Nebengewerbe anmelden: Tipps und Tricks für den Start

Nebengewerbe anmelden: Tipps und Tricks für den Start

Du möchtest dein eigenes Nebengewerbe anmelden? Das ist eine großartige Idee! Damit du erfolgreich durchstarten kannst, gibt es jedoch einiges zu beachten. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Nebengewerbe anmelden – einfach und verständlich erklärt.

INHALTSVERZEICHNIS

Was bedeutet Nebengewerbe und welche Voraussetzungen gibt es?

Bevor du dich in die Welt der nebenberuflichen Selbstständigkeit stürzt, solltest du wissen, dass dein Nebengewerbe weder wirtschaftlich noch zeitlich deinen Haupterwerb übersteigen darf. Aktuell liegt die Obergrenze bei 18 Stunden pro Woche, um noch als nebenberuflich selbstständig zu gelten.

Für Arbeitslose gilt eine Grenze von 15 Wochenstunden zur Hauptberuflichkeit. Dabei darf der Zuverdienst im Monat 165 Euro (ALG I) bzw. 100 Euro (ALG II) nicht überschreiten, sonst verlierst du deinen Arbeitslosenstatus und deine Unterstützung vom Amt entfällt.

Studierende können ein Gewerbe als nebenberuflich anmelden, solange sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Das Einkommen, das durch das Nebengewerbe erzielt wird, wird auf Bafög und Kindergeld angerechnet. Jährlich dürfen Studenten bis zu 4.880 Euro verdienen, also etwa 406 Euro pro Monat.

Selbstverständlich musst du auch als Erwerbstätiger überlegen, ob du deinen Arbeitgeber über deine nebenberufliche Selbstständigkeit informieren musst. Die klare Antwort lautet: Ja, du solltest deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Das ist nicht nur ratsam, sondern auch deine Pflicht als Arbeitnehmer. Beachte jedoch, dass deine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers wird. Du darfst keine ähnlichen oder gleichen Produkte wie dein Arbeitgeber anbieten.

Die ersten Schritte zur Anmeldung deines Nebengewerbes

Die Anmeldung deines Nebengewerbes beginnt beim Gewerbeamt. Du musst auf deinem Gewerbeanmeldeformular ankreuzen, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig werden möchtest. Dabei sagt das Kreuzchen bei “nebenberuflich” noch nichts über deine Rechtsform aus. Du kannst im Nebenerwerb eine GmbH, UG, GbR oder auch ein Einzelunternehmen gründen. Je nach gewählter Rechtsform gibt es verschiedene Schritte und zusätzliche Dinge, die du beachten musst, um nebenberuflich selbstständig zu werden.

Wichtige Anmeldungen für dein Nebengewerbe

Abhängig von der von dir gewählten Rechtsform, stehen dir unterschiedliche Behördengänge bevor. Im Folgenden beleuchten wir einige dieser Behördengänge genauer. Weitere Details zu deiner spezifischen Rechtsform findest du in den oben genannten Artikeln.

Handelsregister

Sofern du als Kaufmann, GmbH oder UG mit deinem Nebengewerbe startest, musst du dich zuerst beim Handelsregister anmelden.

Gewerbeamt

Falls du dich nicht im Handelsregister eintragen musst, beginnst du mit dem Gewerbeamt. Hier füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Achte dabei darauf, das Kreuzchen bei “nebenberuflich” zu setzen. Ist dein Beruf genehmigungspflichtig, musst du der Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis und eventuelle branchenspezifische Genehmigungen beifügen.

Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung. Hier erhältst du auch eine Steuernummer. Wenn du Waren oder Dienstleistungen außerhalb Deutschlands anbieten möchtest, benötigst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen kannst.

Arbeitsamt

Möchtest du Mitarbeiter beschäftigen? Dann musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese benötigst du, um deine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse anzumelden.

IHK oder HWK

Nach der Anmeldung deines Gewerbes ist eine Mitgliedschaft in einer IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) Pflicht. Ausnahmen gelten für Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe. Handwerker melden sich selbstverständlich bei der HWK an, alle anderen Gewerbetreibenden melden sich bei der IHK an.

Zudem solltest du prüfen, ob dein Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle Inhaber zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen sind.

Berufsgenossenschaft

Auch die Mitgliedschaft in einer relevanten Berufsgenossenschaft ist verpflichtend. Berufsgenossenschaften setzen sich für deine Interessen sowie die Interessen deiner Branche ein.

