Opel-Garantie: Aufruhr oder solide Leistung?

Opel-Garantie: Aufruhr oder solide Leistung?

Opel steht derzeit im Rampenlicht, da die Wettbewerbszentrale dem Autobauer vorwirft, seine Kunden zu täuschen. Sie fordert, dass Opel den Begriff “lebenslang” nicht mehr benutzt. Trotzdem beharrt Opel auf seinem lebenslangen Garantieprogramm für Neuwagen. Alain Visser, Geschäftsführer für Verkauf, Marketing und Kundendienst bei Opel, betonte gegenüber stern.de, dass der Hersteller an der Werbekampagne mit lebenslangen Garantieversprechen festhalten wird. Visser verteidigte den umstrittenen Begriff “lebenslang” damit, dass die Opel-Garantie im Gegensatz zu den Garantieleistungen der Konkurrenz keine zeitliche Begrenzung hat. Begrenzungen der Garantie mit Kilometerbeschränkung seien in der Automobilbranche üblich.

Keine Beanstandung bei asiatischen Herstellern

Interessanterweise werben auch die asiatischen Hersteller Kia und Hyundai mit einer Sieben-Jahres-Garantie bzw. einer Fünf-Jahres-Garantie, die ebenfalls durch eine Kilometerbegrenzung begrenzt ist. Obwohl ihre Garantiebedingungen ähnlich sind, wurden sie nicht abgemahnt. Die Kampagne, mit der Opel das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen möchte, ist für den Autobauer von zentraler Bedeutung. Obwohl Visser keine genauen Zahlen nannte, erklärte er, dass der Aufwand für diese Werbekampagne genauso hoch sei wie für die Einführung eines neuen Fahrzeugs.

Die “lebenslange” Opel-Garantie

Es war zu erwarten, dass die Wettbewerbsbehörden Einwände gegen den Begriff “lebenslang” erheben würden. Tatsache ist jedoch, dass Opel mehr Garantieleistungen bietet als alle Mitbewerber. Die Opel-Garantie ist zwar zeitlich unbegrenzt (“lebenslang”), aber auf eine Laufleistung von 160.000 Kilometern begrenzt. In der Praxis bedeutet dies, dass Opel bei einem Corsa mit einer Laufleistung von 8.000 Kilometern 20 Jahre lang Garantieleistungen bietet. Wenn man für einen Kleinwagen eines Mitbewerbers eine ähnliche Leistung für 18 Jahre erwerben wollte, müsste man dafür 9.000 Euro einplanen. Selbst wenn ein Geschäftsmann seinen Insignia mit 30.000 Kilometern pro Jahr bewegt, reicht die Garantie immer noch für fünf Jahre. Die Einschränkungen des Opel-Angebots finden sich ähnlich auch bei den Garantieleistungen anderer Automobilhersteller. Im Wesentlichen ist der Kunde gezwungen, Wartungen und Service ausschließlich in der Vertragswerkstatt vornehmen zu lassen, und Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Opel übernimmt zwar immer noch alle Arbeitskosten, aber nur einen Teil der Materialkosten bei steigenden Kilometerständen.

Für den Kunden ist Folgendes relevant: Die Garantie gilt nicht nur beim eigentlichen Neuwagenkauf, sondern auch uneingeschränkt für Opel-Fahrzeuge, die als Tages- oder Kurzulassungen beim Opel-Händler erworben werden, sowie für junge Gebrauchtwagen vom Opel-Händler (Grenze: Zulassung von einem Jahr oder 30.000 Kilometern). Die Bedingungen für die Übertragung der Garantie beim Weiterverkauf sind noch nicht endgültig festgelegt. Geplant ist, dass die Garantie bis zu einem Fahrzeugalter von sechs Jahren oder einer Laufleistung von 100.000 Kilometern auf den neuen Käufer übertragen werden kann. Über eventuell anfallende Kosten wurde noch nicht entschieden. Da die lebenslange Garantie auf eine Initiative der Opel-Händler zurückgeht, liegt die Vermutung nahe, dass die Übertragung beim Kauf von Gebrauchtwagen beim Opel-Händler unkompliziert gestaltet wird. Es ist jedoch möglich, dass die Übertragung beim Kauf von Fremdhändlern und privaten Anbietern etwas komplizierter und teurer werden kann.

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Die besten Garantien von Kia und Hyundai

Zurzeit bieten auch Kia und Hyundai wesentlich umfangreichere Garantieleistungen als andere Hersteller an. Die Kia-Garantie gilt sieben Jahre oder 150.000 Kilometer. In den ersten drei Jahren gibt es keine Kilometerbegrenzung. Im Gegensatz zu Opel ist das Angebot von Kia jedoch auf sieben Jahre beschränkt. Allerdings sind bestimmte Leistungen großzügiger. Wenn das Fahrzeug aufgrund eines durch die Garantie abgedeckten Schadens liegen bleibt, kann der Kunde zusätzlich von der Kia-Mobilitätsgarantie profitieren. Außerdem beteiligt sich Kia nicht an Materialkosten bei höheren Kilometerständen. Ähnlich funktioniert die Fünf-Jahres-Garantie von Hyundai, sie ist ebenfalls auf fünf Jahre begrenzt, deckt aber auch die Wartungskosten ab.

