten dazu beitragen, dass Rabatte als Werbemittel wieder sorgsamer eingesetzt werden.