Negative Trustpilot-Bewertungen loswerden – So geht’s!

Negative Trustpilot-Bewertungen loswerden – So geht’s!

Negative Bewertungen auf Trustpilot können einem Unternehmen erhebliche Umsatzeinbußen bescheren – das will niemand. Die gute Nachricht ist, dass in den meisten Fällen die Probleme bewältigt werden können.

Unsere Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und unterstützt bundesweit Mandanten dabei, sich gegen schlechte Rezensionen auf Trustpilot oder anderen Bewertungsportalen zu wehren.

Wie können Bewertungen auf Trustpilot gelöscht werden?

Grundsätzlich analysieren wir negative Einträge bei Trustpilot oder anderen Plattformen aus rechtlicher Sicht. Obwohl Meinungsäußerungen im Internet grundsätzlich erlaubt sind, müssen bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: Wenn in einer Trustpilot-Bewertung über Sie Lügen verbreitet werden, ist dies unzulässig und kann rechtlich bekämpft werden.
  • Schmähkritik: Aussagen, die ausschließlich der Diffamierung dienen und keiner sachlichen Diskussion dienen, sind unzulässig.
  • Datenschutzverstöße: Das Veröffentlichen von Klarnamen von Mitarbeitern eines Unternehmens kann eine Verletzung des Datenschutzes darstellen und zur Löschung der Bewertung führen.
  • Strafrechtliche Inhalte: Beleidigende, verleumderische oder bedrohliche Inhalte in Trustpilot-Bewertungen können gelöscht werden.

Dies sind nur einige Beispiele dafür, ob eine negative Bewertung bei Trustpilot gelöscht werden kann. Es kommt immer auf den Einzelfall an und es lohnt sich, jede Negativbewertung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Richtlinien von Trustpilot beachten

Neben juristischen Ansätzen zur Entfernung von Bewertungen lohnt sich auch ein Blick in die Richtlinien von Trustpilot. Verstöße gegen diese Richtlinien führen in der Regel zur Löschung der betreffenden negativen Bewertung.

Einige interessante Ansatzpunkte zur Beeinflussung der Löschung einer schlechten Rezension ergeben sich aus den Richtlinien:

  • Die bewertende Person sollte tatsächlich eigene Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen gemacht haben.
  • Es dürfen keine gefälschten oder parteiischen Rezensionen verfasst werden.
  • Werbung ist in den Bewertungen auf Trustpilot untersagt.
  • Sensible Daten dürfen nicht genannt werden.
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Wie Sie am besten gegen negative Bewertungen auf Trustpilot vorgehen

Wir raten davon ab, Trustpilot bedrohliche E-Mails zu schreiben. Als Betroffener sind Sie möglicherweise zu emotional und möglicherweise nicht neutral genug, um Rechtsverstöße angemessen darzustellen.

Beachten Sie auch, dass Trustpilot möglicherweise täglich unzählige Beschwerden erhält und diese vernünftig bearbeiten muss.

Wir empfehlen grundsätzlich, negative Bewertungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Achten Sie bei der Auswahl des Rechtsanwalts darauf, dass dieser über einschlägige Erfahrungen im Umgang mit schlechten Internetbewertungen verfügt.

Es sollte eine kostenfreie Ersteinschätzung erfolgen, bevor Sie die Kanzlei beauftragen. So erhalten Sie unverbindlich eine Einschätzung, ob die betreffenden negativen Bewertungen juristisch oder auf anderem Wege gelöscht werden können.

Unsere Kanzlei bietet eine solche kostenfreie Ersteinschätzung an und teilt Ihnen mit, welche Kosten bei einer Beauftragung anfallen würden. Auf diese Weise können Sie fundierte Entscheidungen treffen, ob Sie sich juristisch gegen bestimmte Bewertungen zur Wehr setzen möchten.