Polnische Pflegekräfte: Tipps zur legalen Anstellung

Polnische Pflegekräfte: Tipps zur legalen Anstellung

Die Bezeichnung “polnische Pflegekraft” wird oft synonym für alle Pflegekräfte aus dem osteuropäischen Raum verwendet. Doch wie kann man eine polnische Pflegekraft legal anstellen? In diesem Artikel geben wir dir wichtige Informationen und Tipps dazu.

Polnische Pflegekräfte: Die Kosten für die Beschäftigung

Die genauen Kosten für eine polnische Pflegekraft lassen sich nicht genau beziffern, da sie vom Umfang der Beschäftigung abhängig sind. Wenn man die Beschäftigung über eine Agentur laufen lässt, liegen die Preise in der Regel zwischen 1.800 und 2.400 Euro im Monat. Wenn man selbst als Arbeitgeber auftritt, muss man zumindest den Mindestlohn zahlen. Dazu kommen noch die Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber für die Pflegekraft gezahlt werden müssen. Bei einer täglich achtstündigen Beschäftigung nach deutschem Arbeitsrecht liegen die Kosten hier auch um 2.000 Euro pro Monat.

Was können und dürfen polnische Pflegekräfte leisten?

Häufig werden individuelle Absprachen getroffen, was die täglichen Arbeitsleistungen angeht. Rein rechtlich gesehen haben viele davon keinen Bestand. Das Wechseln von Verbänden oder das Bereitstellen von Medikamenten obliegt nur dem ambulanten Pflegedienst und darf von der polnischen Pflegekraft nicht übernommen werden. Vielmehr handelt es sich bei den Leistungen um eine Entlastung bei alltäglichen Aufgaben, sodass zum Beispiel hauswirtschaftliche Leistungen inbegriffen sind. Außerdem übernimmt das polnische Pflegepersonal die Unterhaltung des Pflegebedürftigen, es werden Spiele gespielt oder Übungen zur geistigen Anregung gemacht. Auch Spaziergänge oder bloße Erzählungen sind mögliche Leistungen.

Die A1-Bescheinigung für die polnische Pflegekraft

In Deutschland treten viele Auftraggeber nicht als Arbeitgeber auf, sondern lassen eine polnische Pflegekraft durch Agenturen vermitteln. Beim sogenannten Entsendemodell muss sichergestellt sein, dass es sich um eine legale Beschäftigung handelt. Dafür gibt es das A1-Formular, das die Legalität bestätigen soll und das Ausdruck dafür ist, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Ohne die A1-Bescheinigung muss der Arbeitgeber (die Agentur) oder der Kunde, der hier als Auftraggeber auftritt, die Kosten für die Sozialversicherung übernehmen. Wichtig ist allerdings, dass die A1-Bescheinigung noch gültig ist. Ist sie abgelaufen, taugt sie als Nachweis nicht mehr und muss erneuert werden, ehe eine legale Anstellung der polnischen Pflegekraft möglich ist.

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Die polnische Pflegekraft als Pflegesachleistung abrechnen: Möglich oder nicht?

Vielleicht fragst du dich, ob die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft nicht als Pflegesachleistung abgerechnet werden kann, um Kosten zu sparen. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, muss ein Versorgungsvertrag seitens der vermittelnden Agentur mit der Krankenkasse geschlossen werden, sodass die Leistungen über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Allerdings muss auch die pflegerische Ausbildung der zu entsendenden Pflegekräfte nachgewiesen werden, welche jedoch meist nicht vorhanden ist. Bisher gibt es noch keine bekannte Agentur, die einen solchen Versorgungsvertrag mit der Krankenversicherung geschlossen hat, daher ist die Abrechnung der polnischen Pflegekraft als Pflegesachleistung nicht möglich.