Nebengewerbe und Krankenversicherung

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, musst du zunächst nichts bei deiner Krankenversicherung beachten. Erst wenn deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, hast du die Wahl, ob du dich für eine private oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidest. Beachte dabei, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen erhoben werden. Gesetzlich Versicherte zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens als Beitrag. Wenn deine Einkünfte steigen, steigt auch dein Beitrag – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Punkt gilt der Maximalbetrag.

Studenten sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Auch danach können Studenten – auch mit Nebengewerbe – von deutlich günstigeren Krankenversicherungstarifen profitieren. Sobald du jedoch die zeitliche Grenze von 20 Stunden pro Woche überschreitest und somit nur noch nebenberuflich Student bist, musst du dich freiwillig versichern, was im Vergleich zu den Studententarifen deutlich teurer ist.

Die Kosten der Anmeldung deines Nebengewerbes

Die Kosten für die Anmeldung deines Nebengewerbes unterscheiden sich nicht von den Kosten einer hauptberuflichen Gründung. Die Höhe der Kosten variiert je nach gewählter Rechtsform. Zum Beispiel sind die Kosten für die Gründung einer GbR deutlich geringer als für die Gründung einer GmbH.

Neben den Kosten für die Gewerbeanmeldung und den Notar fallen auch noch andere Kosten an. Die Gewerbeanmeldung selbst kostet zwischen 16 und 60 Euro. Die Notarkosten können je nach Aufwand deutlich variieren.

Abschließende Worte: Vorteile und Nachteile eines Nebengewerbes

Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es Vor- und Nachteile, die je nach individueller Gründungssituation unterschiedlich ausfallen können. Hier sind einige mögliche Pros und Contras aufgelistet:

LESEN  Wie man eine Mimosa-Bar erstellt

Vorteile:

  • Du kannst mit einem Nebengewerbe testen, ob deine Idee wirtschaftliches Potenzial hat.
  • Das finanzielle Risiko einer nebenberuflichen Gründung wird durch deinen Haupterwerb minimiert.
  • Bei Bedarf und steigenden Umsätzen kannst du deine Geschäftsidee zum Haupterwerb ausbauen.
  • Deine Einkünfte können wachsen.

Nachteile:

  • Du bist einer Doppelbelastung durch zwei Jobs ausgesetzt.
  • Möglicherweise bleibt aufgrund deines Haupterwerbs nicht genug Zeit für dein Nebengewerbe.
  • Du bist aufgrund deiner hauptberuflichen Tätigkeit weniger flexibel.
  • Kunden, Lieferanten oder Partner deines Nebengewerbes könnten deine Nebenberuflichkeit negativ auslegen.
  • Bei einem Scheitern deiner nebenberuflichen Gründung musst du eventuelle Schulden mit deinem Hauptgehalt abarbeiten.
  • Du könntest zu geringe Ressourcen haben, um größere Aufträge bewältigen zu können.

Ein Nebengewerbe anzumelden hat seine Vorteile und Nachteile. Überlege gut, ob diese Form der Selbstständigkeit zu deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen passt. Mit der richtigen Planung und dem nötigen Einsatz kannst du jedoch erfolgreiche Schritte in die Welt der nebenberuflichen Selbstständigkeit machen.

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Du möchtest dein eigenes Nebengewerbe anmelden? Das ist eine großartige Idee! Damit du erfolgreich durchstarten kannst, gibt es jedoch einiges zu beachten. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Nebengewerbe anmelden – einfach und verständlich erklärt.

Was bedeutet Nebengewerbe und welche Voraussetzungen gibt es?

Bevor du dich in die Welt der nebenberuflichen Selbstständigkeit stürzt, solltest du wissen, dass dein Nebengewerbe weder wirtschaftlich noch zeitlich deinen Haupterwerb übersteigen darf. Aktuell liegt die Obergrenze bei 18 Stunden pro Woche, um noch als nebenberuflich selbstständig zu gelten.

Für Arbeitslose gilt eine Grenze von 15 Wochenstunden zur Hauptberuflichkeit. Dabei darf der Zuverdienst im Monat 165 Euro (ALG I) bzw. 100 Euro (ALG II) nicht überschreiten, sonst verlierst du deinen Arbeitslosenstatus und deine Unterstützung vom Amt entfällt.

