Pflegenoten/Qualitätsdarstellung: Eine neue Art der Transparenz in der Pflege

Pflegenoten/Qualitätsdarstellung: Eine neue Art der Transparenz in der Pflege

Die Qualität von Pflegeeinrichtungen wird seit 2009 anhand von Noten bewertet, die zwischen “sehr gut” und “mangelhaft” liegen. Diese Bewertung basiert auf der jährlichen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst. Die Ergebnisse werden von den Pflegekassen in Transparenzberichten veröffentlicht, die im Internet zugänglich sind. Doch erfüllen diese Berichte nicht immer die Erwartungen der Verbraucher. Oftmals vermitteln sie ein zu positives Bild von den Einrichtungen, sodass Qualitätsunterschiede kaum erkennbar sind.

Der Gedanke, Transparenz über die Pflegequalität für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, ist lobenswert. Jedoch wurde die bisherige Form der Qualitätsdarstellung kritisiert. Daher wurde 2016 der Qualitätsausschuss Pflege ins Leben gerufen, um neue Prüfverfahren und alternative Darstellungsformen zu entwickeln.

Das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld und das aQua-Institut in Göttingen haben konkrete Konzepte für eine neue Qualitätsprüfung und -darstellung in der stationären Pflege erarbeitet. Die Umsetzung dieser Konzepte wurde bis Ende 2019 beschlossen. Die neue Qualitätsdarstellung basiert nun auf drei Säulen: ausgewählten Ergebnissen der Qualitätsprüfung, Qualitätsdaten, die von den Pflegeeinrichtungen selbst erhoben werden, und allgemeinen Informationen zur Einrichtung. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher auf den speziellen Internetseiten der Pflegekassen gezielt Informationen über die Einrichtungen auswählen, filtern und vergleichen.

Auch für die ambulante Pflege wurden Vorschläge für eine analoge Anpassung der Qualitätsprüfung und -darstellung erarbeitet. Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualitätssicherung sowie die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung werden überarbeitet, sobald entsprechende Instrumente und Verfahren vorliegen und keine weiteren Anpassungen oder Pilotierungen erforderlich sind.

Insgesamt soll die Reform der Qualitätsprüfung und -darstellung in der Pflege zu mehr Transparenz führen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten umfassendere Informationen und können die Einrichtungen besser vergleichen. Damit wird es einfacher, eine passende Pflegeeinrichtung auszuwählen.

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Die Qualität von Pflegeeinrichtungen wird seit 2009 anhand von Noten bewertet, die zwischen “sehr gut” und “mangelhaft” liegen. Diese Bewertung basiert auf der jährlichen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst. Die Ergebnisse werden von den Pflegekassen in Transparenzberichten veröffentlicht, die im Internet zugänglich sind. Doch erfüllen diese Berichte nicht immer die Erwartungen der Verbraucher. Oftmals vermitteln sie ein zu positives Bild von den Einrichtungen, sodass Qualitätsunterschiede kaum erkennbar sind.

Der Gedanke, Transparenz über die Pflegequalität für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, ist lobenswert. Jedoch wurde die bisherige Form der Qualitätsdarstellung kritisiert. Daher wurde 2016 der Qualitätsausschuss Pflege ins Leben gerufen, um neue Prüfverfahren und alternative Darstellungsformen zu entwickeln.

Das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld und das aQua-Institut in Göttingen haben konkrete Konzepte für eine neue Qualitätsprüfung und -darstellung in der stationären Pflege erarbeitet. Die Umsetzung dieser Konzepte wurde bis Ende 2019 beschlossen. Die neue Qualitätsdarstellung basiert nun auf drei Säulen: ausgewählten Ergebnissen der Qualitätsprüfung, Qualitätsdaten, die von den Pflegeeinrichtungen selbst erhoben werden, und allgemeinen Informationen zur Einrichtung. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher auf den speziellen Internetseiten der Pflegekassen gezielt Informationen über die Einrichtungen auswählen, filtern und vergleichen.

Auch für die ambulante Pflege wurden Vorschläge für eine analoge Anpassung der Qualitätsprüfung und -darstellung erarbeitet. Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualitätssicherung sowie die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung werden überarbeitet, sobald entsprechende Instrumente und Verfahren vorliegen und keine weiteren Anpassungen oder Pilotierungen erforderlich sind.

Insgesamt soll die Reform der Qualitätsprüfung und -darstellung in der Pflege zu mehr Transparenz führen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten umfassendere Informationen und können die Einrichtungen besser vergleichen. Damit wird es einfacher, eine passende Pflegeeinrichtung auszuwählen.

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Auch für die ambulante Pflege wurden Vorschläge für eine analoge Anpassung der Qualitätsprüfung und -darstellung erarbeitet. Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualitätssicherung sowie die Vereinbarung zur Qualitätsdarstellung werden überarbeitet, sobald entsprechende Instrumente und Verfahren vorliegen und keine weiteren Anpassungen oder Pilotierungen erforderlich sind.

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