Die Kosten für eine polnische Pflegekraft 2021

Wenn es um die Kosten für eine polnische Pflegekraft geht, muss man aktuell wenigstens den Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde einkalkulieren. Mitte des Jahres soll dieser auf 9,60 Euro angehoben werden, bis 2022 erfolgen weitere Anpassungen auf bis zu 10,45 Euro in der Stunde. Doch allein mit diesen Kosten ist es nicht getan. Als Arbeitgeber muss man auch die normalen Lohnnebenkosten wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Unfallversicherung zahlen. Außerdem muss man eine Unterkunft für die Pflegekraft stellen, die sich meist im Haus des Pflegebedürftigen befinden wird. Die Verpflegung wird ebenfalls durch den Auftraggeber übernommen. Das Bruttogehalt für eine polnische Pflegekraft liegt meist zwischen 1.850 und 2.450 Euro im Monat. Wichtig zu wissen ist, dass Haushaltshilfen steuerlich abgesetzt werden können. Sie können als haushaltsnahe Dienstleister gesehen und mit 20 Prozent der Gesamtkosten angesetzt werden. Auch das Ansetzen als außergewöhnliche Belastung ist zulässig. Mögliche Zuschüsse zu den Kosten über die Pflegekassen sind durch die Leistungen aus der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege möglich. Dafür muss allerdings eine Feststellung des Pflegegrades der Pflegeperson vorliegen.

Hilfe bei der Pflege durch die Caritas

Die Caritas ist häufig Anlaufstelle für Fragen rund um polnische Pflegekräfte. Es gibt Informationsbroschüren, die sich mit dem Thema “Polnische Pflegekraft legal beschäftigen” befassen. Außerdem kann über die Caritas ein Musterarbeitsvertrag bezogen werden, der für die legale Beschäftigung der polnischen Pflegekraft wichtig ist. In einigen Regionen Deutschlands bietet die Caritas auch “CariFair” an, eine Kooperation mit einem Partnerverband aus Mittel- oder Osteuropa. Von dort werden Pflegekräfte nach Deutschland in Privathaushalte entsendet.

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Privat eine polnische Pflegekraft einstellen?

Es mag weniger Kosten verursachen, eine polnische Pflegekraft privat anzustellen, ohne den Weg über eine betreuende Agentur. Doch Vorsicht ist geboten, denn die meisten Bewerber, die als Selbstständige auftreten, landen in einer Scheinselbstständigkeit, die illegal ist. Eine Privatperson darf niemanden direkt beschäftigen, es sei denn, der Betreffende tritt als Arbeitgeber auf. Dann sind einige Anmeldungen und Pflichten zu erfüllen, um die Legalität zu wahren.

Wie wird das private Anstellen legal und welche Kosten verursacht das?

Wer eine polnische Pflegekraft selbst beschäftigen möchte, muss sich bei der Agentur für Arbeit melden und anzeigen, dass er nun Arbeitgeber ist. Es wird eine Betriebsnummer vergeben und eine Anmeldung beim Finanzamt ist erforderlich, um Lohnsteuern entrichten zu können. Außerdem müssen die Bestimmungen des deutschen Arbeitsrechts beachtet werden, wie die maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag, die Mindestruhezeit von elf Stunden und die Gewährung von Urlaub. Der Mindestlohn muss ebenfalls gezahlt werden. Es muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden, in dem alle gültigen Arbeitsbedingungen erfasst sind. Darüber hinaus muss das A1-Formular vorliegen, um die Legalität der Beschäftigung nachzuweisen. Ohne das A1-Formular muss die polnische Pflegekraft in einer deutschen Krankenversicherung erfasst und entsprechende Beiträge entrichtet werden.

Die Vermittlung einer polnischen Pflegekraft

Die Vermittlung einer polnischen Pflegekraft erfolgt in der Regel über eine Agentur. Diese arbeitet mit einer Agentur im Ausland zusammen, um die Vermittlung in die deutsche Familie zu übernehmen. Hier wird das sogenannte Entsendemodell angewandt, bei dem die Pflegekraft bei ihrer Agentur im Heimatland erfasst und versichert ist. Die Agentur in Deutschland ist der Ansprechpartner für die deutsche Familie und schließt den Vertrag über die zu erbringenden Leistungen mit dem Entsendeunternehmen oder direkt mit der Pflegekraft.

