Bist du endlich durch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) gekommen und hast deine Fahreignung unter Beweis gestellt? Herzlichen Glückwunsch! Doch wie geht es jetzt weiter? In diesem Artikel erfährst du, was als nächstes auf dich zukommt und wann du deinen Führerschein zurückerhältst.
Wann wird für die MPU ein positives Gutachten ausgestellt?
Damit die MPU als bestanden gilt, musst du alle drei Bestandteile erfolgreich absolvieren: die medizinische Untersuchung, das Leistungstestverfahren und das psychologische Gespräch. Erst wenn der Verkehrspsychologe ein Gutachten ohne Auflagen ausstellt und damit deine Fahreignung nachgewiesen ist, gilt die MPU als geschafft. Mit einem positiven MPU-Gutachten kannst du bei der Führerscheinstelle die Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis beantragen.
Erhältst du hingegen ein Gutachten mit der Bezeichnung “bedingt geeignet”, bedeutet das weder ein positives noch ein negatives Ergebnis. In diesem Fall wird eine Nachschulungsempfehlung ausgesprochen und du musst einen zusätzlichen Kurs absolvieren. Wenn du laut Einschätzung des Verkehrspsychologen ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen bist, erhältst du ein negatives Gutachten.
Um sicherzugehen, dass die Führerscheinstelle nur über eine bestandene MPU informiert wird, solltest du bereits bei der Anmeldung die automatische Übersendung des MPU-Gutachtens ablehnen. So verhinderst du einen Eintrag im Fahreignungsregister für den Fall eines negativen Gutachtens.
MPU bestanden: Wann bekommst du den Führerschein zurück?
Nachdem du lange Zeit auf deine Fahrerlaubnis verzichten musstest und viel Aufwand in die Vorbereitung der MPU investiert hast, bist du natürlich ungeduldig. Es ist verständlich, dass du deinen Führerschein sofort abholen möchtest, nachdem du die MPU erfolgreich bestanden hast. Allerdings musst du dich noch etwas gedulden, denn die Erstellung des Gutachtens dauert im Durchschnitt rund 2 Wochen.
Ohne dieses Gutachten ist es in der Regel nicht möglich, den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfolgreich zu stellen, da es den Nachweis für das Bestehen der MPU darstellt. Sobald du das Gutachten endlich in den Händen hältst, musst du zur Fahrerlaubnisbehörde gehen. Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Dokumente und Belege dabei hast. Die Behörden verlangen in der Regel:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Antragsformular für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Bescheinigung für die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs
- aktuelle Bescheinigung des Sehtests
- polizeiliches Führungszeugnis
- das Original des MPU-Gutachtens
Wenn du alle erforderlichen Unterlagen eingereicht bzw. vorgelegt hast und es keine weiteren Einwände seitens der Führerscheinstelle gibt, wird deinem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stattgegeben. Allerdings dauert es in der Regel noch etwa 4 Wochen, bis du deinen neuen Führerschein in den Händen hältst, da die Herstellung etwas Zeit beansprucht. In der Zwischenzeit besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Führerschein ausstellen zu lassen, damit du bereits Platz hinter dem Steuer eines Kfz nehmen kannst.
Wann bleibt der Führerschein trotz positivem MPU-Gutachten verwehrt?
Es kann jedoch auch vorkommen, dass du zwar die MPU bestanden hast, dir aber kein neuer Führerschein erteilt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die verhängte Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall kannst du zwar schon drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist deinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, erhältst aber auch dann, wenn die MPU erfolgreich bestanden wurde, den Führerschein noch nicht zurück.
Darüber hinaus kann die Fahrerlaubnisbehörde den Antrag auf Wiedererteilung ablehnen, wenn du während der Sperrfrist oder der MPU Straftaten begangen hast, die zu einem Eintrag im Führungszeugnis und/oder dem Fahreignungsregister geführt haben. Ein Beispiel dafür wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Auch wenn du die MPU bestanden hast, können Zweifel an deiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und weitere Anforderungen an die Wiedererteilung geknüpft werden. Bei einem längeren Verlust der Fahrerlaubnis besteht die Möglichkeit, dass die Behörde erneut die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen und der praktischen Führerscheinprüfung verlangt. In diesem Fall wirst du also noch einmal getestet.