Die Standardgarantie

Bei einem Autokauf beträgt die in Deutschland übliche Garantiezeit zwei Jahre. Neben dieser Garantie gilt die gesetzliche Gewährleistung, die dem Kunden jedoch zusätzliche Garantieleistungen bietet. Im Rahmen spezieller Imagekampagnen bieten viele Hersteller regelmäßig umfangreichere Garantieleistungen an. Der Kunde kann sich jedoch nicht blind darauf verlassen. Bei Vertragsabschluss muss immer explizit nach der Garantie für den einzelnen Kauf gefragt werden. Der Verkäufer wird nicht unaufgefordert darauf hinweisen, dass die groß angelegte Werbekampagne vor zwei Monaten beendet wurde oder dass sie für das ausgewählte Modell ohnehin nicht gilt. Probleme können auch bei Änderungen der Bedingungen zwischen Bestellung, tatsächlichem Kauf und Zulassung auftreten. Es ist auch nicht selbstverständlich, dass Sondergarantien für Neuwagen auch für Tages- und Kurzzeitzulassungen gelten. Es ist daher wichtig, beim Kauf die genauen Bedingungen zu erfragen und schriftlich festzuhalten. Nachlässigkeit kann teuer werden, ein zusätzliches Garantie-Jahr kann den Wert eines Mittelklassemodells um etwa 300 Euro steigern.

Die gesetzliche Gewährleistung

Beim Kauf eines Neuwagens hat der Käufer zwei Jahre lang Anspruch auf die sogenannte Sachmängelhaftung gegenüber dem Autohändler. Dies muss nicht zwingend der Hersteller sein. Der Verkäufer muss die Mängelfreiheit des Neuwagens gewährleisten. Wenn das neue Auto bereits fehlerhaft geliefert und verkauft wurde, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Es gelten jedoch bestimmte Bedingungen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trägt der Verkäufer die Beweislast. Er muss beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vorhanden war. In den folgenden 18 Monaten liegt die Beweislast beim Autokäufer. Interessanterweise hat der Käufer bei der Sachmängelhaftung die Möglichkeit, den Wagen zurückzugeben, wenn es dem Verkäufer nicht gelingt, den Mangel wirksam zu beheben.

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Erweiterung der Standardgarantie

Die normale Neuwagengarantie beträgt zwei Jahre und gilt ohne Kilometerbegrenzung. Einige Marken erweitern ihre Garantieleistungen auf drei Jahre, jedoch meist mit einer Kilometerbegrenzung von 100.000 Kilometern. Viele Hersteller bieten jedoch an, die ursprüngliche Garantie freiwillig und gegen Gebühr zu verlängern. Dies wird oft als “Neuwagenanschlussgarantie” bezeichnet. Wenn sie direkt beim Kauf abgeschlossen wird, ist sie in der Regel günstiger. Der Preis variiert je nach Hersteller und Fahrzeug. Für die Jahre drei und vier sollte man etwa 350 Euro einplanen. Weitere Jahre werden teurer. Achtung: Diese Anschlussgarantien bieten oft einen besseren Leistungsumfang als eine normale Gebrauchtwagengarantie. Um sie abschließen zu können, müssen Fristen und Formalitäten beachtet werden. Nachlässigkeit kann teuer werden.

Was ist eine Mobilitätsgarantie?

Eine Mobilitätsgarantie ist nicht dasselbe wie eine Garantie für das Fahrzeug selbst. Eine Mobilitätsgarantie gewährleistet die Mobilität des Kunden, falls das versicherte Fahrzeug ausfällt. Dies bedeutet, dass die Kosten für einen Leihwagen, Übernachtungen und den Transport des defekten Fahrzeugs zur Heimatadresse übernommen werden. Diese Kosten werden nicht von der Standardgarantie gedeckt. Der Wert einer Mobilitätsgarantie muss von jedem Kunden individuell abgeschätzt werden. Für jemanden, der beruflich viel unterwegs ist und regelmäßig ins Ausland reist, hat eine solche Garantie einen höheren Wert als für jemanden, der das versicherte Fahrzeug nur gelegentlich in der Stadt benutzt.

