Pflegeheim: Kosten während Abwesenheit

Pflegeheim: Kosten während Abwesenheit

Du hast sicher schon darüber nachgedacht, mal den Alltag im Pflegeheim hinter dir zu lassen und eine Auszeit zu nehmen. Vielleicht möchtest du einen Sommerurlaub am Meer machen oder deine Familie über Weihnachten besuchen. Aber was passiert mit den Kosten, wenn du abwesend bist? In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst.

Kostenersparnis ab dem vierten Tag Abwesenheit

Es gibt verschiedene Gründe, warum pflegebedürftige Menschen für eine gewisse Zeit nicht im Pflegeheim wohnen. Manchmal ist es aus gesundheitlichen Gründen notwendig, wie zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitation. In solchen Fällen sind die Tage, an denen du nicht im Heim lebst, als “Abwesenheitstage” zu verstehen.

Ab dem vierten Tag der Abwesenheit muss der Pflegeheimbetreiber die Heimkosten senken, da er durch deine Abwesenheit Geld spart. Diese Kostenersparnis muss er zumindest teilweise an dich weitergeben. Wenn du jedoch nur für bis zu drei Tage abwesend bist, musst du den vollen Preis bezahlen, auch wenn du bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nimmst.

Anspruch auf den Heimplatz bei Abwesenheit

Wenn du Leistungen von der Pflegekasse oder einem Sozialhilfeträger beziehst, muss der Pflegeheimunternehmer deinen Platz für bis zu 42 Tage im Jahr freihalten. Dieser Zeitraum verlängert sich um die Tage, die du möglicherweise im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung verbringst. Du kannst also das Pflegeheim für insgesamt maximal 42 Tage im Jahr verlassen, um Urlaub zu machen oder deine Familie zu besuchen, ohne deinen Anspruch auf den Heimplatz zu verlieren.

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Kostenrückerstattung bei Abwesenheit im Pflegeheim

Wenn du Leistungen von der Pflegekasse oder einem Sozialhilfeträger erhältst und länger als drei Tage abwesend bist, muss der Pflegeheimbetreiber mindestens 25 Prozent der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege abziehen. Allerdings kann es sein, dass du mehr Kosten erstattet bekommst, je nachdem in welchem Bundesland du lebst. Die genaue Zahl wird zwischen den Verbänden der Pflegekassen und den Unternehmern in einem Rahmenvertrag auf Landesebene vereinbart. Du solltest bei deiner Pflegekasse nachfragen, welcher Prozentsatz für dich gilt.

Investitionskosten werden nicht erstattet

Ein Teil des monatlichen Heimentgelts setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen, wie Pflege, Unterkunft und Mahlzeiten. Zusätzlich beteiligst du dich auch an den Investitionskosten des Pflegeunternehmens, beispielsweise für Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Da das Unternehmen durch deine Abwesenheit bei diesen Kosten keine Ersparnis hat, musst du diesen Teil des Heimentgelts in voller Höhe weiterhin bezahlen.

Regelungen zur Abwesenheit vertraglich festhalten

Wenn du als Selbstzahler:in in einer Pflegeeinrichtung lebst, solltest du darauf achten, dass dein Vertrag eine konkrete Regelung zur Reduzierung des Entgelts bei Abwesenheit enthält. Außerdem sollte festgehalten sein, wie lange dir der Betreiber die Räumlichkeiten freihalten muss, wenn du abwesend bist. Diese Punkte sind gesetzlich nicht geregelt, daher empfiehlt sich eine vertragliche Vereinbarung, um mögliche Konflikte mit dem Pflegeheimbetreiber zu vermeiden.

Heimkosten bei dauerhafter Abwesenheit

Es gibt Fälle, in denen Heimbewohner:innen nicht mehr zurückkehren, sei es aufgrund von Versterben nach einem Krankenhausaufenthalt oder durch die Entscheidung, das Heim zu wechseln. In solchen Fällen gelten spezifische Regelungen, über die du dich in unserem verlinkten Artikel informieren kannst.

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Du siehst also, dass während deiner Abwesenheit bestimmte Kosten reduziert werden können, aber auch einige Kosten bestehen bleiben. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Regelungen zu informieren und gegebenenfalls vertragliche Vereinbarungen zu treffen, damit du bei deiner Auszeit keine unliebsamen Überraschungen erlebst.