Online Lehrgang: Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003

Online Lehrgang: Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003

Früher oder später steht jeder Arbeitgeber vor der Aufgabe, den Brandschutz in seinem Unternehmen sicherzustellen. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die Benennung von Brandschutzhelfern. Diese Personen spielen eine bedeutende Rolle bei der Gewährleistung eines effektiven Brandschutzes und der Sensibilisierung der Mitarbeiter für mögliche Gefahren.

Betriebliche Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferinnen

Gemäß § 10 ArbSchG sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Belegschaft als Brandschutzhelfer zu benennen. Doch wie berechnet man die genaue Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer? Hierbei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie beispielsweise Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheitstage. Für kleine Unternehmen spielt es keine Rolle, ob die Fünf-Prozent-Regel mindestens eine eins ergibt. In diesem Fall ist es sinnvoll, mindestens zwei Betriebsangehörige zu benennen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber möglicherweise mehr Brandschutzhelfer benötigen, um ihren Pflichten aus der Brandschutzordnung nachzukommen. Eine großflächige Betriebsausdehnung oder erhöhte Brandgefährdung erfordert möglicherweise eine angepasste Anzahl von Helfern. Auch Bereiche, in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten können, erfordern zusätzliche Helfer.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer oder zur Brandschutzhelferin

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen Teil sowie praktischen Übungen. Dabei werden verschiedene Themen behandelt, wie geltende Brandschutzregeln, Vorbeugender Brandschutz, Verhalten im Brandfall und die Benutzung von Feuerlöschern. Je nach betrieblichen Besonderheiten müssen zusätzliche Schulungen vor Ort durchgeführt werden.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer dauert mindestens zwei Unterrichtseinheiten im theoretischen Teil sowie praktische Übungen. Die Gültigkeit der Ausbildung beträgt maximal fünf Jahre. Es wird empfohlen, das Wissen alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen.

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Der Ausbilder – die Ausbilderin

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer kann entweder durch den Arbeitgeber selbst, beauftragte Personen oder in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erfolgen. Dabei ist es wichtig, dass die Ausbilder fachkundig sind. Dazu gehören beispielsweise Personen, die Feuerwehrerfahrung haben oder eine Ausbildung im Bereich Brandschutz absolviert haben.

Brandschutzhelfer-Ausbildung im Betrieb

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern im eigenen Betrieb ist nicht nur erlaubt, sondern auch wünschenswert. Die innerbetrieblichen Helfer sind bereits vor Ort und können schnell handeln, während die Feuerwehr noch unterwegs ist. Dadurch können Brände bereits vor Eintreffen der Hilfskräfte eingedämmt werden.

Die Ausbildung vor Ort im Betrieb ermöglicht es, die Kosten niedrig zu halten und die Mitarbeiter nicht länger als nötig von ihrer Arbeit abzuhalten. Durch diese Vorteile wird die Bereitschaft zur Ausbildung und deren Erfolg zusätzlich unterstützt.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Es ist von großer Bedeutung, dass Arbeitgeber ihrer Verantwortung nachkommen und die erforderlichen Schulungen anbieten. Sicherheitsingenieur.NRW bietet Ausbildungen zum Brandschutzhelfer vor Ort an. Dabei profitieren Unternehmen von der großen Erfahrung und Qualifikation von Donato Muro auf dem Gebiet des Brandschutzes.

Quelle: Sicherheitsingenieur.NRW