Motorschaden beim Gebrauchtwagen – Wer haftet?

Motorschaden beim Gebrauchtwagen – Wer haftet?

Ein gebrauchtes Auto kaufen kann ein riskantes Unterfangen sein, insbesondere wenn unerwartete Probleme auftreten. In diesem Artikel werde ich näher darauf eingehen, ob der Händler in einem solchen Fall haftet und welche Konsequenzen dies für den Käufer haben kann.

Der Fall: Motorschaden nach dem Kauf

Stellen Sie sich vor, Sie haben vor einiger Zeit einen Gebrauchtwagen bei einem Händler erworben. Alles schien in Ordnung, bis Sie plötzlich auf der Autobahn laute Motorgeräusche hören und das Auto abschleppen lassen müssen. Es stellt sich heraus, dass ein Motorschaden vorliegt. Natürlich sind Sie besorgt und informieren umgehend den Händler.

Gewährleistungspflicht des Händlers

Gemäß der Gewährleistungspflicht ist der Händler verpflichtet, für Mängel einzustehen, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden waren. Hier stellt sich die Frage, ob der Händler für den Motorschaden haftet.

Die gute Nachricht ist, dass der Händler in den meisten Fällen für solche Mängel haftet, sofern der Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist auftritt. Daher sollten Sie den Händler so schnell wie möglich darüber informieren. In Ihrem Fall haben Sie den Händler bereits kontaktiert, was ein wichtiger Schritt ist.

Einigung über die Reparaturkosten

Um den Motorschaden zu beheben, wurde vereinbart, einen Austauschmotor einzubauen. Die Kosten wurden aufgeteilt, wobei Sie und der Händler jeweils die Hälfte tragen. Es wurde auch vereinbart, dass der Motor komplett überholt sein würde.

Fragwürdige Situationen

Es gibt jedoch einige fragwürdige Situationen, die geklärt werden müssen. Zum einen behauptet der Händler, dass das Serviceheft fehlt und der Eintrag nicht vorgenommen werden kann. Sie wissen jedoch, dass das Serviceheft im Handschuhfach war und von Ihrer Werkstatt bestätigt wurde, dass sie es nicht entfernt hat.

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Des Weiteren gibt es keine Rechnung von der Werkstatt, sondern nur eine handschriftliche Auflistung der Reparaturkosten. Der Händler argumentiert, dass auf diese Weise die Mehrwertsteuer eingespart werden kann. Es ist wichtig zu klären, ob dieses Vorgehen rechtens ist und ob Sie Anspruch auf eine offizielle Rechnung haben.

Ablauf der Reparatur und Gewährleistung

Der neue Motor wurde nun eingebaut und das Auto ist angeblich wieder funktionsfähig. Aber was passiert, wenn der Motor nicht wie vereinbart generalüberholt wurde? Müssen Sie das Auto trotzdem annehmen? Hier sollten Sie Ihre Rechte als Käufer prüfen und überlegen, welche Konsequenzen dies für Sie haben könnte.

Zusätzlich stellt sich die Frage, wer für die Gewährleistung des Motors verantwortlich ist und ab wann die Frist dafür beginnt. Hier sollten Sie klären, ob der Händler oder der Mechaniker in diesem Fall die Gewährleistung übernimmt.

Fazit

Es ist wichtig, dass Sie sich bei einem Motorschaden beim Gebrauchtwagen an Ihre Rechte als Käufer halten. Informieren Sie den Händler umgehend und klären Sie alle offenen Fragen. Behalten Sie im Hinterkopf, dass der Händler in den meisten Fällen für solche Mängel haftet und für deren Behebung sorgen muss.

Denken Sie daran, sich alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen zu lassen und klären Sie, ob das Vorgehen des Händlers bezüglich der Rechnungsstellung rechtens ist. Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten Dokumente erhalten und bewahren Sie diese sicher auf.

Abschließend sollten Sie sich auch darüber informieren, ob Sie das reparierte Auto trotz der offenen Fragen mitnehmen dürfen oder ob der Händler das Auto so lange behalten kann, bis alles geklärt ist. Halten Sie auch den fehlenden Eintrag ins Serviceheft im Auge und überlegen Sie, wie Sie dieses Problem am besten lösen können.

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Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich im Falle eines Motorschadens beim Gebrauchtwagen gut informieren. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Händler seine Verpflichtungen erfüllt und Sie als Käufer geschützt sind.