Privatinsolvenz Dauer – jetzt schneller schuldenfrei!

Privatinsolvenz Dauer – jetzt schneller schuldenfrei!

Du fragst dich, wie lange eine Privatinsolvenz dauert? Diese Frage hören wir oft. Hier ist unsere ausführliche Antwort.

Im Jahr 2020 wurde die Dauer von Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) im Rahmen einer Reform des Insolvenzrechts verkürzt. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens trat in Kraft.

Seitdem wird bei einer Verbraucherinsolvenz die Restschuldbefreiung im Regelfall bereits nach drei Jahren erteilt. Früher dauerten Privatinsolvenzverfahren bis zu sechs Jahre.

Seit gesetzlicher Neuregelung kürzere Dauer

Die verkürzte Laufzeit gilt für Regelinsolvenzen genauso wie für Privatinsolvenzen. Dabei ist die Dauer einer Verbraucherinsolvenz nicht mehr an Vorgaben wie z.B. die Erfüllung von Mindestquoten gebunden.

Die Bundesregierung hat mit der gesetzlichen Neuregelung die EU-Richtlinie 2019/1023 frühzeitig umgesetzt und in Teilen sogar übererfüllt. Die kürzere Dauer einer Privatinsolvenz ist für redliche Schuldner eine sehr gute Nachricht. Du wirst schneller schuldenfrei und kannst früher am Wirtschaftsleben teilnehmen. Ein wichtiges Signal des Gesetzgebers, der diesen Schritt auch gemacht hat, damit die Wirtschaft in schwierigen Zeiten nicht noch mehr leidet.

Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist weiterhin, dass du dich während der Wohlverhaltensphase an die Obliegenheiten bzw. deine Pflichten hältst. Dazu gehört, dass du den pfändbaren Anteil deines Einkommens an einen Treuhänder abführst, der das Geld an die Gläubiger weitergibt.

Übrigens: Schulden aus Straftaten (deliktische Forderungen), z.B. wegen einer Steuerhinterziehung oder Körperverletzung, werden nicht gelöscht.

Übergangsregelungen

Für Verbraucherinsolvenzverfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, gelten folgende Abweichungen:

  • ab 17.12.2019 = 5 Jahre 7 Monate
  • ab 17.01.2020 = 5 Jahre 6 Monate
  • ab 17.02.2020 = 5 Jahre 5 Monate
  • ab 17.03.2020 = 5 Jahre 4 Monate
  • ab 17.04.2020 = 5 Jahre 3 Monate
  • ab 17.05.2020 = 5 Jahre 2 Monate
  • ab 17.06.2020 = 5 Jahre 1 Monat
  • ab 17.07.2020 = 5 Jahre 0 Monate
  • ab 17.08.2020 = 4 Jahre 11 Monate
  • ab 17.09.2020 = 4 Jahre 10 Monate
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Höchstdauer einer Privatinsolvenz: erst 6 Jahre, dann 3 bis 6 Jahre, jetzt 3 Jahre

Mit Einführung der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 betrug die Dauer einer Privatinsolvenz 6 Jahre. Verkürzungen auf 5 oder 3 Jahre waren für Schuldner erst nach der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2014 möglich.

Die Restschuldbefreiung wurde nach 5 Jahren erteilt, wenn man zumindest die Kosten für das Gericht und den Insolvenzverwalter beglichen hatte. Eine Reduzierung der Dauer auf 3 Jahre war nur möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt 35 % der Forderungen aller Gläubiger und die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt werden konnten. Das gelang aber nur sehr wenigen Schuldnern.

Noch schneller schuldenfrei durch Insolvenzplan

Mit einem Insolvenzplanverfahren für Verbraucher besteht die Chance, die Insolvenzdauer weiter zu drücken. In der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz wird ein Geldgeber gesucht, mit dessen finanzieller Unterstützung man doch noch eine Einigung mit den Gläubigern erzielt. Findet man im persönlichen Umfeld tatsächlich eine solche Person, ist das Insolvenzverfahren bereits beendet bevor es richtig begonnen hat. Eine Privatinsolvenz dauert dann unter Umständen nur wenige Wochen bzw. Monate.

Ein Insolvenzplanverfahren kann natürlich auch gelingen, wenn man erbt oder im Lotto gewinnt. Leider kommt das ziemlich selten vor.

Abgesehen von der kürzeren Laufzeit von Insolvenzverfahren ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung für Schuldner fast immer der beste Weg aus der Schuldenfalle. Die Dauer der Privatinsolvenz beträgt dann 0 Jahre, da sie gar nicht angemeldet werden muss.