Österreich hebt Diskriminierung auf: Deutsche Elektroautofahrer profitieren von neuem Tempolimit

Österreich hebt Diskriminierung auf: Deutsche Elektroautofahrer profitieren von neuem Tempolimit

In Österreich gelten in bestimmten Umweltzonen unterschiedliche Tempolimits, und Elektroautos dürfen hier schneller fahren. Früher galt das allerdings nur für einheimische E-Autos mit grünen Kennzeichen, während ausländische E-Autos gnadenlos geblitzt und geahndet wurden. Ein deutscher Teslafahrer musste dies am eigenen Leib erfahren.

Update: Mittlerweile hat Österreich die Ungleichbehandlung aufgehoben, nachdem die EU-Kommission interveniert hat. Seit Anfang 2021 sind auch ausländische Fahrer*innen von E-Autos von den Umwelt-Tempolimits (IG-L) ausgenommen und können weiterhin 130 km/h fahren, sofern es die Verkehrslage zulässt. Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Kennzeichnung am Auto, zum Beispiel das deutsche E-Kennzeichen. Wichtig: Plug-In-Hybride und Hybride sind von dieser Ausnahme ausgeschlossen und müssen sich an das IG-L-Tempolimit halten.

Was war passiert? Im Jahr 2020 wurde der Münchner Robert J. (55) mit seinem Tesla Model X auf der A12 bei Innsbruck von einer stationären Radarfalle mit 115 km/h erwischt. Für Verbrennerautos galt dort ein Tempolimit von 100 km/h, während Autos mit grünen Kennzeichen, dem österreichischen Erkennungsmerkmal für Elektroautos, bis zu 130 km/h fahren durften.

Diese unterschiedlichen Tempolimits gelten in sogenannten IGL-Tempozonen (Immissionsgesetz Luft) in Österreich. Die dortigen Radarfallen erkennen normalerweise, ob ein Fahrzeug ein grünes Kennzeichen hat und lösen nur dann aus, wenn es schneller als das erlaubte E-Limit fährt.

Bußgeldbescheid verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Paradoxerweise erhielt der Münchner trotz seines eindeutig erkennbaren Elektroautos und dem E-Kennzeichen einen Monat später einen Bußgeldbescheid über 65 Euro (alternativ 9 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe). Aus Gründen der Gleichberechtigung weigerte sich der Tesla-Besitzer, das Bußgeld zu zahlen. Schließlich fuhr er emissionsfrei wie ein österreichischer Staatsbürger mit einem Elektroauto und grünem Kennzeichen. Als Rechtsanwalt war er zusätzlich an Gerechtigkeit interessiert, weshalb er rechtlichen Beistand suchte.

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Am 12. Oktober legte sein Anwalt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, da die gesetzliche Regelung nach seiner Rechtsauffassung eindeutig gegen das EU-rechtliche Diskriminierungsverbot verstieß. Dieser Einspruch führte in der Regel dazu, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Dementsprechend erhielt Robert J. am 23. November eine Strafverfügung von der Bezirkshauptmannschaft Schwaz. Sein Anwalt legte noch am selben Tag erneut Einspruch ein, was zur Einleitung eines “ordentlichen Verfahrens” führte.

Nun kommt ein wichtiger Fakt ins Spiel: Am 16. Dezember 2020 änderte die österreichische Legislative das Gesetz, das Ende November 2018 in Kraft getreten war. Die neue Fassung des § 82 KFG soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmer aus anderen EU-Staaten nicht mehr benachteiligt werden. Es scheint, dass Robert J. nicht der einzige Benachteiligte war, der dagegen geklagt hat oder klagen wollte. Möglicherweise hat auch die EU-Kommission Druck ausgeübt.

Kein Aufatmen trotz Gesetzesänderung

Doch wer jetzt denkt, dass das Verfahren gegen Robert J. eingestellt wurde, irrt sich. Trotz der Gesetzesänderung erhielt sein Anwalt am 16. Januar 21 ein Schreiben der Behörden, in dem er aufgefordert wurde, persönliche Angaben, einschließlich seiner Vermögensverhältnisse, zu machen. Sollte er verurteilt werden, richtet sich die Strafe nach seinen Einkommensverhältnissen als entsprechende Tagessätze. Der Tesla-Fahrer verweigerte die Angabe dieser sensiblen Daten (mit Ausnahme seines Familienstandes) und teilte dies den Behörden vier Tage nach Erhalt der Aufforderung über seinen Anwalt mit.

Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Noch ist unklar, ob die Behörde an der Strafe festhält oder das Verfahren aufgrund der Gesetzesänderung einstellt. EFAHRER.com hat bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz nachgefragt, aber zum Zeitpunkt der Artikelerstellung war die zuständige Sachbearbeiterin nicht erreichbar. Da das Vergehen bereits im August passiert ist und das Gesetz erst im Dezember geändert wurde, liegt die Entscheidung bei der Sachbearbeiterin. EFAHRER.com bleibt jedoch am Fall dran.

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