Wer träumt nicht davon, Geld zu verdienen, ohne hohe Abgaben und Steuern zahlen zu müssen? Mit einem Minijob ist das möglich. Doch wie empfehlenswert ist ein Minijob im Vergleich zu einem Nebenjob? Lass uns die Unterschiede genauer betrachten.
Immer mehr Deutsche suchen nach einer zusätzlichen Einnahmequelle
Die steigende Inflation und die Angst vor steigenden Energiekosten lassen am Monatsende immer weniger Geld übrig. Viele Deutsche machen sich Sorgen, dass sie sich in Zukunft die Strom- und Gasrechnungen nicht mehr leisten können. Aus diesem Grund überlegen immer mehr Menschen, einen Nebenjob anzunehmen, um mehr Geld zu verdienen.
Doch ist es besser, einen Minijob anzunehmen oder doch lieber einen Nebenjob zu suchen? Es gibt tatsächlich Unterschiede, die man nicht ignorieren sollte. Egal, ob du gerade ins Berufsleben einsteigst oder bereits in Rente bist und etwas dazuverdienen möchtest.
Das sind die Unterschiede: Warum es nicht egal ist, ob du einen Minijob oder Nebenjob hast
Egal, ob du als Trader über Bitcoin Prime Geld verdienst, im Supermarkt aushilfst oder Flugzettel verteilst – am Ende kommt es nicht darauf an, welche Tätigkeit du ausübst, sondern wie viel Geld du damit verdienst.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen einem Minijob und einem Teilzeitjob. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung und stellt somit eine Teilzeitbeschäftigung dar. Doch es gibt Unterschiede aus sozialrechtlicher Sicht: Personen, die weniger als 520 Euro im Monat verdienen, unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, Minijobber müssen nur Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen. Zusätzlich sind Minijobber weder kranken- noch pflegeversichert und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Alle, die mehr als 520 Euro im Monat verdienen oder die Grenze von 5.400 Euro im Jahr überschreiten, müssen Sozialabgaben leisten und fallen somit nicht mehr in die Kategorie der Minijobber. Allerdings gibt es reduzierte Beiträge, wenn das Einkommen unter 1.600 Euro (ab dem Jahr 2023: 2.000 Euro) liegt. In diesem Fall spricht man von einem Minijob.
Nicht immer bleibt beim Teilzeitjob mehr Geld als beim Minijob übrig
Wenn du bereits einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst und eine zusätzliche Einnahmequelle suchst, solltest du dich für einen Minijob entscheiden. Denn hier fallen keine Sozialabgaben an. Auch Personen, die nicht mehr im Berufsleben stehen – wie beispielsweise Studierende oder Rentner – können überlegen, ob ein Minijob nicht mehr Vorteile als ein klassischer Nebenjob bietet.
Natürlich sollte ein Teilzeitjob mit mehr Arbeitsstunden finanziell lohnenswerter sein als ein Minijob. Jedoch kann es sein, dass die entstehende Steuerlast am Ende dazu führt, dass nicht mehr Geld übrig bleibt als mit einem Minijob verdient wird. Doch auch wenn das Geld nicht direkt zur Verfügung steht, hat man vorgesorgt: Man ist kranken- und unfallversichert und zahlt höhere Beiträge in die Rentenversicherung. Zudem hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Schattenseiten des Minijobs
Wenn du im erwerbsfähigen Alter bist, ist es wichtig, nicht nur durch einen Minijob Geld zu verdienen, um kranken- und unfallversichert zu sein. Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass ein Minijob nicht die Haupteinnahmequelle sein sollte.
Auch wenn du unter der monatlichen Verdienstgrenze von 520 Euro liegst, solltest du dir bewusst sein, dass du langfristig keine finanzielle Sicherheit erwarten kannst. Bei diesem Niedriglohn ist eine private Altersvorsorge einfach nicht möglich. Zudem ist der gesetzliche Rentenanspruch, der durch einen Minijob entsteht, sehr gering. Wenn du dich zusätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, hast du auch keinen Anspruch aus dieser Beschäftigung. Die Altersarmut ist somit vorprogrammiert.
Des Weiteren hast du als Minijobber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle einer Schwangerschaft steht einer Frau lediglich ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro zu.