Nachsendeauftrag: So geht keine Post mehr verloren nach dem Umzug

Nachsendeauftrag: So geht keine Post mehr verloren nach dem Umzug

Beim Umzug gibt es viele wichtige Dinge, um die Sie sich kümmern müssen. Einer der wichtigsten Punkte ist die Mitteilung Ihrer neuen Adresse an alle. Während es heutzutage einfach und schnell ist, Ihre Freunde und Familie über das Internet und das Handy zu informieren, werden wichtige Dokumente immer noch auf Papier gedruckt und per Briefpost verschickt. Aus diesem Grund hat sich der Nachsendeauftrag der Post seit Jahrzehnten bewährt. Unsere Umzugsberater möchten Ihnen hier mitteilen, worauf Sie alles achten müssen.

Der Post Nachsendeservice: warum, wann und wie beantragen?

Ein Umzug bedeutet oft auch einen Papierkrieg – für viele ein Alptraum. Wenn Sie sich unwohl bei dem Gedanken an Formulare fühlen, sollten Sie frühzeitig damit beginnen. Movingas Umzugscheckliste hilft Ihnen dabei, Ihre Aufgaben in kleine Schritte aufzuteilen. Der Nachsendeauftrag ist ein wichtiger erster Schritt, um den Formularschlachten zu begegnen.

Spätestens fünf Tage vor dem Umzug beantragen

Sie können den Nachsendeauftrag bereits Wochen vor Ihrem eigentlichen Umzug bei der Post stellen. Je früher Sie das erledigen, desto besser fühlen Sie sich und sind für die Herausforderungen des Papierkriegs gewappnet. Beantragen Sie den Nachsendeauftrag spätestens fünf Tage vor dem Umzugsdatum, um sicherzustellen, dass Ihnen kein Brief verloren geht. Sie können den Antrag entweder online stellen oder an einem beliebigen Postschalter.

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Kosten: Zwischen 19,90 und 69,90 Euro

Sie können den Nachsendeauftrag für verschiedene Zeiträume bestellen, beispielsweise für 6, 12 oder 24 Monate. Früher war dieser Service der Post kostenlos, aber heute werden Gebühren erhoben. Die Kosten variieren je nachdem, ob Sie Privatperson oder Geschäftskunde sind. Privathaushalte zahlen zwischen 19,90 und 34,90 Euro, während Geschäftskunden zwischen 34,90 und 69,90 Euro bezahlen müssen. Die Zahlung des Nachsendeservices kann online per Lastschriftverfahren, Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. In einer Postfiliale ist auch Barzahlung möglich.

Wird jede Post nachgesendet?

Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post gilt für höchstens 12 Personen eines Haushalts, die im Antragsformular namentlich angegeben werden. Während der Geltungsdauer stellt die Post sicher, dass Ihnen alle gängigen Arten von Briefen – Postkarten, Briefe, Zeitungen, Bücher und Warensendungen – an Ihre neue Adresse geschickt werden. Auch Briefe mit Zusatzleistungen wie Einschreiben oder Nachnahme zählen dazu.

Nachsendeauftrag ins Ausland

Wenn Sie möchten, können Sie der Post auch den Auftrag geben, Pakete und Päckchen nachzusenden. Für diese Sendungen fallen zusätzliche Kosten an. Übrigens können Sie den Nachsendeauftrag auch bei einem Umzug ins Ausland nutzen. Beachten Sie jedoch, dass die Post möglicherweise zusätzliche Gebühren erhebt.

Wichtig: Überprüfen Sie nachgesendete Briefe sorgfältig. Wenn eine wichtige Organisation Ihre neue Adresse konsequent falsch schreibt, sollten Sie sich direkt an sie wenden!

Nachsendeauftrag korrigieren, verlängern oder beenden

Niemand ist perfekt: Wenn Ihnen beim Beantragen des Nachsendeauftrags ein Fehler unterläuft, können Sie jederzeit den Kundenservice der Post per E-Mail kontaktieren. Alternativ können Sie auch telefonisch Verbesserungen am Nachsendeservice vornehmen lassen, auch wenn dies klares Buchstabieren erfordert.