Studierende können ein Gewerbe als nebenberuflich anmelden, solange sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Das Einkommen, das durch das Nebengewerbe erzielt wird, wird auf Bafög und Kindergeld angerechnet. Jährlich dürfen Studenten bis zu 4.880 Euro verdienen, also etwa 406 Euro pro Monat.

Selbstverständlich musst du auch als Erwerbstätiger überlegen, ob du deinen Arbeitgeber über deine nebenberufliche Selbstständigkeit informieren musst. Die klare Antwort lautet: Ja, du solltest deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Das ist nicht nur ratsam, sondern auch deine Pflicht als Arbeitnehmer. Beachte jedoch, dass deine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers wird. Du darfst keine ähnlichen oder gleichen Produkte wie dein Arbeitgeber anbieten.

Die ersten Schritte zur Anmeldung deines Nebengewerbes

Die Anmeldung deines Nebengewerbes beginnt beim Gewerbeamt. Du musst auf deinem Gewerbeanmeldeformular ankreuzen, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig werden möchtest. Dabei sagt das Kreuzchen bei “nebenberuflich” noch nichts über deine Rechtsform aus. Du kannst im Nebenerwerb eine GmbH, UG, GbR oder auch ein Einzelunternehmen gründen. Je nach gewählter Rechtsform gibt es verschiedene Schritte und zusätzliche Dinge, die du beachten musst, um nebenberuflich selbstständig zu werden.

Wichtige Anmeldungen für dein Nebengewerbe

Abhängig von der von dir gewählten Rechtsform, stehen dir unterschiedliche Behördengänge bevor. Im Folgenden beleuchten wir einige dieser Behördengänge genauer. Weitere Details zu deiner spezifischen Rechtsform findest du in den oben genannten Artikeln.

Handelsregister

Sofern du als Kaufmann, GmbH oder UG mit deinem Nebengewerbe startest, musst du dich zuerst beim Handelsregister anmelden.

Gewerbeamt

Falls du dich nicht im Handelsregister eintragen musst, beginnst du mit dem Gewerbeamt. Hier füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Achte dabei darauf, das Kreuzchen bei “nebenberuflich” zu setzen. Ist dein Beruf genehmigungspflichtig, musst du der Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis und eventuelle branchenspezifische Genehmigungen beifügen.

Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung. Hier erhältst du auch eine Steuernummer. Wenn du Waren oder Dienstleistungen außerhalb Deutschlands anbieten möchtest, benötigst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen kannst.

Arbeitsamt

Möchtest du Mitarbeiter beschäftigen? Dann musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese benötigst du, um deine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse anzumelden.

IHK oder HWK

Nach der Anmeldung deines Gewerbes ist eine Mitgliedschaft in einer IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) Pflicht. Ausnahmen gelten für Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe. Handwerker melden sich selbstverständlich bei der HWK an, alle anderen Gewerbetreibenden melden sich bei der IHK an.

Zudem solltest du prüfen, ob dein Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle Inhaber zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen sind.

Berufsgenossenschaft

Auch die Mitgliedschaft in einer relevanten Berufsgenossenschaft ist verpflichtend. Berufsgenossenschaften setzen sich für deine Interessen sowie die Interessen deiner Branche ein.

Nebengewerbe und Krankenversicherung

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, musst du zunächst nichts bei deiner Krankenversicherung beachten. Erst wenn deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, hast du die Wahl, ob du dich für eine private oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidest. Beachte dabei, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen erhoben werden. Gesetzlich Versicherte zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens als Beitrag. Wenn deine Einkünfte steigen, steigt auch dein Beitrag – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Punkt gilt der Maximalbetrag.

Studenten sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Auch danach können Studenten – auch mit Nebengewerbe – von deutlich günstigeren Krankenversicherungstarifen profitieren. Sobald du jedoch die zeitliche Grenze von 20 Stunden pro Woche überschreitest und somit nur noch nebenberuflich Student bist, musst du dich freiwillig versichern, was im Vergleich zu den Studententarifen deutlich teurer ist.

Die Kosten der Anmeldung deines Nebengewerbes

Die Kosten für die Anmeldung deines Nebengewerbes unterscheiden sich nicht von den Kosten einer hauptberuflichen Gründung. Die Höhe der Kosten variiert je nach gewählter Rechtsform. Zum Beispiel sind die Kosten für die Gründung einer GbR deutlich geringer als für die Gründung einer GmbH.

