Praktikant oder Werkstudent? Warum es sich für Arbeitgeber lohnt

Praktikant oder Werkstudent? Was Arbeitgeber mit Blick auf den Mindestlohn zu beachten haben

Die Antwort lautet definitiv: “Ja, es lohnt sich!” Denn Unternehmen haben die Möglichkeit, die besten Absolventen abzufangen und für sich zu gewinnen.

Aber was sind eigentlich die Unterschiede zwischen einem Praktikanten und einem Werkstudenten? Welche Unterschiede müssen nach der Einführung des Mindestlohns beachtet werden und welches Modell ist für den Arbeitgeber rentabler?

Was bei Werkstudenten zu beachten ist

Da das Studium bei Werkstudenten im Vordergrund steht, ist es ihnen während des Semesters nur erlaubt, höchstens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. In den Semesterferien spielt die wöchentliche Stundenzahl jedoch keine Rolle. Auch muss die Tätigkeit nicht zwingend einen direkten Bezug zum Studium haben.

Werkstudenten sind Vollzeitstudenten an einer Universität. Studenten, die an einer Fernuniversität studieren, ein Zweitstudium absolvieren oder gerade promovieren, können jedoch nicht als Werkstudenten eingestellt werden. Auch Schüler, Praktikanten oder Arbeitnehmer in einer beruflichen Weiterbildung gelten nicht als Werkstudenten.

Um Probleme mit Arbeits- und Sozialgerichten und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass der Arbeitgeber vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags eines Werkstudenten prüft, ob der Status “Werkstudent” wirklich zutrifft.

Vorteile bei Sozialversicherung und Rentenbeiträgen

Auch bei den Versicherungsbeiträgen gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Ein Student ist sozialversicherungsfrei beschäftigt, wenn sein Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Jahren auf maximal 70 Tage oder drei Monate pro Jahr befristet ist.

Werkstudenten oder “ordentliche Studierende” bleiben bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Je nach Einkommen müssen sie jedoch in die Rentenversicherung einzahlen. Einige Arbeitgeber übernehmen außerdem die Studiengebühren des Werkstudenten. Diese Leistung wird nicht als Einkommen angesehen und zählt daher nicht zu den sozialversicherungspflichtigen Beiträgen.

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Falls der Werkstudent die maximale Arbeitszeit überschreitet, entfällt das Werkstudentenprivileg. Der Arbeitgeber müsste dann alle Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Daher ist es empfehlenswert, bereits im Arbeitsvertrag eine maximale Stundenzahl pro Woche festzulegen.

Unternehmen kennenlernen

Während dieser Zeit können wertvolle Kontakte geknüpft und Arbeitsweisen in einem Unternehmen kennengelernt werden. Auch erfährt man, wie solche Unternehmen organisiert und strukturiert sind. Oft werden Werkstudenten nach Abschluss ihres Studiums im Unternehmen angestellt. Eine Tätigkeit als Werkstudent wirkt sich in der Regel positiv auf den Lebenslauf aus, wenn man sich auf eine Arbeitsstelle bewirbt.

Was bei Praktikanten zu beachten ist

Das Ziel eines Praktikums in einem Unternehmen ist es, praktische Kenntnisse zu erlangen. Der Praktikant arbeitet für eine begrenzte Zeit unter einem ordentlichen Vertrag. Je nach Art des Praktikums fällt der Praktikant unter den Mindestlohn. Dabei wird zwischen Pflicht-, Orientierungs- und freiwilligen Praktika unterschieden.

Um sich beruflich besser orientieren zu können, absolvieren viele Schulabgänger zunächst ein Orientierungspraktikum, bevor sie mit dem Studium oder einer Ausbildung beginnen. Orientierungspraktika, die auf drei Monate begrenzt sind, fallen nicht unter den Mindestlohn. Ein Praktikum, das im Rahmen einer Ausbildungs- oder Studienordnung absolviert wird und länger als drei Monate dauert, fällt ebenfalls nicht unter den Mindestlohn.

Möchte jemand begleitend zum Studium oder zur Ausbildung praktische Kenntnisse durch ein Praktikum erlangen, handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum. Auch dieses fällt nicht unter den Mindestlohn, vorausgesetzt, es dauert maximal drei Monate und der Praktikant war zuvor noch nicht im gleichen Unternehmen als Praktikant tätig.

Praktikant oder Werkstudent? Was Arbeitgeber mit Blick auf den Mindestlohn zu beachten haben

Welche Variante rentiert sich?

Bevor ein Unternehmen sich dafür entscheidet, ob es einen Werkstudenten oder einen Praktikanten einstellt, sollte es sich zunächst darüber im Klaren sein, welches Ziel mit der Einstellung erreicht werden soll und wie lange die Einstellung geplant ist.

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Wenn ein Unternehmen beispielsweise einen jungen, flexiblen Mitarbeiter sucht, der für einige Jahre im Unternehmen bleibt, personelle Engpässe überbrücken kann und möglicherweise Interesse an einer späteren Festanstellung hat, ist der Werkstudent die bessere Lösung.

Wenn das Unternehmen hingegen Absolventen anwerben möchte, die nur kurzzeitig im Unternehmen sind und mit einer anderen Denkweise frischen Wind bringen, ist ein Praktikant die bessere Lösung.