Muss man bei einem Umzug das Nummernschild wechseln?

Muss man bei einem Umzug das Nummernschild wechseln?

Beim Umzug gibt es viele Dinge zu beachten: Ist der alte Internetanbieter gekündigt worden? Haben Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post gestellt? Aber was ist mit dem Auto? Muss das Kennzeichen bei einem Umzug gewechselt werden?

Seit Januar 2015 müssen Sie sich zumindest darum keine Sorgen mehr machen. Auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen behalten. Aber Sie sind dennoch nicht von den Pflichten rund um Ihr Fahrzeug befreit.

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen die Fahrzeugpapiere entsprechend angepasst werden. Eine Ummeldung des Fahrzeugs ist daher unumgänglich. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was dabei zu beachten ist, wann eine Kennzeichenmitnahme nicht akzeptiert wird und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie Ihr Nummernschild ohnehin nicht behalten möchten.

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Was benötigen Sie zum Ummelden Ihres Autos?

Wie bereits erwähnt, ist ein Kennzeichenwechsel bei einem Umzug zwar nicht mehr erforderlich, aber das Fahrzeug muss dennoch umgemeldet werden, um Ihre Daten auf dem neuesten Stand zu halten. Dies können Sie bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle erledigen. Dabei sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Elektronische Bestätigung der Versicherung (eVB-Nummer)
  • aktueller TÜV-Bericht (inkl. Abgasuntersuchung)
  • SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer

Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief müssen Sie nur mitnehmen, wenn Sie Ihr Kennzeichen wechseln möchten. Durch das Wegfallen des Kennzeichenwechsels bleibt die Versicherung normalerweise unberührt. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie hängt weiterhin vom Wohnort ab.

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Kennzeichenwechsel bei Umzug: Welche Ausnahmen gibt es?

Die relativ neue Regelung zur Kennzeichenmitnahme gilt bundesweit und wurde eingeführt, um der Bürokratie entgegenzuwirken. Dadurch sparen Betroffene Zeit und Kosten, die normalerweise mit einem Nummernschildwechsel bei einem Umzug verbunden wären.

Es gibt jedoch Situationen, in denen das Kennzeichen gewechselt werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es zu einem Halterwechsel kommt, das Auto verkauft wird oder das Kfz abgemeldet wird.

Auch wenn sich das Fahrzeug nach dem Wechsel des Fahrzeughalters oder einem Verkauf noch im gleichen Zulassungsbezirk befindet, ist ein Kennzeichenwechsel erforderlich. Bei einem Umzug können die alten Schilder zwar behalten werden, aber nicht, wenn Sie sich ein neues Auto zulegen. In diesem Fall benötigen Sie in der Regel ein Kennzeichen mit dem Kürzel der neuen Region.

Wenn Sie einen Kennzeichenwechsel bei Umzug ausdrücklich wünschen

Die Kfz-Kennzeichenmitnahme ist nur eine Option und keine Pflicht. Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen also gar nicht behalten möchten, ist es natürlich auch kein Problem, ein neues zu beantragen.

In diesem Fall benötigen Sie die oben genannten Unterlagen, wenn Sie die Zulassungsstelle besuchen. Hinzu kommen jedoch die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief sowie die neuen Kennzeichen.

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