Ordnungswidrigkeiten – Was Sie darüber wissen sollten

Ordnungswidrigkeiten – Was Sie darüber wissen sollten

Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige Handlungen, die mit Bußgeldern geahndet werden. Im Gegensatz zu Straftaten werden sie in der Regel nicht von Gerichten, sondern von Verwaltungsbehörden verfolgt. Sowohl vorsätzliches als auch fahrlässiges Handeln können als Ordnungswidrigkeit gelten. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das dazugehörige Verfahren sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Es ermöglicht den Behörden, gegen häufige und weniger schwerwiegende Verstöße vorzugehen, um Gerichte zu entlasten und eine flexible Bearbeitung der Ordnungswidrigkeiten zu gewährleisten.

Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat

  • Zuständigkeit: Verwaltungsbehörden sind in der Regel für Ordnungswidrigkeiten zuständig, während Straftaten von der Strafverfolgungsbehörde, wie der Staatsanwaltschaft, verfolgt werden.
  • Maßregelung: Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Strafen, sondern Verwarnungen, Verwarnungsgelder, Bußgelder oder Fahrverbote als Sanktion. Bei Straftaten können Freiheitsstrafen und Geldstrafen verhängt werden.
  • Verfahren: Ordnungswidrigkeiten werden in einem Bußgeldverfahren behandelt, während Straftaten in gerichtlichen Strafverfahren verfolgt werden.
  • Verfahrensgrundsatz: Bei Strafverfahren gilt das Legalitätsprinzip, während bei Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip Anwendung findet. Das bedeutet, dass eine Verfolgung bei Ordnungswidrigkeiten nach Ermessen der Behörde erfolgt.

Das Opportunitätsprinzip

Eine Besonderheit bei Ordnungswidrigkeiten ist das Opportunitätsprinzip. Die zuständige Behörde entscheidet eigenständig, ob sie die Ordnungswidrigkeit verfolgt oder nicht. Dabei wird die Verfolgung abgelehnt, wenn sie als unverhältnismäßig eingestuft wird, z.B. bei geringer Schuld oder fehlendem öffentlichen Interesse.

Beispiele für Ordnungswidrigkeiten

Einige häufige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind:

  • Verletzung der Meldepflicht
  • Falschparken
  • Parken ohne Parkscheibe
  • Telefonieren während der Autofahrt
  • Schießen mit Luftgewehr
  • Illegale Müllentsorgung
  • Unzulässiger Lärm
  • Überfahren einer roten Ampel
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Das Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten

Wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit besteht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte erhält einen Anhörungsbogen, um seine Sicht darzulegen. Bei Hinweisen auf eine Straftat wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben. Je nach Beweislage und Ermessen der Behörde wird das Verfahren entweder eingestellt oder in ein Verwarnungsverfahren umgewandelt. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Widerspruch eingelegt werden, der dann geprüft wird.

Das Bußgeld

Ein Bußgeld ist rechtlich gesehen keine Strafe. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder von bis zu 1.000,00 € verhängt werden.

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten liegt zwischen drei Monaten und drei Jahren. Sie beginnt am Tag der Begehung der Ordnungswidrigkeit und endet mit der Ausstellung des Bußgeldbescheids. Die genaue Dauer hängt von der Höhe des Bußgelds und der Art der Ordnungswidrigkeit ab. Die Vollstreckungsverjährung liegt zwischen drei und fünf Jahren.

Nun wissen Sie Bescheid über Ordnungswidrigkeiten und können sich im Falle eines Verstoßes richtig verhalten. Seien Sie sich bewusst, dass auch scheinbar kleine Vergehen unangenehme Konsequenzen haben können.