Die Privatinsolvenz ist ein Weg, um sich von Schulden zu befreien, wenn man sich mit den Gläubigern nicht auf eine Ratenzahlung einigen kann. Bei der Privatinsolvenz handelt es sich um eine gerichtliche Schuldenregulierung, die Verbrauchern die Möglichkeit gibt, nach drei Jahren schuldenfrei zu sein.
Was ist Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz, eigentlich Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein Instrument, um schuldenfrei zu werden. Sie hilft Ihnen, Ihre Schulden loszuwerden, wenn Sie sich mit Ihren Gläubigern nicht auf einen Ratenzahlungsplan einigen können. Die LR Schuldnerberatung arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um individuelle Lösungen für Ihre Schuldenprobleme zu finden.
Was ist eine Regelinsolvenz?
Im Gegensatz zur Privatinsolvenz gibt es die Regelinsolvenz, die von Selbständigen, ehemals Selbständigen und juristischen Personen beantragt werden kann. Die Regelinsolvenz unterscheidet sich im Ablauf nicht wesentlich von der Verbraucherinsolvenz und dient ebenfalls der Entschuldung und gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger.
Wer darf Sie in die Verbraucherinsolvenz bringen?
Voraussetzung für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz ist eine Erfolglosbescheinigung. Diese bescheinigt, dass der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern vor Antragstellung erfolglos war. Die Bescheinigung kann von einer geeigneten Person, wie einem Rechtsanwalt, oder von einer anerkannten Stelle wie der Caritas oder Diakonie ausgestellt werden. Achten Sie darauf, keine kaufmännische Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
Die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz
Um eine Privatinsolvenz beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie zahlungsunfähig sind und bereits einen erfolglosen Einigungsversuch mit einer geeigneten Person oder anerkannten Stelle unternommen haben. Ohne diese Bescheinigung kann kein Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Der Ablauf der Privatinsolvenz
Der Ablauf der Privatinsolvenz besteht aus mehreren Schritten. Zuerst müssen Sie einen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern unternehmen und eine Bescheinigung über das Scheitern der Einigung erhalten. Danach können Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, einschließlich Antrag auf Restschuldbefreiung und ggf. Antrag auf Kostenstundung. Es folgt die Schätzung des Vermögens durch den Insolvenzverwalter und die Wohlverhaltensphase, die drei Jahre dauert. Am Ende des Verfahrens werden die eingezogenen Beträge an die Gläubiger verteilt und die Restschulden erlassen.
Die Entschuldung nach nur drei Jahren
Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, nach drei Jahren schuldenfrei zu sein. Dieses vereinfachte Insolvenzverfahren kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen können und bereits einen erfolglosen Einigungsversuch unternommen haben.
Was passiert, wenn man in Privatinsolvenz geht?
Wenn Sie Privatinsolvenz beantragen, wird Ihr Insolvenzverfahren bei dem für Sie zuständigen Gericht eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter prüft Ihr Vermögen, die Forderungen Ihrer Gläubiger und Ihr Einkommen. Nach Abzug der Kosten werden die verbleibenden Beträge an die Gläubiger ausgezahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass Ihr Arbeitgeber und Vermieter benachrichtigt werden und Ihr Konto eingeschränkt nutzbar ist, um eine Doppelpfändung zu vermeiden.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu besprechen und Ihnen die Angst vor einem Insolvenzantrag zu nehmen. Bei Bedarf können wir persönliche Beratungsgespräche in Hamburg, München, Stuttgart, Köln und Frankfurt anbieten. Seit Corona bieten wir auch Videogespräche oder Beratungen am Telefon an.