Neben den Kosten für die Gewerbeanmeldung und den Notar fallen auch noch andere Kosten an. Die Gewerbeanmeldung selbst kostet zwischen 16 und 60 Euro. Die Notarkosten können je nach Aufwand deutlich variieren.

Abschließende Worte: Vorteile und Nachteile eines Nebengewerbes

Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es Vor- und Nachteile, die je nach individueller Gründungssituation unterschiedlich ausfallen können. Hier sind einige mögliche Pros und Contras aufgelistet:

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Vorteile:

  • Du kannst mit einem Nebengewerbe testen, ob deine Idee wirtschaftliches Potenzial hat.
  • Das finanzielle Risiko einer nebenberuflichen Gründung wird durch deinen Haupterwerb minimiert.
  • Bei Bedarf und steigenden Umsätzen kannst du deine Geschäftsidee zum Haupterwerb ausbauen.
  • Deine Einkünfte können wachsen.

Nachteile:

  • Du bist einer Doppelbelastung durch zwei Jobs ausgesetzt.
  • Möglicherweise bleibt aufgrund deines Haupterwerbs nicht genug Zeit für dein Nebengewerbe.
  • Du bist aufgrund deiner hauptberuflichen Tätigkeit weniger flexibel.
  • Kunden, Lieferanten oder Partner deines Nebengewerbes könnten deine Nebenberuflichkeit negativ auslegen.
  • Bei einem Scheitern deiner nebenberuflichen Gründung musst du eventuelle Schulden mit deinem Hauptgehalt abarbeiten.
  • Du könntest zu geringe Ressourcen haben, um größere Aufträge bewältigen zu können.

Ein Nebengewerbe anzumelden hat seine Vorteile und Nachteile. Überlege gut, ob diese Form der Selbstständigkeit zu deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen passt. Mit der richtigen Planung und dem nötigen Einsatz kannst du jedoch erfolgreiche Schritte in die Welt der nebenberuflichen Selbstständigkeit machen.

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Du möchtest dein eigenes Nebengewerbe anmelden? Das ist eine großartige Idee! Damit du erfolgreich durchstarten kannst, gibt es jedoch einiges zu beachten. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Nebengewerbe anmelden – einfach und verständlich erklärt.

Was bedeutet Nebengewerbe und welche Voraussetzungen gibt es?

Bevor du dich in die Welt der nebenberuflichen Selbstständigkeit stürzt, solltest du wissen, dass dein Nebengewerbe weder wirtschaftlich noch zeitlich deinen Haupterwerb übersteigen darf. Aktuell liegt die Obergrenze bei 18 Stunden pro Woche, um noch als nebenberuflich selbstständig zu gelten.

Für Arbeitslose gilt eine Grenze von 15 Wochenstunden zur Hauptberuflichkeit. Dabei darf der Zuverdienst im Monat 165 Euro (ALG I) bzw. 100 Euro (ALG II) nicht überschreiten, sonst verlierst du deinen Arbeitslosenstatus und deine Unterstützung vom Amt entfällt.

Studierende können ein Gewerbe als nebenberuflich anmelden, solange sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Das Einkommen, das durch das Nebengewerbe erzielt wird, wird auf Bafög und Kindergeld angerechnet. Jährlich dürfen Studenten bis zu 4.880 Euro verdienen, also etwa 406 Euro pro Monat.

Selbstverständlich musst du auch als Erwerbstätiger überlegen, ob du deinen Arbeitgeber über deine nebenberufliche Selbstständigkeit informieren musst. Die klare Antwort lautet: Ja, du solltest deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Das ist nicht nur ratsam, sondern auch deine Pflicht als Arbeitnehmer. Beachte jedoch, dass deine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers wird. Du darfst keine ähnlichen oder gleichen Produkte wie dein Arbeitgeber anbieten.

Die ersten Schritte zur Anmeldung deines Nebengewerbes

Die Anmeldung deines Nebengewerbes beginnt beim Gewerbeamt. Du musst auf deinem Gewerbeanmeldeformular ankreuzen, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig werden möchtest. Dabei sagt das Kreuzchen bei “nebenberuflich” noch nichts über deine Rechtsform aus. Du kannst im Nebenerwerb eine GmbH, UG, GbR oder auch ein Einzelunternehmen gründen. Je nach gewählter Rechtsform gibt es verschiedene Schritte und zusätzliche Dinge, die du beachten musst, um nebenberuflich selbstständig zu werden.

