Die Nutzung einer Parkuhr oder einer Parkscheibe sollte eigentlich kein Problem darstellen. Zumindest denken das viele von uns. Doch wer wirklich korrekt vorgehen möchte, sollte einige Regeln und Vorschriften beachten, die von vielen herkömmlichen Parkuhren nicht erfüllt werden.
Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung bzw. Parkscheiben-Verordnung
Die genaue Gestaltung und Verwendung einer Parkscheibe ist in der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung und der Parkscheiben-Verordnung von 1961 geregelt. Um den Vorschriften gerecht zu werden, muss eine Parkscheibe bestimmte Kriterien erfüllen. Wer sich dafür interessiert, kann die vollständigen Vorschriften hier nachlesen.
Kontrast und Farben
Die richtige Farbgestaltung einer Parkscheibe dreht sich um den Kontrast. Der Zeiger und das Zifferblatt müssen in dunkler Farbe gehalten sein, während der Hintergrund des Zifferblattes eine helle Farbe aufweisen muss.
Tipp: Für einen Überblick über alle Verkehrsstrafen in Österreich können Sie unseren Bußgeldrechner nutzen.
Durchmesser und Zeitunterteilung
Eine Parkscheibe muss einen Durchmesser von mindestens zehn Zentimetern haben und der Zeiger muss die Ankunftszeit genau auf eine Viertelstunde anzeigen können.
Es gibt auch Parkscheiben mit zwei Zeigern, wobei der schwarze Zeiger die Ankunftszeit und der rote Zeiger die Ablaufzeit anzeigt. Allerdings ist seit 1994 nur noch die Einstellung des schwarzen Zeigers relevant, da der rote Zeiger keine rechtliche Bedeutung mehr hat.
Blaue Zeitanzeiger mit Sichtfenster sind in Österreich streng genommen nicht erlaubt, da sie anders aussehen als vorgeschrieben und die Ankunftszeit nur in Halbstunden unterteilen.
Parkuhr richtig stellen in Österreich
Der dunkle Zeiger soll die Ankunftszeit anzeigen und dabei darf auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet werden. Zum Beispiel, wenn Sie um 12:01 Uhr ankommen, können Sie die Parkscheibe auf 12:15 Uhr stellen. Es ist also nicht notwendig, den Zeiger auf den weißen Zwischenraum zu positionieren.
Besonderheit in Deutschland
In Deutschland darf sogar auf die nächste volle halbe Stunde aufgerundet werden, daher gibt es dort auch die blauen Zeitanzeiger mit Halbstundenunterteilung.
Automatische Auto-Parkscheibe
Achtung: Derzeit ist die automatische Auto-Parkscheibe nur in Deutschland zugelassen!
Darf ich die Ankunftszeit auf einen Zettel schreiben?
Ein Zettel mit handschriftlich vermerkter Ankunftszeit entspricht streng genommen nicht der Verordnung und ist daher ungültig. Allerdings wird von den Kontrollorganen in der Praxis oft großzügig darüber hinweggesehen, aber im Falle eines Strafmandats können Sie sich nicht darauf berufen.
Es ist immer ratsam, die Regeln und Vorschriften bezüglich der Nutzung einer Parkuhr oder Parkscheibe zu beachten, um eine Strafe zu vermeiden. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema suchen, finden Sie in unserem Artikel die beliebtesten Parkscheiben für den deutschen Markt.
Hinweis: Die in diesem Artikel verwendeten Bilder sind illustrativ und stammen aus dem Originalartikel.