Parkregeln: Genießen Sie Ihren Tag voller Abenteuer im Heide Park Resort

Parkregeln: Genießen Sie Ihren Tag voller Abenteuer im Heide Park Resort

Willkommen! Sie stehen kurz davor, einen Tag voller Abenteuer zu beginnen. Während Sie den Park und seine Attraktionen genießen, möchten wir Sie bitten, die übliche Sorgfalt und Rücksichtnahme walten zu lassen. Das bedeutet in erster Linie, dass Sie Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen und sich an die allgemeinen Regeln der Höflichkeit halten. Sicherheit steht im Heide Park Resort an erster Stelle. Sie können uns unterstützen, indem Sie sich an die folgenden Parkresortregeln halten, die die Grundlage des Vertrags zwischen dem Heide Park Resort und seinen Besuchern bilden.

Parken

Unser Parkplatz unterliegt denselben Regeln und Beschilderungen wie überall in Deutschland. Die Straßenverkehrsordnung gilt auch hier. Um den Verkehrsfluss zu erleichtern, müssen die Anweisungen unserer Parkwächter strikt befolgt werden. Bitte parken Sie Ihr Fahrzeug nur auf dafür vorgesehenen Plätzen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug an anderer Stelle abstellen und den Verkehr behindern, müssen wir es auf Ihre Kosten und Ihr Risiko abschleppen lassen. Die Parkgebühr deckt lediglich die Nutzung des bereitgestellten Parkplatzes ab, nicht die Überwachung des Fahrzeugs. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Türen, Fenster, der Kofferraum und das Dach geschlossen sind und sich keine Gegenstände im Fahrzeug befinden, wenn Sie es verlassen. Wir bitten Sie außerdem, keine Tiere in Ihrem Fahrzeug zurückzulassen. Heide-Park Soltau GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Einbruch oder Zerstörung durch Dritte verursacht werden. Dies gilt auch, wenn die Schäden durch Stürme, Feuer, Hagel, Explosionen oder andere ungewöhnliche Ereignisse verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich von Mitarbeitern der Heide-Park Soltau GmbH verursacht wird. Eine Entschädigung kann nur gezahlt werden, wenn Sie unser Personal im Service Center vor Verlassen des Parks informieren und die Schadensmeldung angemessen ist.

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Eintrittspreise / Öffnungszeiten

Das Gelände des Heide Park Resorts darf nur an den dafür vorgesehenen Besuchereingängen mit Vorlage eines gültigen Tickets betreten werden. Die Tickets müssen für die Dauer des Aufenthalts aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Alle Rechte, die durch den Kauf eines Tickets erlangt werden, erlöschen beim Verlassen des Parkgeländes. Besucher, die am selben Tag wieder eintreten möchten, können am Ausgang einen Handstempel erhalten. Eine Jahreskarte berechtigt die auf der Karte genannte Person, das ganze Jahr über während der allgemeinen Öffnungszeiten jederzeit in den Park zu gelangen. Die Karte ist nicht übertragbar und kann ohne Ersatz eingezogen werden, wenn sie missbraucht wird. Der Verkauf einer Jahreskarte verpflichtet Heide-Park GmbH nicht, den Park während der Gültigkeitsdauer der Karte jeden Tag zu öffnen. Öffnungszeiten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Sicherheitsbestimmungen

Hunde sind willkommene Gäste, müssen jedoch angeleint sein. Gefährliche Hunde gemäß dem niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden dürfen nicht in den Park mitgenommen werden. Hunde sind bei Shows, Fahrgeschäften und in speziell gekennzeichneten Bereichen nicht erlaubt. Hundekot muss entfernt werden. Kostenlose Hundehygiene-Sets sind im Service Center erhältlich. Andere Haustiere sind im Heide Park Resort nicht erlaubt.

Feuerwehrdirektiven müssen auf dem Parkgelände befolgt werden. Grillen ist im gesamten Gelände illegal. Das Rauchen ist in den Attraktionen nicht gestattet. Dies gilt auch für Warteschlangen und Restaurants. Besucher dürfen die Wege nicht verlassen. Sicherheitssperren, Zäune und Mauern dürfen nicht überklettert werden. Heide-Park Soltau GmbH haftet nicht für Verletzungen auf markierten Betriebs- und Personalfahrbahnen infolge von Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Aufrechterhaltung der Sicherheit.

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Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Heide Park Resort

Die Einrichtungen des Parks stehen Ihnen innerhalb der jeweiligen Nutzungseinschränkungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Anweisungen des Personals. Unsere Mitarbeiter können Sie von einer Attraktion ohne Entschädigung ausschließen, wenn Sie Nutzungseinschränkungen, Gebrauchsanweisungen oder Anweisungen unseres Personals vorsätzlich und wissentlich missachten.

Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich vordrängeln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht jede Attraktion für alle Besucher geeignet ist. Die Nutzungseinschränkungen finden Sie auf unserer Website, an Informationstafeln am Eingang und an Tafeln vor den einzelnen Attraktionen. Die Einschränkungen werden vom Technischen Überwachungsverein (TÜV) festgelegt, um Ihre persönliche Sicherheit zu gewährleisten.

Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung von Gebrauchsanweisungen oder Nutzungseinschränkungen, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht werden.

Haftungsbeschränkung

Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht sowie durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht werden. Bei schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ohne grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden. Unsere Haftung für Schäden, die aus Tod und Verletzungen von Körper und Gesundheit entstehen, bleibt hiervon unberührt. Heide-Park Soltau GmbH haftet nicht für Gegenstände, die dem Parkpersonal übergeben oder auf dem Parkgelände abgelegt werden.

Hausrecht

Heide-Park Soltau GmbH ist berechtigt, Personen ohne Entschädigung von den Parkgeländen zu verweisen, wenn sie gegen Parkvorschriften verstoßen oder kein gültiges Ticket für den Park besitzen. Besucher können auch ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises aus dem Park verwiesen werden, wenn sie andere Gäste stören, Einrichtungen entgegen den Gebrauchsanweisungen oder Nutzungseinschränkungen nutzen, Anweisungen des Parkpersonals oder Pflichtschilder missachten oder anderweitig für Störungen sorgen.

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Soltau, 21. Juli 2014 Heide-Park Soltau GmbH

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