Nicht krankenversichert – was tun?

Nicht krankenversichert – was tun?

Die Frage, was zu tun ist, wenn man nicht krankenversichert ist, ist für viele Menschen ein Alptraum. Doch es gibt Lösungen! In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich wieder in der privaten Krankenversicherung versichern können und welche besonderen Regelungen es bei einer Rückkehr aus dem Ausland gibt. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Hürden für eine Rückkehr in den Versicherungsschutz gesenkt werden.

Wie kann man sich wieder in der privaten Krankenversicherung versichern?

Personen, die der privaten Krankenversicherung angehören, müssen während der ersten sechs Monate ohne Versicherung die volle Prämie zahlen und danach noch jeweils ein Sechstel davon nachzahlen. Doch auch Nachzügler haben Möglichkeiten: Sie können mit der privaten Versicherung eine Ratenzahlung vereinbaren.

Die privaten Krankenversicherungen sind außerdem gesetzlich verpflichtet, Personen, die bisher keinen Krankenversicherungsschutz hatten und sich nicht gesetzlich versichern können, zumindest den sogenannten Basistarif anzubieten. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und darf nicht teurer sein als der dortige Höchstbeitrag. Im Jahr 2021 liegt dieser bei 769 Euro, hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Im Basistarif sind Risikoausschlüsse und -zuschläge wegen Vorerkrankungen nicht gestattet.

Wenn die Beitragshöhe dazu führt, dass Versicherte hilfebedürftig im sozialrechtlichen Sinne werden, können die Beiträge halbiert werden. Ist selbst das für einen Versicherten zu teuer, kann er einen Zuschuss vom zuständigen Grundsicherungs- oder Sozialversicherungsträger beantragen und bewilligt bekommen.

Für privat versicherte Menschen mit vorübergehenden Beitragsschulden wurde in 2013 ein weiterer Sozialtarif, der Notlagentarif, eingeführt. Dieser Tarif ist für vorübergehende finanzielle Ausnahmesituationen gedacht und kann nicht aktiv gewählt werden. Der Versicherer stuft den Versicherten in den Notlagentarif um, wenn ein Beitragsrückstand besteht und zweimal gemahnt wurde. Im Notlagentarif werden Leistungen für Erwachsene nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft übernommen. Bei Kindern werden auch Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen zur Erkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen übernommen.

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Der Notlagentarif ist jedoch nur eine Lösung für Ausnahmefälle. Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts sind eher Basis- und Standardtarife gefragt. Weitere Informationen zu Basis- und Notlagentarif finden Sie in unserem separaten Artikel zum Thema.

Sonderfall: Eine Rückkehr ohne Versicherung aus dem Ausland

Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss sich ebenfalls wieder gesetzlich oder privat krankenversichern. Personen, die vorher gesetzlich versichert waren, kehren in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Auch vorher freiwillig Versicherte werden wieder aufgenommen, wenn sie auch im Ausland gesetzlich abgesichert waren.

Wer früher in Deutschland privat versichert war, muss sich wieder eine private Krankenversicherung suchen. Dabei hat der Rückkehrer aus dem Ausland einen Anspruch darauf, von seiner früheren privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden. Diese muss zumindest eine Versicherung im Basistarif anbieten.

Bei Personen, die noch nie in Deutschland krankenversichert waren, richtet sich die Zuordnung nach der zuletzt im Ausland ausgeübten Berufstätigkeit. Arbeitnehmer werden unabhängig von der Höhe des im Ausland erzielten Lohns oder Gehalts der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet, um ein aufwendiges Verwaltungsverfahren zu vermeiden. Selbstständige und Freiberufler, die noch nicht gesetzlich versichert waren, müssen sich privat versichern.

Hohe Hürden für die Rückkehr: unsere Forderungen

Eine Rückkehr in den Versicherungsschutz ist also möglich, aber oft sind die Hürden zu hoch. Die aufgelaufenen Beitragsschulden können in der Regel nicht auf einen Schlag beglichen werden, und einen grundsätzlichen Anspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht. Einige Krankenkassen lassen sich im besten Fall für einen Zeitraum von sechs Monaten darauf ein. Doch wir setzen uns dafür ein, dass Krankenkassen und Krankenversicherungen verpflichtet werden, mit Nicht-Versicherten Ratenzahlungen zu vereinbaren, die zu deren finanziellen Möglichkeiten passen. Außerdem sollte der Säumniszuschlag auf ein angemessenes Niveau gesenkt werden.

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Wenn diese Forderungen umgesetzt werden, würde es vielen Menschen ermöglicht werden, sich wieder in den Versicherungsschutz einzuklinken und die medizinische Versorgung zu erhalten, die sie benötigen.