Einleitung:
Google ist zweifellos die meistgenutzte Suchmaschine weltweit und wird bereits als Synonym für die Internetsuche verwendet. Mit einem Google My Business Profil bietet die Plattform Unternehmern die Möglichkeit, von Googles Reichweite zu profitieren und dadurch neue Kunden zu gewinnen. Kunden können ihre Zufriedenheit und Erfahrungen mit einer Google Bewertung oder Rezension ausdrücken. Statistiken zeigen, dass etwa 85% der Google-Nutzer den Bewertungen und Empfehlungen auf der Plattform vertrauen. Positive Bewertungen signalisieren dem Google-Algorithmus, dass ein Unternehmen attraktiv und beliebt ist. Dadurch steigt das Google-Ranking und die eigene Reichweite.
Negative Auswirkungen von 1-Stern-Bewertungen ohne Kommentar
Schlechte Bewertungen auf Google Maps können negative Auswirkungen auf ein Unternehmen, seine Reichweite und sogar seine Mitarbeiter haben. Insbesondere gilt dies, wenn die Bewertungen spezielle Mitarbeiter ansprechen oder den allgemeinen Service kritisieren. Allerdings ist nicht jede negative Google Bewertung gerechtfertigt, zum Beispiel gefälschte Bewertungen oder Bewertungen mit 1 oder 2 Sternen ohne Kommentar. In solchen Fällen sollten die Möglichkeiten zur Entfernung unberechtigter Google Bewertungen in Betracht gezogen werden.
Löschanträge bei Google stellen
Bist du auch von negativen 1-Stern Google Bewertungen ohne Kommentar betroffen und weißt nicht, wie du damit umgehen sollst? Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (ab 48,- € zzgl. 19% MwSt. pro beanstandeter schlechter/unberechtigter Google Bewertung). Wir reichen die Löschanträge bei Google innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung ein.
Erfolgreiche Löschung von negativen Google Bewertungen
In unserer neuen Reihe “Löschung von negativen Google Bewertungen” zeigen wir verschiedene Situationen auf, in denen deutsche Gerichte der Löschung negativer Google Bewertungen zugestimmt haben.
Urteil des Landgerichts Lübeck
Ein Urteil des Landgerichts Lübeck aus dem Jahr 2018 bestätigt, dass 1-Stern-Bewertungen ohne Kommentar gelöscht werden können. Die Bewertungen können das Ansehen eines Unternehmens und seiner Dienstleistung negativ beeinflussen und gelten als eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das Gericht entschied, dass Google als Betreiber des Bewertungsportals zur Löschung unberechtigter Bewertungen verpflichtet ist, auch wenn Google die Bewertung nicht selbst verfasst hat.
Unsere Erfahrung in der Löschung von negativen Google Bewertungen
Wir sind auf die Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen spezialisiert und haben über mehrere Jahre hinweg umfangreiche Erfahrungen mit Mandanten gesammelt, die von 1-Stern-Bewertungen ohne Kommentar betroffen waren. Mit unserer Hilfe konnten die negativen Bewertungen schnell, preiswert und außergerichtlich entfernt werden.
Warum selbst löschen keine gute Idee ist
Wir raten davon ab, unberechtigte 1-Stern-Bewertungen ohne Kommentar selbst zu löschen. Google bearbeitet Beschwerden von betroffenen Unternehmen oft langsamer als Anträge, die von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Eine falsche Argumentation kann dazu führen, dass Google die Löschung verweigert. Nur Rechtsanwälte sind berechtigt, negative Bewertungen zu löschen.
Kostenlose Erstberatung nutzen
Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch an, um Ihren Fall zu besprechen und zu prüfen, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen erfolgreich entfernen können. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471/483 99 88 – 0 oder per E-Mail an info@drnewerla.de.
Rechtsschutzversicherung nutzen
Wenn Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, können die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit in einigen Fällen von der Versicherung übernommen werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Fazit
Wenn Sie eine unberechtigte negative 1-Stern-Bewertung ohne Kommentar auf Google erhalten haben und diese löschen lassen möchten, besuchen Sie unsere Webseite www.bewertungsbeseitiger.de. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und helfen Ihnen gerne weiter.