Ein Blick auf die Entwicklung Medizinischer Versorgungszentren in Deutschland
Im deutschen Gesundheitswesen ist Zusammenarbeit von Ärzten von großer Bedeutung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ärzte in Teams zusammenarbeiten können, wie zum Beispiel Praxisgemeinschaften, Berufsausübungsgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurden im Jahr 2004 MVZ in die Versorgungslandschaft eingeführt. Sie sollen eine patientenorientierte und integrierte Versorgung aus einer Hand ermöglichen. Durch die Verknüpfung verschiedener Fachrichtungen, der ambulanten und stationären Versorgung sowie der Rehabilitation soll diese Kooperationsform die Versorgung erleichtern. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Entwicklung von MVZ und grenzen sie von Gemeinschaftspraxen ab.
Aktueller Stand der MVZ im deutschen Gesundheitswesen
Laut gesetzlicher Definition (§ 95 SGB V) sind MVZ fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtungen, die über die strukturierte Zusammenarbeit mindestens zweier Ärzte eine interdisziplinäre Versorgung aus einer Hand gewährleisten sollen. MVZ können sowohl von zugelassenen Ärzten als auch von Krankenhäusern gegründet werden. Zum 31.12.2016 waren 38,8 % aller MVZ-Träger Krankenhäuser. Der größere Teil befindet sich in der Hand niedergelassener Ärzte, was als Praxis-MVZ bezeichnet wird. Ende des Jahres 2016 gab es in Deutschland insgesamt 2.490 MVZ. Seit 2004 steigt die Anzahl der MVZ stetig. Bayern hat mit 485 MVZ die meisten Versorgungszentren. MVZ gründen sich sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten. In einem MVZ arbeiten durchschnittlich 6,4 Ärzte. Die am häufigsten vertretenen Fachgruppen sind Hausärzte, fachärztliche Internisten und Chirurgen (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung).
Vor- und Nachteile für Patienten und Ärzte
Für Patienten hat ein MVZ den Vorteil, dass sie im Idealfall eine umfassende Versorgung “auf kürzestem Weg” erhalten, ohne Überweisung und Suche nach Behandlungsterminen bei verschiedenen Fachärzten. Allerdings kann es für einen Patienten in einer großen Praxis mit vielen Mitarbeitern schwieriger sein, ein Vertrauensverhältnis zum Behandler aufzubauen. Ärzte können in einem MVZ sowohl als selbstständige Vertragsärzte als auch als angestellte Mediziner arbeiten. Bei einem angestellten Arzt entfällt das Unternehmerrisiko bei Praxisgründung. In einer großen Praxis lassen sich die Arbeitszeiten aufgrund der Arbeitsteilung flexibler gestalten, was mehr Zeit für Freizeit, Hobbys und Familie ermöglicht. Die Arbeit in einem MVZ ermöglicht auch einen einfacheren Austausch mit Fachkollegen bei schwierigen Fällen. Außerdem lassen sich durch die gemeinsame Nutzung von Geräten Kosten sparen. Ein Vertragsarzt, der seinen Vertragssitz in ein MVZ einbringt, muss jedoch damit rechnen, dass er diesen verliert. Die Anstellung in einem MVZ bietet jungen Ärzten die Möglichkeit zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, während ältere Ärzte weiterhin tätig sein können, ohne die Verantwortung und Risiken einer eigenen Praxis tragen zu müssen.
Unterschiede zur Gemeinschaftspraxis
Aus Patientensicht unterscheiden sich Praxis-MVZ und Gemeinschaftspraxen kaum voneinander. Während Gemeinschaftspraxen häufig von Ärzten derselben Fachrichtung gegründet werden, strebt ein MVZ Interdisziplinarität an. Aus Ärztesicht gibt es jedoch einige interessante Besonderheiten beim MVZ. Die größten Unterschiede zwischen Praxis-MVZ und Gemeinschaftspraxen bestehen in den Wachstumsmöglichkeiten und bei der Praxisabgabe eines Partners. Für eine klassische Einzel- oder Gemeinschaftspraxis ist das Wachstum aufgrund der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung begrenzt. Im Praxis-MVZ können hingegen weitere Zulassungen hinzugekauft werden, wodurch sich ein stabiles ambulantes Zentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Möglichkeiten entwickeln kann. Auch beim endgültigen Ausscheiden eines Arztes bietet das Praxis-MVZ Vorteile. In einer Gemeinschaftspraxis muss ein Nachfolger gefunden werden, der gegen Zahlung einer entsprechenden Summe Zulassung und Praxisanteil übernimmt. Im MVZ können die verbleibenden Partner die Praxisanteile des ausscheidenden Arztes gemeinsam erwerben und die Investition teilen, während die Zulassung bei den bisherigen Partnern bleibt und die Praxisabgabe gesichert ist.
Ein Praxis-MVZ stellt somit eine Alternative zur Gemeinschaftspraxis dar. Eine bestehende Gemeinschaftspraxis kann in den meisten Fällen ohne großen Aufwand in ein Praxis-MVZ umgewandelt werden. Alle erforderlichen Praxisstrukturen sind bereits vorhanden. Die Abrechnung ist in MVZ und Gemeinschaftspraxen identisch.
Fazit
Obwohl MVZ in der medizinischen Versorgung in Deutschland noch eine eher untergeordnete Rolle spielen, wird erwartet, dass fachübergreifende Praxen in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Zudem nimmt die Komplexität der Leistungen zu, und Patienten wünschen sich immer häufiger kombinierte Leistungen aus verschiedenen Fachbereichen. MVZ bringen somit Vielfalt in die Versorgungslandschaft und bieten Ärzten flexible Arbeitsmöglichkeiten.
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