Ein Testament zu erstellen ist eine wichtige letztwillentliche Verfügung. Dabei legt man schriftlich fest, wer nach dem eigenen Tod was aus dem Vermögen erhalten soll. Es gibt unterschiedliche Arten von Testamenten: privatschriftliche, notarielle und solche, die mithilfe eines Rechtsanwalts erstellt werden. Jede Art hat ihre eigenen Kosten, die wir dir hier vorstellen.
Kosten eines privatschriftlichen Testaments
Ein privatschriftliches Testament, auch handschriftliches Testament genannt, wird vom Erblasser persönlich verfasst. Hierbei fallen keine Kosten für die Erstellung an. Erst bei Beglaubigung, Hinterlegung oder Änderung eines hinterlegten Testaments entstehen Kosten.
Beglaubigung
Die Beglaubigung eines privatschriftlichen Testaments ist nicht zwingend erforderlich. Möchte man es dennoch beglaubigen lassen, kann ein Notar das Testament mit seiner Signatur beglaubigen. Die Kosten für die Beglaubigung richten sich nach einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung. Dabei wird ¼ einer vollen Gebühr berechnet, maximal jedoch 130,00 €. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen zum Zeitpunkt der Beglaubigung.
Aufbewahrung & Hinterlegung
Ein privatschriftliches Testament kann zuhause aufbewahrt werden, dafür fallen keine Kosten an. Alternativ ist auch eine öffentliche Verwahrung beim Amtsgericht möglich. Bei einer Verwahrung beim Notar sorgt dieser auch für die Hinterlegung beim Amtsgericht und die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Die Kosten für die Hinterlegung betragen 75,00 € beim Amtsgericht und 15,00 € für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
Änderungen
Bei einem privatschriftlichen Testament können Änderungen schnell und ohne Kosten vorgenommen werden. Der Erblasser kann das Dokument entweder ungültig erklären oder vernichten und ein neues erstellen. Bei beglaubigten Testamenten ist eine handschriftliche Änderung nicht möglich. In diesem Fall muss ein neues Testament beglaubigt und hinterlegt werden, was erneut Kosten verursacht.
Kosten eines Testaments beim Notar
Ein notarielles Testament wird gemeinsam mit einem Notar verfasst. Die Kosten dafür richten sich nach dem Wert des Nachlasses und ob es sich um ein einzelnes oder gemeinschaftliches Testament handelt. Je größer das Vermögen, desto höher die Kosten. Zur Orientierung können folgende Werte aus der Gebührenordnung genommen werden:
- Beispiel 1: Ein notarielles Einzeltestament mit einem Vermögen von 250.000,00 € kostet laut Gebührenordnung 535,00 €.
- Beispiel 2: Ein notarielles Ehegattentestament für ein Ehepaar mit einem Vermögen von 250.000,00 € kostet 1.070,00 €.
Die Beglaubigung eines notariellen Testaments ist im Preis bereits enthalten. Ein Notar sorgt auch für die Aufbewahrung und Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht. Dafür kommen noch einmal Pauschalgebühren von 75,00 € für das Amtsgericht und 15,00 € für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister hinzu.
Änderungen am notariellen Testament sind mit weiteren Kosten verbunden. Der Notar verlangt keine Gebühren für den Widerruf eines Testaments. Bei einem Widerruf und der Erstellung eines neuen Testaments können jedoch weitere Kosten anfallen, je nach Geschäftswert.
Kosten eines Testaments beim Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt kann bei der Erstellung und Aufsetzung eines Testaments rechtlich beraten. Die Kosten dafür werden in einer Honorarvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt festgelegt. Es gibt zwei Arten der Honorarvereinbarung:
- Pauschalvergütung: Hier wird eine feste Summe vereinbart, unabhängig vom Aufwand des Rechtsanwalts.
- Zeitvergütung: Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand des Rechtsanwalts, auf Basis eines vorher festgelegten Stundensatzes.
Es ist auch möglich, dass der Rechtsanwalt für die Erstellung eines Testaments eine Beratungsgebühr verlangt. Die Kosten richten sich meist nach der Höhe des Nachlasses und müssen in einer Honorarvereinbarung festgehalten werden.
Es ist wichtig, die Kosten für ein Testament bei verschiedenen Anbietern zu vergleichen und sich vorher umfassend beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt oder Notar kann dabei helfen, das Testament rechtmäßig und kostengünstig zu erstellen.