Du kennst es sicherlich: Ein kurzer Blick auf das Handy während der Fahrt und schon kann ein Unfall passieren. Doch handelt es sich dabei um eine Straftat oder um eine Ordnungswidrigkeit? Auch wenn du nicht direkt von einem solchen Vorfall betroffen bist, ist es dennoch wichtig, den Unterschied zu kennen. Ordnungswidrigkeiten, auch bekannt als “Kavaliersdelikte”, sind kleinere Verstöße, die keine schwerwiegenden Schäden verursachen und anders geahndet werden als Straftaten.
Eine Straftat hingegen ist eine schwerwiegendere und schuldhafte Handlung, die gegen ein Strafgesetz verstößt. Meistens geht es dabei um Delikte, die Sach- oder Personenschäden verursachen. Straftaten werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft. Es gibt auch schwerwiegende Straftaten, die mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Ebenfalls strafbar macht sich, wer eine Straftat vortäuscht oder zum Begehen einer Straftat anstiftet.
Schwere des Vergehens
Der Hauptunterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit liegt also in der Schwere des Vergehens. Eine Ordnungswidrigkeit wird als leichter Verstoß angesehen, weshalb die Konsequenzen nicht so schwerwiegend sind. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dient als Rechtsgrundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Viele Tatbestände finden sich beispielsweise in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Straftaten werden in der Regel auf Basis des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet.
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, welches eine Geldbuße vorsieht.
Vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen, die den Tatbestand des StGB oder eines anderen Strafgesetzes erfüllen, gelten hingegen als Straftaten. Im Straßenverkehr handelt es sich dabei in der Regel um schwerwiegendere Verstöße, die eine besondere Gefährdung, Sachbeschädigung oder Verletzung eines Verkehrsteilnehmers zur Folge haben.
Neben der Schwere besteht ein weiterer Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in den Strafen, die den Täterinnen und Tätern drohen. Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen geahndet, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten durch pauschale Regelsätze im Bußgeldkatalog. Die Strafen können auch Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister oder Fahrverbote umfassen.
Vorgabe eines Strafrahmens bei Straftaten
Bei Straftaten gibt es keine punktgenau definierten Strafen, da das Gericht innerhalb eines Strafrahmens entscheidet. Die Strafen können Geld- oder Freiheitsstrafen umfassen und liegen im Ermessen des Gerichts. Das Gesetz gibt lediglich eine Mindest- und Maximalhöhe vor. Das Gericht prüft, welche strafschärfenden oder strafmildernden Umstände vorliegen. Geldstrafen richten sich auch nach dem Einkommen des Verurteilten.
Bei einer Ordnungswidrigkeit erhält der Beschuldigte einen Bußgeldbescheid, bei einer Straftat kommt es zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder einen Strafbefehl. Ordnungswidrigkeiten können bereits nach drei Monaten verjähren, während Straftaten unterschiedliche Verjährungsfristen haben.
Aufnahme von Straftaten im Bundeszentralregister
Im Straßenverkehr gibt es einen weiteren Unterschied zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Eine Ordnungswidrigkeit wird nicht im Führungszeugnis des Betroffenen oder im Verkehrszentralregister eingetragen. Hierfür gibt es ein eigenes Fahreignungsregister, in das Verstöße eingetragen werden, die mindestens einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister zur Folge haben. Eine Verurteilung aufgrund einer begangenen Straftat hingegen führt zu einem Eintrag im Bundeszentralregister.
Ein solcher Eintrag birgt viele Nachteile, da er auch ins Führungszeugnis aufgenommen wird, wenn eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen festgesetzt wurde oder bereits andere Eintragungen im BZR vorhanden sind.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind:
- Falschparken
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Handynutzung am Steuer
- Zu geringer Abstand
- Verstoß gegen das Überholverbot
- Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sofern es keine Straftat ist
Straftaten im Straßenverkehr
Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr sind:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Fahrerflucht
- Unterlassene Hilfeleistung
- Trunkenheit im Verkehr
- Kennzeichenmissbrauch
Die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ist oft schwierig, besonders für juristische Laien. Oft hängt es nur vom Grad der Alkoholisierung ab, ob ein Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit (ab 0,5 Promille) oder eine Straftat (ab 1,1 Promille) ist. Bereits bei 0,3 Promille kann es bei alkoholbedingten Fahrauffälligkeiten oder einem Unfall zu einer Straftat kommen. Es kann auch aufgrund einer Ordnungswidrigkeit zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen, was existenzgefährdend sein kann.
Daher empfiehlt es sich in jedem Fall, einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, hält sich das finanzielle Risiko in Grenzen, da diese die Anwaltskosten für die Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsstrafsachen übernimmt.