Agentur für eine polnische Pflegekraft

Wenn man einen Pflegebedürftigen zu versorgen hat, aber dies selbst nicht leisten kann, kann man sich an eine Agentur in Deutschland wenden, die Kontakt zu einer Entsendefirma oder Agentur in Polen aufnimmt. Die Agentur ist nicht für die Pflege zuständig, sondern regelt einzig und allein die Vermittlung der Pflegekräfte. Die deutsche Familie schließt den Vertrag über die zu erbringenden Leistungen mit dem Entsendeunternehmen oder direkt mit der Pflegekraft. Wichtig zu beachten ist, dass die deutsche Familie keine Weisungsbefugnisse hat, sondern das Weisungsrecht beim Entsendeunternehmen bleibt.

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Polnische Pflegekraft ohne Agentur finden

Es ist auch möglich, eine polnische Pflegekraft ohne Agentur zu beschäftigen. Hierbei sollte man jedoch vorsichtig sein, da viele Angebote Schwarzarbeit und illegale Tätigkeit sind. Wenn die Pflegekraft sich möglichst lange an eine Arbeitsstelle binden möchte oder mindestens 50 Prozent des Einkommens nur mit einem Auftraggeber erzielt werden, liegt eine Scheinselbstständigkeit vor. Ein Entsendeunternehmen schickt die polnische Pflegekraft meist nur für zwei bis höchstens drei Monate nach Deutschland, danach kehrt sie wieder nach Hause zurück. Wenn man selbst auf die Suche gehen und eine polnische Pflegekraft einstellen möchte, muss man verschiedene Schritte beachten, wie die Kontaktaufnahme mit der örtlichen Agentur für Arbeit, die Anmeldung als Arbeitgeber, die Auswahl des Bewerbers oder der Bewerberin, die Absicherung durch Arbeitsverträge und die Anmeldung bei der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft zur Unfallversicherung.

Privat gesucht: Polnische Pflegekraft einfach anstellen?

Es ist wichtig zu wissen, dass eine polnische Pflegekraft nicht ohne die entsprechenden Unterlagen angestellt werden darf. Es ist schwierig, die Legalität auf eigene Faust sicherzustellen und sich nur auf vorgelegte Bescheinigungen zu verlassen. Der Weg über eine Agentur im Entsendeverfahren und das Auftreten als Arbeitgeber sind die einzigen Möglichkeiten, um eine polnische Pflegekraft legal zu beschäftigen.

Die polnische Agentur für eine Pflegekraft nutzen

Im Internet findet man zahlreiche Angebote für polnische Agenturen, die im Entsendeverfahren die Vermittlung einer Pflegekraft nach Deutschland anbieten. Wichtig ist, dass die Pflegekraft die A1-Bescheinigung vorlegen kann, um die Legalität nachzuweisen. Das Gehalt wird von der polnischen Agentur direkt an die Pflegekraft gezahlt.

Polnische Pflege nutzen

Die polnische Pflege ist nicht nur eine Möglichkeit, sich hier in Deutschland unterstützen zu lassen, sondern auch eine Option für diejenigen, die nicht mehr in den eigenen vier Wänden wohnen können. Es gibt verschiedene Pflegeeinrichtungen in Polen, die die Aufnahme deutscher Pflegebedürftiger anbieten. Besonders an der Ostsee haben diese Einrichtungen einen exzellenten Ruf. Kosten für die stationäre Versorgung liegen zwischen 2.000 und 3.000 Euro im Monat, abhängig von der Lage und der Art der Unterbringung.

FAQs zur Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft

Abschließend haben wir noch einige häufig gestellte Fragen zur Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft beantwortet. Welche Aufgaben hat eine Pflegekraft aus Polen? Was muss man beachten? Kann man die Pflegekraft von der Steuer absetzen? Wie meldet man eine Pflegekraft an? Wie hoch sind die Kosten pro Stunde?

Dies waren einige wichtige Informationen zur legalen Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft. Es ist wichtig, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und erforderliche Schritte zu unternehmen, um die Legalität zu gewährleisten. Bei Fragen kann man sich an professionelle Agenturen oder Organisationen wie die Caritas wenden, die Hilfe und Unterstützung anbieten.