Willst du eine Photovoltaikanlage in Deutschland betreiben? Dann gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Anlage bei der Bundesnetzagentur, dem Netzbetreiber und dem Finanzamt anmelden musst. Los geht’s!
Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Seit Februar 2019 führt die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR), ein zentrales Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Hier werden die Stammdaten von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten erfasst. Die Registrierung deiner Photovoltaikanlage im MaStR ist eine Pflicht, die du nicht vernachlässigen solltest. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.
Was du beachten musst:
- Du musst dich selbst registrieren und die Daten deiner Anlage eingeben.
- Halte die Daten stets aktuell, auch bei Erweiterungen deiner Anlage.
- Die Registrierungspflicht gilt auch für Photovoltaikanlagen, deren Strom direkt vermarktet wird, z.B. wenn du den Strom an Mieter in deinem Haus verkaufst.
- Anlagen, die keinen Strom ins Netz einspeisen, sind ebenfalls meldepflichtig, aber nur, wenn eine Netzkoppelung besteht. Inselanlagen müssen nicht registriert werden.
Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das Webportal der Bundesnetzagentur. Du kannst dies entweder selbst erledigen oder eine bevollmächtigte Person, z.B. dein Installateur, damit beauftragen. Die Registrierung erfordert lediglich die Eingabe der Stammdaten wie deinen Namen, deine Adresse, den Standort deiner Anlage, die Nennleistung in kWp und den Tag der Inbetriebnahme. Bewegungsdaten wie Zählerstände oder Erzeugungsmengen werden nicht erfasst.
Achtung: Die Registrierungsfrist beginnt mit der Inbetriebnahme deiner Anlage und beträgt einen Monat nach Inbetriebnahme der EEG-Anlage. Versäumst du die Frist, verlierst du deinen Anspruch auf die Einspeisevergütung!
Anmeldung beim Netzbetreiber
Die Netzbetreiber sind in Deutschland dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dafür erhalten die Anlagenbetreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Um diese zu erhalten, musst du deine Photovoltaikanlage beim Netzbetreiber anmelden und einen Antrag auf Netzanschluss stellen.
Die wichtigsten Schritte:
- Der Netzbetreiber kann eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen, insbesondere bei Anlagen über 10 kWp Leistung. Die Bearbeitungsdauer beträgt normalerweise bis zu acht Wochen.
- Der Antrag, auch Anschlussbegehren genannt, sollte grundsätzlich vor der Montage der Anlage gestellt werden. Plane mindestens vier Wochen für die Bearbeitung ein.
Sobald du die Freigabe erhalten hast, kannst du deine PV-Anlage installieren. Anschließend erfolgt die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber. Hierbei wird ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Um deine Einspeisevergütung zu erhalten, musst du dieses Protokoll zusammen mit der Bestätigung der ordnungsgemäßen Registrierung bei der Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber übermitteln.
Meldung der PV-Anlage beim Finanzamt
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage gilt aus finanzrechtlicher Sicht als Gewerbe. Eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist zwar nicht erforderlich, jedoch musst du die Inbetriebnahme deiner Anlage dem Finanzamt melden. Dafür füllst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Bitte beachte, dass das Finanzamt nur bei größeren Gewinnen Gewerbesteuer erhebt. Dennoch ist die Meldung der PV-Anlage beim Finanzamt erforderlich.
Jetzt bist du bestens vorbereitet für die Anmeldung deiner Photovoltaikanlage! Vergiss nicht, die Registrierungsfristen einzuhalten, um deinen Anspruch auf Einspeisevergütung nicht zu verlieren. Viel Erfolg bei deinem Solarenergieprojekt!