Im Falle einer Pflegebedürftigkeit decken die gesetzlichen Leistungen der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung in der Regel nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten. Um die Restkosten zu reduzieren oder sogar vollständig auszugleichen, empfiehlt sich eine Pflegekostenversicherung als private Pflegezusatzversicherung. Egal, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden, sie schützt Sie vor einer möglichen Versorgungslücke und sichert Ihnen die Leistungen, die Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
Ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?
Es gibt zwei Modelle der Pflegekostenversicherung. Entweder werden die gesetzlichen Leistungen um einen vorher vereinbarten Prozentsatz aufgestockt oder die anfallenden Restkosten zu einem bestimmten Prozentsatz übernommen. Bei beiden Modellen erhalten Sie jedoch nur eine Erstattung für die tatsächlich entstandenen Pflegekosten, die Sie durch eine Rechnung bei Ihrem Versicherer nachweisen müssen. Das Geld wird zweckgebunden direkt abgerechnet und steht Ihnen daher nicht frei zur Verfügung.
Modell der prozentualen Aufstockung
Bei der prozentualen Aufstockung werden höchstens 100 Prozent der tatsächlich anfallenden, erstattungsfähigen Kosten übernommen. Es erfolgt keine Auszahlung von Überschüssen, falls die gesetzlichen Leistungen plus die Leistung aus der Pflegekostenversicherung die tatsächlichen Kosten übersteigen.
Rechenbeispiel: Pflegekostenversicherung mit 50 Prozent Aufstockung
Bei einer vereinbarten Aufstockung um 50 Prozent würden Sie in dem obigen Beispiel mit den gesetzlichen Sachleistungen und den Leistungen aus der Pflegekostenversicherung insgesamt Kosten in Höhe von 1.947 Euro erstattet bekommen. Bei tatsächlichen monatlichen Pflegekosten in Höhe von 2.400 Euro ergibt sich eine Versorgungslücke von 453 Euro, die Sie aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen müssen.
Rechenbeispiel: Pflegekostenversicherung mit 100 Prozent Aufstockung
Bei einer vereinbarten Aufstockung um 100 Prozent lägen die gesetzlichen Sachleistungen und die Leistung aus der Pflegekostenversicherung 196 Euro über den tatsächlichen monatlichen Pflegekosten in Höhe von 2.400 Euro. Die Pflegekostenversicherung leistet in diesem Fall nur die Differenz von 1.102 Euro.
Modell der Restkostenübernahme
Bei der Restkostenübernahme legen die Versicherer in den meisten Fällen eine Jahreshöchstgrenze für die Kostenübernahme fest. Innerhalb eines Jahres werden die Restkosten bis zu dieser Höhe übernommen.
Rechenbeispiel: Pflegekostenversicherung mit 50 Prozent Restkostenübernahme
Bei einer vereinbarten Restkostenübernahme von 50 Prozent würden Sie in dem obigen Beispiel 50 Prozent der anfallenden Restkosten erstattet bekommen. Bei Restkosten in Höhe von 1.102 Euro läge die Erstattung daher bei 551 Euro. Die restlichen 551 Euro müssten Sie aus eigenen Mitteln finanzieren.
Rechenbeispiel: Pflegekostenversicherung mit 100 Prozent Restkostenübernahme
Bei einer vereinbarten Übernahme von 100 Prozent der Restkosten würde die Pflegekostenversicherung im obigen Beispiel die komplette Differenz zwischen den gesetzlichen Sachleistungen und den tatsächlichen monatlichen Pflegekosten erstatten.
In der Regel werden von einer Pflegekostenversicherung die Kosten für ambulante Pflege, stationäre Pflege, teilstationäre Kurzzeitpflege, Sachkosten, Transporte zu Ärzten, Krankenhäusern und Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflegehilfsmittel übernommen. Allerdings leisten Pflegekostenversicherungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige oft gar nicht oder nur zu einem geringen Geldbetrag. Zudem werden bei einer stationären Pflege nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen.
Die Beitragshöhe einer Pflegekostenversicherung wird unter anderem vom gewünschten Leistungsumfang, dem Alter und dem Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss beeinflusst. Eine pauschale Aussage über die genauen Kosten ist daher nicht möglich. Im Vergleich zu anderen Formen der privaten Pflegezusatzversicherung wie der Pflegetagegeldversicherung, dem Pflege-Bahr und der Pflegerentenversicherung ist die Pflegekostenversicherung jedoch die günstigste Möglichkeit.
Fazit
Bei der Wahl einer Pflegekostenversicherung ist es wichtig, Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Entscheiden Sie, auf welche Art Sie gepflegt werden möchten und wie hoch die Übernahme der anfallenden Pflegekosten sein soll. Achten Sie darauf, dass die Pflegekostenversicherung bestimmte Leistungen wie die Anpassung der Leistungen bei Erhöhung der Pflegekosten ohne erneute Gesundheitsfragen, lebenslangen Versicherungsschutz, sofortige Leistung bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall, Berücksichtigung aller Pflegegrade, Übernahme des festgestellten Pflegegrades der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, Kostenübernahme für wohnbaulich notwendige Veränderungen, Beitragsfreistellung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit und Kostenübernahme für technische Hilfsmittel umfasst.
Machen Sie sich mit den möglichen monatlichen Beiträgen vertraut und finden Sie den passenden Anbieter und die richtige Form der Pflegekostenversicherung, die Ihren Bedürfnissen entspricht. So schützen Sie sich effektiv im Pflegefall und sorgen für eine finanzielle Absicherung.