Wichtige Anmeldungen für dein Nebengewerbe

Abhängig von der von dir gewählten Rechtsform, stehen dir unterschiedliche Behördengänge bevor. Im Folgenden beleuchten wir einige dieser Behördengänge genauer. Weitere Details zu deiner spezifischen Rechtsform findest du in den oben genannten Artikeln.

Handelsregister

Sofern du als Kaufmann, GmbH oder UG mit deinem Nebengewerbe startest, musst du dich zuerst beim Handelsregister anmelden.

Gewerbeamt

Falls du dich nicht im Handelsregister eintragen musst, beginnst du mit dem Gewerbeamt. Hier füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Achte dabei darauf, das Kreuzchen bei “nebenberuflich” zu setzen. Ist dein Beruf genehmigungspflichtig, musst du der Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis und eventuelle branchenspezifische Genehmigungen beifügen.

Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung. Hier erhältst du auch eine Steuernummer. Wenn du Waren oder Dienstleistungen außerhalb Deutschlands anbieten möchtest, benötigst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen kannst.

Arbeitsamt

Möchtest du Mitarbeiter beschäftigen? Dann musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese benötigst du, um deine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse anzumelden.

IHK oder HWK

Nach der Anmeldung deines Gewerbes ist eine Mitgliedschaft in einer IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) Pflicht. Ausnahmen gelten für Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe. Handwerker melden sich selbstverständlich bei der HWK an, alle anderen Gewerbetreibenden melden sich bei der IHK an.

Zudem solltest du prüfen, ob dein Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle Inhaber zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen sind.

Berufsgenossenschaft

Auch die Mitgliedschaft in einer relevanten Berufsgenossenschaft ist verpflichtend. Berufsgenossenschaften setzen sich für deine Interessen sowie die Interessen deiner Branche ein.

Nebengewerbe und Krankenversicherung

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, musst du zunächst nichts bei deiner Krankenversicherung beachten. Erst wenn deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, hast du die Wahl, ob du dich für eine private oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidest. Beachte dabei, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen erhoben werden. Gesetzlich Versicherte zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens als Beitrag. Wenn deine Einkünfte steigen, steigt auch dein Beitrag – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Punkt gilt der Maximalbetrag.

Studenten sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Auch danach können Studenten – auch mit Nebengewerbe – von deutlich günstigeren Krankenversicherungstarifen profitieren. Sobald du jedoch die zeitliche Grenze von 20 Stunden pro Woche überschreitest und somit nur noch nebenberuflich Student bist, musst du dich freiwillig versichern, was im Vergleich zu den Studententarifen deutlich teurer ist.

Die Kosten der Anmeldung deines Nebengewerbes

Die Kosten für die Anmeldung deines Nebengewerbes unterscheiden sich nicht von den Kosten einer hauptberuflichen Gründung. Die Höhe der Kosten variiert je nach gewählter Rechtsform. Zum Beispiel sind die Kosten für die Gründung einer GbR deutlich geringer als für die Gründung einer GmbH.

Neben den Kosten für die Gewerbeanmeldung und den Notar fallen auch noch andere Kosten an. Die Gewerbeanmeldung selbst kostet zwischen 16 und 60 Euro. Die Notarkosten können je nach Aufwand deutlich variieren.

Abschließende Worte: Vorteile und Nachteile eines Nebengewerbes

Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es Vor- und Nachteile, die je nach individueller Gründungssituation unterschiedlich ausfallen können. Hier sind einige mögliche Pros und Contras aufgelistet:

LESEN  Momaily kündigen: Die Tricks von Datingseiten und wie du dich schützen kannst

Vorteile:

  • Du kannst mit einem Nebengewerbe testen, ob deine Idee wirtschaftliches Potenzial hat.
  • Das finanzielle Risiko einer nebenberuflichen Gründung wird durch deinen Haupterwerb minimiert.
  • Bei Bedarf und steigenden Umsätzen kannst du deine Geschäftsidee zum Haupterwerb ausbauen.
  • Deine Einkünfte können wachsen.

