Patente und Gebrauchsmuster sind Schutzrechte für technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Sie geben dem Inhaber das Privileg, exklusiv über die Erfindung zu verfügen. Diese Schutzrechte spielen eine wichtige Rolle in unternehmerischen Entscheidungen und ermöglichen es, wirtschaftlichen Nutzen aus einer Erfindung zu ziehen.
Was ist ein Patent bzw. ein Gebrauchsmuster?
Ein Patent und ein Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen, haben aber einige Unterschiede. Ein Patent wird nach einer ausführlichen Prüfung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit erteilt. Beim Gebrauchsmuster handelt es sich dagegen um ein Registrierungsrecht, bei dem nur die formalen Voraussetzungen geprüft werden. Dadurch kann ein Gebrauchsmuster schneller erhalten werden, jedoch ist die Schutzfähigkeit oft fraglich.
Stand der Technik, Neuheit, Erfindungshöhe
Die Neuheit einer Erfindung wird anhand des Standes der Technik beurteilt. Erfindungshöhe bedeutet, dass die Erfindung für einen Fachmann nicht naheliegend sein darf. Zur Bestimmung der Neuheit wird die Erfindung mit allen Dokumenten des Standes der Technik verglichen. Die erfinderische Tätigkeit wird dagegen durch eine Gesamtschau des Standes der Technik geprüft.
Ausnahmen von der Patent- und Gebrauchsmusterfähigkeit
Nicht alle Erfindungen können patentiert oder als Gebrauchsmuster geschützt werden. Zum Beispiel werden Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen und Geschäftsideen nicht als Erfindungen betrachtet. Es gibt auch bestimmte Beschränkungen für Pflanzensorten, Tierrassen und Ideen, die gegen die guten Sitten verstoßen.
Anmeldung und Verfahren
Die Anmeldung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Anmeldeunterlagen müssen eine technische Beschreibung der Erfindung, Patentansprüche (beim Gebrauchsmuster: Schutzansprüche), Zeichnungen (falls notwendig), eine Zusammenfassung und die Erfinderbenennung enthalten. Die Anmeldung sollte präzise formuliert sein, um den Schutzumfang des Schutzrechts festzulegen.
Patentschutz im Ausland
Schutzrechte gelten nur in dem Land, für das sie erteilt wurden. Um Schutz im Ausland zu erhalten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Option ist die Nachanmeldung innerhalb von 12 Monaten nach der deutschen Anmeldung. Eine weitere Möglichkeit ist die Anmeldung eines europäischen Patents für mehrere Staaten oder eine internationale Anmeldung nach dem PCT, um Schutz in vielen Ländern zu erreichen.
Durchsetzung von Schutzrechten
Geschützte Erfindungen können vor Gericht durchgesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung, die dem Verletzer untersagt, die Nachahmung weiter zu produzieren und zu verkaufen. Oftmals wird jedoch versucht, das Problem außergerichtlich zu lösen. Eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung sind mögliche Maßnahmen.
Patentanwälte
Die Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten erfordern umfangreiche Rechtskenntnisse. Es empfiehlt sich, einen Patentanwalt zu konsultieren. Patentanwälte sind auf geistiges Eigentum und gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert und können Mandanten in Verfahren vor Patent- und Markenämtern sowie Gerichten vertreten.
Quellenangaben und weiterführende Links
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA): www.dpma.de
- Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg: www.patente-stuttgart.de
- Patentgesetz (PatG): transpatent.com/gesetze/patg.html
- Gebrauchsmustergesetz (GbmG): transpatent.com/gesetze/gbmg.html
- Patentanwaltskammer: www.patentanwalt.de
- Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de