Du verkaufst privat Waren oder erbringst “freundschaftliche” Dienstleistungen? Dann besteht die Möglichkeit, dass du privat Rechnungen schreiben musst. Besonders bei höheren Beträgen wird oft eine Rechnung verlangt. Doch worauf musst du achten und was muss oben stehen? Wir erklären es dir!
Privatrechnung – Was ist das und wann ist sie notwendig?
Wenn du als Privatperson eine Rechnung ausstellst, handelt es sich um eine Privatrechnung. Es ist zwar nicht zwingend erforderlich, eine Rechnung zu erstellen, aber oft wird sie vom Geschäftspartner verlangt.
Solange du den Veranlagungsfreibetrag von 730€ pro Jahr nicht überschreitest, musst du keine Steuern zahlen. In diesem Fall kannst du optional eine Arbeitnehmerveranlagung durchführen, dies ist jedoch keine Pflicht. Wenn du jedoch als Steuerpflichtiger mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften den Freibetrag von 730€ überschreitest und dein gesamtes Einkommen im Jahr mehr als 12.000€ beträgt, musst du eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Gib dabei dein gesamtes Einkommen aus Nebenverdiensten an, ohne den Freibetrag von 730€ abzuziehen, da dieser automatisch berücksichtigt wird.
Unser Tipp: Behalte immer den Betrag deiner Privatrechnungen im Auge.
Privat Rechnung schreiben – Was muss die Rechnung enthalten?
Folgende Angaben müssen auf deiner privaten Rechnung enthalten sein:
- Dein Name und deine Adresse als Dienstleister oder Verkäufer
- Name und Adresse des Kunden oder der Kundenfirma
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Leistungszeitraum oder Verkaufszeitraum
- Leistungsumfang oder Menge und Beschreibung der Ware
- Wichtig: Hinweis auf Privatverkauf oder Privatdienstleistung
Keine Umsatzsteuer bei Privatrechnungen
Wenn du private Rechnungen ausstellst, darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Egal, ob die Kundenfirma umsatzsteuerpflichtig ist – als Privatperson bist du es nicht! Wenn du jedoch als Privatperson eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausstellst, musst du diese anschließend dem Finanzamt überweisen.
Tipp: Ergänze deine Rechnung mit einem kurzen Text, der auf den Privatverkauf und die Befreiung von der Umsatzsteuer hinweist.
“Bei den oben genannten Leistungen handelt es sich um privat durchgeführte Arbeiten. Gemäß § 19 UStG erfolgt die Verrechnung umsatzsteuerbefreit.”
Andere mögliche Formulierungen auf Basis der Kleinunternehmerregelung sind:
- “Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer.”
- “Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung.”
- “Aus Gründen der Kleinunternehmerregelung erfolgt die Verrechnung der oben genannten Leistung umsatzsteuerfrei.”
Ab wann bin ich keine Privatperson mehr?
Du fragst dich, ab wann du keine Privatperson mehr bist, sondern bereits (nebenberuflich) selbständig? Es gibt keine allgemein gültige Antwort, da es von deiner Branche abhängt. Für viele Berufe gilt jedoch die österreichische Gewerbeordnung. Diese besagt, dass du ein Gewerbe anmelden musst, wenn du eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausübst.
Selbständig bedeutet hierbei, dass du auf eigenes Risiko und eigene Rechnung handelst und das Unternehmerrisiko selbst trägst. Regelmäßig übst du die Tätigkeit aus, wenn du sie in bestimmten Zeitabständen wiederholst. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, bedeutet, dass der erzielte Ertrag die mit der Tätigkeit verbundenen Kosten übersteigt. Weitere Informationen findest du auf der Website der WKO.
Es gibt Ausnahmen von der Gewerbeordnung, wie zum Beispiel für freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare usw.). Für einige Tätigkeiten gibt es jedoch keine Regulierungen (wie Künstler, Journalisten, Schriftsteller).
Wenn du (nebenberuflich) selbständig bist, ändern sich natürlich die Angaben auf deinen Rechnungen.