Gemeine Tricks beim Kauf von Gebrauchtwagen

Beim Kauf eines Neuwagens muss sich der Kunde keine Sorgen machen, betrogen zu werden. Bei Gebrauchtwagen kann das jedoch anders aussehen. Zunächst einmal ist Garantie nicht gleich Garantie, daher sollte der Kunde das Kleingedruckte seiner Gebrauchtwagengarantie genau studieren. Für ihn sind die Passagen wichtig, in denen der Versicherungsanteil je nach Kilometerstand abnimmt. Eine gängige Masche ist es, dem Kunden vor dem Kauf einen detaillierten Mängelbericht eines Sachverständigen auszuhändigen. Die meisten Kunden wissen nicht, dass die Mängel, die in diesem Bericht aufgeführt sind, von der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers ausgenommen sind und auch nicht von der Garantie abgedeckt werden. Wer also wissentlich ein Fahrzeug mit Schäden akzeptiert, muss diese auch selbst tragen.

Wann erlischt eine Garantie?

Der wichtigste Punkt ist: Wer keinen langwierigen Rechtsstreit riskieren will, muss alle Service- und Reparaturarbeiten von einer Vertragswerkstatt durchführen lassen. Wenn der Service verschoben oder in einer freien Werkstatt durchgeführt wird, erlischt die Garantie. Auf Kulanz sollte man hier kaum hoffen, da Kulanz nur treuen und loyalen Kunden gewährt wird und nicht denen, die der Marke und der Werkstatt untreu sind. Eigenständige Reparaturversuche gefährden die Garantie erst recht.

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Auch Änderungen am Fahrzeug müssen ordnungsgemäß von der Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Nachträgliche Umbauten und Tuning passen daher nicht zur Garantie. Wer den Motor mit einem Chip tunen lässt, verzichtet dabei auf die Garantie.

Probleme können beim Verkauf ins Ausland auftreten, insbesondere beim Verkauf in ein Nicht-EU-Land. Der Verkauf des Fahrzeugs kann immer problematisch sein, muss aber immer der Versicherung mitgeteilt werden. Die gewerbliche Nutzung, insbesondere als Taxi oder Mietwagen, kann eine spezielle Situation darstellen.

Die “untypische” Nutzung des Fahrzeugs ist in der Regel ausgeschlossen. Ein Beispiel dafür ist die Teilnahme an Rennveranstaltungen. Aber auch Schäden durch Überladung sind nicht durch die Garantie abgedeckt. Auf der einen Seite ist es nachvollziehbar, dass Schäden nach einer Offroad-Rallye nicht vom Hersteller übernommen werden. Auf der anderen Seite kann dies jedoch zu Konflikten bei Gebrauchtwagen führen. Ein Käufer, der Probleme mit seinem Gebrauchtwagen hat, wird nicht begeistert sein, wenn die Garantie nicht greift, weil ein Vorbesitzer den Wagen über Stock und Stein geprügelt hat.

Welche Probleme deckt eine Garantie nicht ab?

Eine Fahrzeuggarantie bezieht sich nur auf die Funktionsfähigkeit der technischen Bauteile. Sie deckt keine Schäden durch Unfälle, Vandalismus, Steinschlag, Verschmutzung und ähnliche Ursachen ab. Dabei können die Grenzen im Einzelfall fließend sein. Wer beispielsweise den Bezug seines Autositzes mit einem sperrigen Gegenstand beschädigt, wird keinen Schadensersatz erhalten.

“Verschleißteile” sind in der Regel nicht versichert, es sei denn, der Verschleiß tritt unter normalen Bedingungen auf. Hierunter fallen Bremsbeläge und -scheiben sowie die Kupplung.

Auch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs führt zum Ausschluss der Garantie. Als “unsachgemäß” gilt bereits das Nachfüllen von nicht vom Hersteller freigegebenem Öl oder Kühlmittel. In der Vergangenheit gab es bereits Ärger mit Biodiesel. Das Fahrzeug läuft eine Zeit lang mit Biodiesel, aber nicht alle Motoren sind dafür ausgelegt. Wer sorglos tankte und mit dem günstigen Sprit den Motor ruinierte, blieb auf dem Schaden sitzen. Ein weiteres Problem war, dass Biodiesel auch in einer Qualität verkauft wurde, die nicht der DIN-Norm entsprach. Auch hier stellt die Garantie eine Mauer dar. Wenn minderwertiger Treibstoff im Tank ist, könnte der Geschädigte nur die Tankstelle verklagen.

Es können auch Probleme mit der Garantie beim Verkauf ins Ausland auftreten, insbesondere beim Verkauf in ein Nicht-EU-Land. Der Verkauf des Fahrzeugs kann immer problematisch sein, muss aber immer der Versicherung mitgeteilt werden. Die gewerbliche Nutzung, insbesondere als Taxi oder Mietwagen, kann eine spezielle Situation darstellen.

Insgesamt ist es wichtig, bei einem Autokauf die Bedingungen der Garantieleistungen genau zu prüfen und zu verstehen. Nur so kann man sicherstellen, dass man den bestmöglichen Schutz für sein Fahrzeug hat.