P-Konto eröffnen: Holen Sie sich den Pfändungsschutz!

P-Konto eröffnen: Holen Sie sich den Pfändungsschutz!

Die Eröffnung eines P-Kontos kann Ihnen dabei helfen, sich vor einer Kontopfändung zu schützen und weiterhin Zugang zu Ihrem Girokonto zu haben. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie ein P-Konto einrichten können und welche Vorteile es bietet.

Der Zweck eines Pfändungsschutzkontos

Wenn Sie Schulden haben, kann ein Gläubiger verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Sie zur Zahlung zu bewegen, einschließlich einer Kontopfändung. In diesem Fall erhält der Gläubiger Zugriff auf Ihr Konto und kann Geld davon abheben. Das P-Konto hat die wichtige Aufgabe, Sie davor zu schützen, mittellos zu werden.

Bei der Eröffnung eines P-Kontos ist ein Betrag von mindestens 1.410 Euro pro Monat vor der Pfändung geschützt. Sie können jedoch auch einen höheren Freibetrag beantragen, wenn Sie beispielsweise Unterhaltspflichten haben oder Kindergeld erhalten. Hierfür müssen Sie eine P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank einreichen.

So richten Sie ein P-Konto ein

Ein P-Konto wird nicht automatisch eröffnet. Sie müssen selbst aktiv werden, wenn Sie den Pfändungsschutz für Ihr Konto benötigen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln oder ein neues P-Konto zu eröffnen.

Um Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, wenden Sie sich einfach an Ihre Bank und lassen Sie sich über die erforderlichen Schritte informieren. In der Regel stellt Ihnen Ihre Bank ein Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen. Nach Einreichung des Formulars wird die Umwandlung durchgeführt.

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Falls Sie noch kein eigenes Konto besitzen, können Sie auch ein neues P-Konto eröffnen. Wenden Sie sich hierfür an die Bank Ihrer Wahl. Sollte Ihre Anfrage abgelehnt werden, empfiehlt es sich, zunächst ein Basiskonto zu eröffnen und dieses später in ein P-Konto umwandeln zu lassen.

Wo kann ich ein P-Konto eröffnen?

Sie fragen sich, bei welcher Bank Sie ein P-Konto eröffnen können? Wenn Sie bereits ein Konto besitzen, das umgewandelt werden soll, ist die Bank gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrem Anliegen nachzukommen. Gemäß § 850k Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) darf eine natürliche Person jederzeit verlangen, dass ein Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Deshalb erhalten Sie ein Pfändungsschutzkonto bei jeder Bank.

Können P-Konten online eröffnet werden?

Online-Banking ermöglicht es uns, bequem von zu Hause aus Überweisungen zu tätigen oder den Kontostand abzurufen. Bei vielen Direktbanken, die keine Filialen mehr haben, gibt es keine Alternative zum Online-Banking. Daher stellen sich viele Leser die Frage, ob ein P-Konto auch online eröffnet werden kann.

Grundsätzlich können Sie Ihr bestehendes Girokonto online in ein P-Konto umwandeln, wenn Sie bereits Kunde bei einer Direktbank sind. Jede Bank hat dafür in der Regel ein Formular zum Download bereitgestellt, das Sie ausfüllen und per Post, E-Mail oder App an die Bank senden müssen.

Falls Sie ein neues P-Konto eröffnen möchten, ist dies bei einigen Anbietern online möglich. Achten Sie jedoch immer darauf, dass die Bank seriös ist und informieren Sie sich über eventuell anfallende Gebühren.

Ein P-Konto auch nach einer Pfändung einrichten?

Schulden können eine große psychische Belastung darstellen und viele Schuldner fühlen sich dadurch gelähmt. Es kann passieren, dass ein Schuldner zu spät bemerkt, dass einer seiner Gläubiger eine Kontopfändung durchgeführt hat. In diesem Fall fragen sich Betroffene, ob sie trotz laufender Pfändung ein P-Konto einrichten können.

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Die gute Nachricht lautet: Ja, das ist möglich. Sie können ein P-Konto auch dann eröffnen, wenn die Kontopfändung bereits läuft. Allerdings müssen Sie sich innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Pfändung an Ihre Bank wenden. Die Bank ist dann dazu verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Tagen vorzunehmen. Der Pfändungsschutz gilt dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kontopfändung begann.

In diesem Artikel haben Sie erfahren, wie Sie ein P-Konto einrichten können, um sich vor einer Kontopfändung zu schützen. Denken Sie jedoch daran, dass ein P-Konto nicht über die gleichen Funktionen wie ein herkömmliches Girokonto verfügt. Es ist beispielsweise nicht möglich, eine Kreditkarte zu nutzen oder einen Dispositionskredit zu erhalten. Daher wird empfohlen, ein P-Konto nur dann einzurichten, wenn eine Kontopfändung tatsächlich vorliegt.