Nach einem Autounfall: Fallen Kosten für einen Kostenvoranschlag an?

Nach Autounfall: Entstehen Kosten bei einem Kostenvoranschlag?

Der Ärger ist groß, wenn es zu einem Autounfall kommt. Neben der Schadensregulierung und der Suche nach einer geeigneten Werkstatt stellen sich viele Fragen. Hierbei geht es vor allem um den Kostenvoranschlag und das Gutachten. Wir klären auf, wann ein Kostenvoranschlag benötigt wird, ob er verbindlich ist und welche Kosten dafür anfallen können.

Wann ist ein Kostenvoranschlag notwendig?

Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel auf Wunsch des Kunden von einer Kfz-Werkstatt erstellt. Besonders bei umfangreichen Reparaturen ist er sinnvoll, um mögliche Risiken abzuschätzen. Es ist wichtig, dass die Leistungen der Werkstatt detailliert beschrieben werden, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.

Verbindlichkeit und mögliche Abweichungen

Ein Kostenvoranschlag legt die Reparaturkosten verbindlich fest, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ermöglicht es jedoch, um bis zu 15 Prozent von den angegebenen Kosten abzuweichen. Diese Abweichungen sind jedoch nur zulässig, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass es sich um einen unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt.

Kosten eines Kostenvoranschlags

Grundsätzlich ist ein Kostenvoranschlag für den Kunden kostenlos, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Manchmal werden jedoch pauschal 10 Prozent der Reparaturkosten für die Erstellung berechnet. Bei Durchführung der Reparatur werden die Kosten des Kostenvoranschlags jedoch oft verrechnet.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag ist ein geeignetes Mittel, um die Kosten für Wartungs- und Verschleißreparaturen bei einer Werkstatt zu erfragen. Ein Gutachten hingegen wird in der Regel nach einem Autounfall benötigt. Dabei hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen. Dieser ermittelt die voraussichtlichen Kosten zur Schadenbehebung und weitere Werte wie den Wiederbeschaffungswert des Autos.

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Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Als Geschädigter nach einem Autounfall hat man das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, auch wenn die Versicherung einen Kostenvoranschlag für ausreichend hält. Insbesondere bei Streitigkeiten über den Unfallhergang oder Wertminderungen sollte nicht auf die Expertise eines Sachverständigen verzichtet werden. Bei einem selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung oft einen eigenen Sachverständigen oder beauftragt die Werkstatt mit einer Reparaturkostenkalkulation.

Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag, Reparaturkalkulation und Angebot

Manchmal wird eine unverbindliche Reparaturkostenkalkulation fälschlicherweise als Kostenvoranschlag bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch um eine Einschätzung der Werkstatt zu den voraussichtlichen Instandsetzungskosten. Auf unserem FairGarage-Portal haben Sie die Möglichkeit, unverbindliche Angebote für Wartungs- und Verschleißreparaturen zu vergleichen und Reparaturtermine zum Festpreis online zu vereinbaren. Außerdem können Sie kostenfrei einen Termin zur Besichtigung des Schadens und zur Erstellung eines Kostenvoranschlags bei unseren Partner-Fachbetrieben von Acoat Selected vereinbaren.

Nach Autounfall: Entstehen Kosten bei einem Kostenvoranschlag?

Schadengutachten des Kfz-Sachverständigen anstatt des Kostenvoranschlags in der Werkstatt