Nachteile:

  • Du bist einer Doppelbelastung durch zwei Jobs ausgesetzt.
  • Möglicherweise bleibt aufgrund deines Haupterwerbs nicht genug Zeit für dein Nebengewerbe.
  • Du bist aufgrund deiner hauptberuflichen Tätigkeit weniger flexibel.
  • Kunden, Lieferanten oder Partner deines Nebengewerbes könnten deine Nebenberuflichkeit negativ auslegen.
  • Bei einem Scheitern deiner nebenberuflichen Gründung musst du eventuelle Schulden mit deinem Hauptgehalt abarbeiten.
  • Du könntest zu geringe Ressourcen haben, um größere Aufträge bewältigen zu können.

Ein Nebengewerbe anzumelden hat seine Vorteile und Nachteile. Überlege gut, ob diese Form der Selbstständigkeit zu deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen passt. Mit der richtigen Planung und dem nötigen Einsatz kannst du jedoch erfolgreiche Schritte in die Welt der nebenberuflichen Selbstständigkeit machen.

Image

Du möchtest dein eigenes Nebengewerbe anmelden? Das ist eine großartige Idee! Damit du erfolgreich durchstarten kannst, gibt es jedoch einiges zu beachten. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um das Thema Nebengewerbe anmelden – einfach und verständlich erklärt.

Was bedeutet Nebengewerbe und welche Voraussetzungen gibt es?

Bevor du dich in die Welt der nebenberuflichen Selbstständigkeit stürzt, solltest du wissen, dass dein Nebengewerbe weder wirtschaftlich noch zeitlich deinen Haupterwerb übersteigen darf. Aktuell liegt die Obergrenze bei 18 Stunden pro Woche, um noch als nebenberuflich selbstständig zu gelten.

Für Arbeitslose gilt eine Grenze von 15 Wochenstunden zur Hauptberuflichkeit. Dabei darf der Zuverdienst im Monat 165 Euro (ALG I) bzw. 100 Euro (ALG II) nicht überschreiten, sonst verlierst du deinen Arbeitslosenstatus und deine Unterstützung vom Amt entfällt.

Studierende können ein Gewerbe als nebenberuflich anmelden, solange sie nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Das Einkommen, das durch das Nebengewerbe erzielt wird, wird auf Bafög und Kindergeld angerechnet. Jährlich dürfen Studenten bis zu 4.880 Euro verdienen, also etwa 406 Euro pro Monat.

Selbstverständlich musst du auch als Erwerbstätiger überlegen, ob du deinen Arbeitgeber über deine nebenberufliche Selbstständigkeit informieren musst. Die klare Antwort lautet: Ja, du solltest deinem Arbeitgeber Bescheid geben. Das ist nicht nur ratsam, sondern auch deine Pflicht als Arbeitnehmer. Beachte jedoch, dass deine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht zur Konkurrenz deines Arbeitgebers wird. Du darfst keine ähnlichen oder gleichen Produkte wie dein Arbeitgeber anbieten.

Die ersten Schritte zur Anmeldung deines Nebengewerbes

Die Anmeldung deines Nebengewerbes beginnt beim Gewerbeamt. Du musst auf deinem Gewerbeanmeldeformular ankreuzen, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig werden möchtest. Dabei sagt das Kreuzchen bei “nebenberuflich” noch nichts über deine Rechtsform aus. Du kannst im Nebenerwerb eine GmbH, UG, GbR oder auch ein Einzelunternehmen gründen. Je nach gewählter Rechtsform gibt es verschiedene Schritte und zusätzliche Dinge, die du beachten musst, um nebenberuflich selbstständig zu werden.

Wichtige Anmeldungen für dein Nebengewerbe

Abhängig von der von dir gewählten Rechtsform, stehen dir unterschiedliche Behördengänge bevor. Im Folgenden beleuchten wir einige dieser Behördengänge genauer. Weitere Details zu deiner spezifischen Rechtsform findest du in den oben genannten Artikeln.

Handelsregister

Sofern du als Kaufmann, GmbH oder UG mit deinem Nebengewerbe startest, musst du dich zuerst beim Handelsregister anmelden.

Gewerbeamt

Falls du dich nicht im Handelsregister eintragen musst, beginnst du mit dem Gewerbeamt. Hier füllst du das Formular zur Gewerbeanmeldung aus. Achte dabei darauf, das Kreuzchen bei “nebenberuflich” zu setzen. Ist dein Beruf genehmigungspflichtig, musst du der Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis und eventuelle branchenspezifische Genehmigungen beifügen.

Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du vom Finanzamt einen Bogen zur steuerlichen Erfassung. Hier erhältst du auch eine Steuernummer. Wenn du Waren oder Dienstleistungen außerhalb Deutschlands anbieten möchtest, benötigst du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die du beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen kannst.

Arbeitsamt

Möchtest du Mitarbeiter beschäftigen? Dann musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese benötigst du, um deine Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse anzumelden.

IHK oder HWK

Nach der Anmeldung deines Gewerbes ist eine Mitgliedschaft in einer IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer) Pflicht. Ausnahmen gelten für Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe. Handwerker melden sich selbstverständlich bei der HWK an, alle anderen Gewerbetreibenden melden sich bei der IHK an.

Zudem solltest du prüfen, ob dein Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle Inhaber zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen sind.

Berufsgenossenschaft

Auch die Mitgliedschaft in einer relevanten Berufsgenossenschaft ist verpflichtend. Berufsgenossenschaften setzen sich für deine Interessen sowie die Interessen deiner Branche ein.

Nebengewerbe und Krankenversicherung

Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest, musst du zunächst nichts bei deiner Krankenversicherung beachten. Erst wenn deine Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, hast du die Wahl, ob du dich für eine private oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidest. Beachte dabei, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen erhoben werden. Gesetzlich Versicherte zahlen einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens als Beitrag. Wenn deine Einkünfte steigen, steigt auch dein Beitrag – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Punkt gilt der Maximalbetrag.

Studenten sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr familienversichert. Auch danach können Studenten – auch mit Nebengewerbe – von deutlich günstigeren Krankenversicherungstarifen profitieren. Sobald du jedoch die zeitliche Grenze von 20 Stunden pro Woche überschreitest und somit nur noch nebenberuflich Student bist, musst du dich freiwillig versichern, was im Vergleich zu den Studententarifen deutlich teurer ist.

Die Kosten der Anmeldung deines Nebengewerbes

Die Kosten für die Anmeldung deines Nebengewerbes unterscheiden sich nicht von den Kosten einer hauptberuflichen Gründung. Die Höhe der Kosten variiert je nach gewählter Rechtsform. Zum Beispiel sind die Kosten für die Gründung einer GbR deutlich geringer als für die Gründung einer GmbH.

Neben den Kosten für die Gewerbeanmeldung und den Notar fallen auch noch andere Kosten an. Die Gewerbeanmeldung selbst kostet zwischen 16 und 60 Euro. Die Notarkosten können je nach Aufwand deutlich variieren.

Abschließende Worte: Vorteile und Nachteile eines Nebengewerbes

Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es Vor- und Nachteile, die je nach individueller Gründungssituation unterschiedlich ausfallen können. Hier sind einige mögliche Pros und Contras aufgelistet:

Vorteile:

  • Du kannst mit einem Nebengewerbe testen, ob deine Idee wirtschaftliches Potenzial hat.
  • Das finanzielle Risiko einer nebenberuflichen Gründung wird durch deinen Haupterwerb minimiert.
  • Bei Bedarf und steigenden Umsätzen kannst du deine Geschäftsidee zum Haupterwerb ausbauen.
  • Deine Einkünfte können wachsen.

Nachteile:

  • Du bist einer Doppelbelastung durch zwei Jobs ausgesetzt.
  • Möglicherweise bleibt aufgrund deines Haupterwerbs nicht genug Zeit für dein Nebengewerbe.
  • Du bist aufgrund deiner hauptberuflichen Tätigkeit weniger flexibel.
  • Kunden, Lieferanten oder Partner deines Nebengewerbes könnten deine Nebenberuflichkeit negativ auslegen.
  • Bei einem Scheitern deiner nebenberuflichen Gründung musst du eventuelle Schulden mit deinem Hauptgehalt abarbeiten.
  • Du könntest zu geringe Ressourcen haben, um größere Aufträge bewältigen zu können.

Ein Nebengewerbe anzumelden hat seine Vorteile und Nachteile. Überlege gut, ob diese Form der Selbstständigkeit zu deinen individuellen Bedürfnissen und Zielen passt. Mit der richtigen Planung und dem nötigen Einsatz kannst du jedoch erfolgreiche Schritte in die Welt der nebenberuflichen Selbstständigkeit machen.

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