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Wenn Sie trotz des Nachsendeauftrags das Gefühl haben, dass Ihre Post nicht ankommt, sollten Sie unbedingt bei der Deutschen Post nachfragen, ob die korrekten Daten hinterlegt wurden.

Telefonnummern des Kundenservice der Post

Privatkunden können sich unter der Nummer 0228 4333112 und Geschäftskunden unter der Nummer 0180 6 555555 an den Kundenservice wenden. Diese Nummern sind werktags von 7 bis 20 Uhr erreichbar. Am Samstag werden Privatkunden bis 14 Uhr und Geschäftskunden bis 20 Uhr telefonisch betreut.

Nachsendeauftrag vorzeitig beenden

Der Kundenservice ist auch dafür zuständig, den Nachsendeservice vorzeitig zu beenden. Wenn sich Ihr Umzugsdatum kurzfristig ändert oder Sie Ihren Umzug absagen, sollten Sie den Nachsendeauftrag so früh wie möglich beenden. Beachten Sie jedoch, dass die Post bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet.

Einfach verlängern lassen

Natürlich können Sie auch einen bereits bestehenden Nachsendeservice verlängern lassen. Dies können Sie online tun, indem Sie Ihren Zugangscode eingeben. Wie alle anderen Leistungen rund um den Nachsendeauftrag können Sie diesen Service auch in jeder Postfiliale verlängern.

Neues Instrument: die Umzugsmitteilung

Dank Datenbanken und Internet bietet die Post seit 2003 ein neues Instrument an: die kostenlose Umzugsmitteilung, die Sie online ausfüllen können. Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben haben, aktivieren Sie die Umzugsmitteilung, indem Sie auf den per E-Mail erhaltenen Link klicken.

Mit ein paar Klicks die Datenbank der Post nutzen

Mit der Umzugsmitteilung erreichen Sie die riesige Adressdatenbank der Post. Alle bei der Post registrierten Unternehmen erhalten automatisch Ihre neue Adresse. Die Post schützt dabei Ihre Daten. Nur Institutionen, die bereits Ihre alte Adresse kannten, werden über Ihre Adressänderung informiert. Die Deutsche Post garantiert gemäß ihrer Webseite: “höchstmögliche Datensicherheit im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz”.

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Auf Nummer sicher gehen

Trotz Nachsendeservice und Umzugsmitteilung sollten Sie bei einigen offiziellen Stellen vorsichtig sein und Ihre neue Adresse rechtzeitig separat mitteilen. Rentenempfänger können ihre neue Adresse online oder in jeder Postfiliale beim Rentenservice der Post ändern. Wenn Sie auf einen Steuerbescheid warten, empfiehlt es sich, dem Finanzamt Ihre neue Adresse mitzuteilen. Dafür benötigen Sie Ihre Steuernummer.

Bank und Familienkasse frühzeitig informieren

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bank oder Banken rechtzeitig über Ihre neue Adresse zu informieren. Die meisten Banken bieten auf ihren Websites ein Formular zur Adressänderung an, das Sie ausdrucken und in Ihrer Filiale unterschrieben einreichen können. Wenn Sie Kindergeld oder Leistungen des Arbeitsamts erhalten, sollten Sie Ihre neue Adresse rechtzeitig persönlich bei den Behörden mitteilen. So werden Ihre Zahlungen (hoffentlich) pünktlich abgewickelt.

Für die Vorbereitung auf einen Umzug empfehlen wir Ihnen gerne unseren Umzugsrechner und unsere Tipps zum Vergleichen von Umzugsunternehmen.

Häufig gestellte Fragen:

  • Wie viel kostet ein Nachsendeauftrag?

    • 12 Monate: Online / Filiale
      • Privatkunden: 26,90 € / 29,90 €
      • Geschäftskunden: 49,90 € / 49,90 €
    • 24 Monate: Online
      • Privatkunden: 34,90 €
      • Geschäftskunden: 69,90 €
  • Wann sollte ich einen Nachsendeauftrag stellen?

    • Um sicherzustellen, dass Ihre Post zuverlässig an Ihre neue Adresse geschickt wird, wird empfohlen, zwei bis drei Wochen vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag zu stellen.