Du willst ein Unternehmen gründen, weißt aber nicht einmal, welche Art von Unternehmen du gründen möchtest? Ist ein Nebengewerbe überhaupt eine Rechtsform? Und was ist mit einem Kleingewerbe? Fragen über Fragen, und hier bekommst du alle Antworten!
Wo kann man ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe kannst du beim Gewerbeamt anmelden. Wenn du persönlich vorbeigehst, musst du zunächst eine Bearbeitungsgebühr von 20 bis 60 Euro bezahlen, abhängig von deiner Stadt oder Gemeinde. Außerdem benötigst du folgende Dokumente:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine Meldebestätigung oder einen Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger),
- je nach Art des Gewerbes können weitere Dokumente erforderlich sein, wie ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Handwerkskarte oder ein Gesundheitszeugnis,
- falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, einen Auszug daraus,
- Minderjährige benötigen die Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten,
- wenn du nicht persönlich erscheinen kannst, musst du einer Person eine Vollmacht erteilen. Diese Person muss dann auch einen Personalausweis und eine Meldebestätigung vorlegen.
Danach erhältst du ein Formular, das du vor Ort ausfüllen musst. Du musst unter anderem angeben, ob du das Gewerbe nebenberuflich betreiben möchtest. Dies fällt dann unter die Kategorie Nebengewerbe.
Die Informationen vom Gewerbeamt werden anschließend ans Finanzamt weitergeleitet. Vom Finanzamt erhältst du dann einen steuerlichen Erfassungsbogen, den du ausgefüllt zurückschicken musst.
Dort kannst du angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Erst dann giltst du als Kleinunternehmer. Mit einem Kleingewerbe sind diejenigen gemeint, die die Kleinunternehmerregelung nutzen. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass du unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen musst. Ein Kleingewerbe kann auch ein Nebengewerbe sein.
Unterschied zwischen einem Nebengewerbe und einem Kleingewerbe?
Zunächst einmal kann man beim Gewerbeamt gar kein Kleingewerbe anmelden. Diese Form der Rechtsform gibt es tatsächlich nicht. Ein Kleingewerbe, wie es umgangssprachlich bekannt ist, ist eher eine Erfindung des Finanzamts.
Vom Finanzamt erhältst du den Bogen zur steuerlichen Erfassung. Dort musst du unter anderem angeben, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Diese Regelung ermöglicht es kleinen Gewerbetreibenden, unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Ein Nebengewerbe muss nicht zwangsläufig ein Kleingewerbe sein. Ein Nebengewerbe kann zum Beispiel auch eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder eine UG (Unternehmergesellschaft) sein, also ein Gewerbe, das nebenberuflich betrieben wird.
Unabhängig davon, ob du ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe anmelden möchtest, musst du beides beim Gewerbeamt tun. Als Kleinunternehmer im Nebengewerbe musst du unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer zahlen.
Wie hoch darf der Umsatz bei einem Kleingewerbe im Jahr sein?
Hast du den Eindruck, dass du mit der Kleinunternehmerregelung nicht viel Geld verdienen kannst? Falsch gedacht! Obwohl der Name etwas anderes vermuten lässt, sind die erzielbaren Gewinne und Umsätze alles andere als klein.
Mit einem Kleingewerbe kannst du sogar viel mehr verdienen als mit deinem Hauptjob. Mit einem Kleingewerbe darfst du im Jahr bis zu 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften. Das sind beeindruckende Zahlen, die verdeutlichen, was ein Kleingewerbe ermöglichen kann.
Und vergiss nicht, dass dies zusätzlich zu deinem Gehalt kommt. Als Gründer hast du damit mehr finanzielle Sicherheit und einen größeren Geldbeutel, um auf alle Eventualitäten reagieren und investieren zu können. Natürlich musst du auch diese Beträge versteuern.
Neben der Gewerbesteuer fallen auch Umsatzsteuer und Einkommenssteuer an. Der Nachteil bei einem Kleingewerbe ist jedoch, dass du die Umsatzsteuer bei einem Einkauf nicht von der Steuer absetzen kannst, wie es bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH der Fall ist.
Dem Arbeitgeber vom Kleingewerbe erzählen?
Die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist das eine, aber was ist mit der Frage, ob du deinem Arbeitgeber davon erzählen musst? Zunächst einmal gibt es in Deutschland die Gewerbefreiheit, das bedeutet, dass jeder, der ein Gewerbe anmelden möchte, dies frei tun kann.
Selbst in bestimmten Bereichen kann der Arbeitgeber nichts dagegen tun. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das den Arbeitnehmer dazu auffordert, den Arbeitgeber über die Gewerbeanmeldung zu informieren.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den Arbeitgeber über die Anmeldung zu informieren. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn es eine entsprechende vertragliche Vereinbarung gibt.
Auch wenn du mehr Stunden für dein Gewerbe benötigst und auf der Arbeit nicht mehr die gleiche Leistung erbringst wie vor der Gewerbeanmeldung, musst du den Arbeitgeber informieren.
Das Gewerbe darf kein Grund dafür sein, dass du auf der Hauptarbeit nicht mehr die gewohnte Leistung erbringst. Du musst den Arbeitgeber auch informieren, wenn ein Interessenkonflikt besteht, da beide Unternehmen in derselben Branche tätig sind.
Das würde sowohl den Wettbewerb verfälschen als auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen, da man immer genau weiß, wie der Konkurrent intern agiert.
Grundsätzlich solltest du dir auch folgendes bewusst machen: Wenn der Arbeitgeber Informationen über die Gewerbeanmeldung von jemand anderem erhält, kann dies das Vertrauensverhältnis schwächen, da der Arbeitnehmer dies als Misstrauen interpretieren könnte.
Überlege dir gut, ob und wie du deinem Arbeitgeber davon erzählen möchtest. Vielleicht erübrigt sich das Ganze von selbst, wenn einer der oben genannten Punkte zutrifft und du sowieso verpflichtet bist, dem Arbeitgeber davon zu berichten.
Fazit
Warum nicht beides haben? Als Kleingewerbetreibender kannst du die Vorteile beider Welten genießen. Dazu musst du nur beim Finanzamt angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest.
- Kleingewerbe als Nebenerwerb
- Freiberufler anmelden als Student
- Gewerbe anmelden neben dem Hauptjob
- Los geht’s! – Kleingewerbe nebenberuflich
- Nebenberufliche Selbstständigkeit: So geht’s!