Oldtimer “Neuwagen” – Einzigartige Sammlungsstücke für den Straßenverkehr?

Oldtimer „Neuwagen“ aus Sammlungsauflösung

In der faszinierenden Welt der Oldtimer gibt es immer wieder außergewöhnliche Fahrzeuge, die unsere Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Heute wollen wir über einen ganz besonderen Fall sprechen – den “Neuwagen” aus einer Sammlungsauflösung. Diese Fahrzeuge wurden nie zugelassen, sind aber bereits 30 Jahre alt. Doch stellt sich die Frage, ob sie heutzutage für den Straßenverkehr zugelassen werden können und ob sie vielleicht sogar ein H-Kennzeichen erhalten können. In diesem Artikel werden wir diese Frage genauer beleuchten und einige interessante Sachverhalte vorstellen.

Der außergewöhnliche Fall

In einer Anzeige wird ein “Neuwagen” zum Verkauf angeboten. Dieser Wagen stammt aus dem Jahr 1983, wurde jedoch nie zugelassen und befindet sich noch im unberührten Originalzustand. Er wurde nach der Auslieferung in einer Garage unter optimalen Bedingungen eingelagert und hat lediglich 25 Kilometer auf dem Tacho. Auf den ersten Blick stellt sich die Frage, ob so ein Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen werden kann.

Die Herausforderung der Zulassung

Grundsätzlich ist eine erste Zulassung heutzutage nicht mehr möglich, da diese “Neuwagen” die aktuellen Abgasvorschriften nicht erfüllen können. Ein Beispiel hierfür ist der Volkswagen Bus T2, der aus Brasilien nach Deutschland importiert wurde. Zu diesem Zeitpunkt erfüllte der T2 nicht die Euro 5 Abgasnorm, die in Großbritannien schon gültig war. Dadurch scheiterte auch der Versuch, den Wagen als Neufahrzeug in Deutschland zuzulassen. Ähnliche Schwierigkeiten gab es auch mit dem BMW 2002 tii, der aus einer neuen Rohkarosserie aufgebaut wurde. Obwohl der Wagen ein Basis-Fahrzeug mit Fahrzeugbrief hatte, erhielt er nur eine Sondergenehmigung und wurde mit normalen Kfz-Kennzeichen zugelassen.

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Das H-Kennzeichen als Lösung?

Aber es gibt Hoffnung für diese besonderen “Neuwagen”. Gemäß den neuen Bestimmungen für die Vergabe des H-Kennzeichens ist das Produktionsdatum und nicht mehr das Datum der Erstzulassung entscheidend. Das heißt, theoretisch wäre es möglich, diese “Neuwagen” heute zuzulassen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass eine fehlende Erstzulassung keinen Bestandsschutz nach den alten Regeln ermöglicht. Es ist daher ratsam, sich vor dem Kauf eines solchen Fahrzeugs bei TÜV und Zulassungsstelle über die genauen Modalitäten der Zulassung zu informieren.

Wichtige Aspekte bei der Zulassung

Es gibt noch einige weitere wichtige Aspekte, die bei der Zulassung von Oldtimern beachtet werden müssen. Bei der Abgasuntersuchung sind beispielsweise das Datum der Erstzulassung sowie bestimmte Fristen für Sicherheitsgurte, Nebelschlussleuchten und Leuchtweitenregulierung ausschlaggebend.

Auf jeden Fall lohnt es sich, als Interessent eines solchen “Neuwagens” die genauen Modalitäten für die Zulassung nach den aktuellen Bestimmungen beim TÜV und der Zulassungsstelle zu klären. So kann vermieden werden, ein “immobiles” Museumsstück zu erwerben, das ohne Auflagen nicht im Straßenverkehr bewegt werden kann.

BMW 2002tii
Jubiläums BMW 2002tii © Fotoquelle und Bildrechte: BMW Group AG

Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel einige interessante Einblicke in die Welt der Oldtimer “Neuwagen” geben konnten. Es bleibt spannend zu sehen, wie sich die Zulassungsbestimmungen für solche außergewöhnlichen Fahrzeuge in Zukunft entwickeln werden.