Privatinsolvenz: Wie man einen Insolvenzantrag stellt

Privatinsolvenz: Voraussetzungen für den Insolvenzantrag

Die Privatinsolvenz, auch als Verbraucherinsolvenz bekannt, bietet Schuldnerinnen und Schuldnern die Möglichkeit, ihre Schulden auf strukturierte Weise abzubauen, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, diese zu begleichen. Am Ende des Verfahrens steht den Schuldnerinnen und Schuldnern die Restschuldbefreiung bevor, bei der das Gericht sie von allen noch ausstehenden Schulden befreit.

Wer kann Privatinsolvenz beantragen?

Die Verbraucherinsolvenz ist ein Verfahren vor dem Insolvenzgericht und dient der Schuldenregulierung für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können. Zur Antragsberechtigung regelt § 304 der Insolvenzordnung (InsO) folgendes:

  • Natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
  • Ehemalige Selbstständige, deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.

Daher können Angestellte, Beamte, Arbeitslose, Empfänger von ALG II / Hartz IV, Rentner und Hausfrauen unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Unternehmen und Selbstständige müssen hingegen die Regelinsolvenz beantragen, außer sie erfüllen die Kriterien für eine Privatinsolvenz.

Weitere Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung

Viele Schuldnerinnen und Schuldner fragen sich, ab welchem Schuldenbetrag sie die Insolvenz anmelden können. Das Gesetz legt keinen konkreten Betrag fest. Das Insolvenzgericht eröffnet die Privatinsolvenz nur dann, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner zahlungsunfähig ist oder droht, zahlungsunfähig zu werden. Das ist der Insolvenzgrund.

Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass die fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr beglichen werden können. Wann genau dies der Fall ist, hängt von den individuellen Einkommens- und Schuldensituationen ab.

Im Gegensatz zur Unternehmensinsolvenz müssen Verbraucherinnen und Verbraucher noch eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie benötigen eine Bescheinigung darüber, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch zur Schuldenregulierung mit den Gläubigern gescheitert ist.

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Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch

Schuldnerinnen und Schuldner, die ihre Schulden nicht sofort begleichen können, sollten sich zunächst an ihre Gläubiger wenden und versuchen, eine Einigung zur Schuldenregulierung zu erzielen. Hierbei ist die Unterstützung einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder eines Anwalts für Insolvenzrecht von großer Bedeutung. Diese Expertinnen und Experten beraten individuell und erarbeiten einen Schuldenbereinigungsplan, der als Vergleichsangebot an alle Gläubiger dient.

Die anerkannten Stellen können auch die erforderliche Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch ausstellen. Der Einigungsversuch gilt als gescheitert, wenn ein Gläubiger nicht mit dem Schuldenbereinigungsplan einverstanden ist oder die Zwangsvollstreckung betreibt. Ebenso scheitert das Vergleichsangebot, wenn die darin enthaltenen Abmachungen nicht eingehalten werden.

Nach einem erfolglosen Einigungsversuch können Schuldnerinnen und Schuldner innerhalb von sechs Monaten Privatinsolvenz anmelden, vorausgesetzt sie erfüllen die formalen Voraussetzungen.

Insolvenzantrag – weitere erforderliche Unterlagen

Für jedes Insolvenzverfahren ist ein entsprechender Insolvenzantrag erforderlich. Neben diesem Antrag müssen Schuldnerinnen und Schuldner bei der Verbraucherinsolvenz weitere Unterlagen einreichen, darunter:

  • Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch
  • Vermögensverzeichnis
  • Vermögensübersicht
  • Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
  • Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben
  • Schuldenbereinigungsplan

Es ist wichtig zu beachten, dass das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung nur erteilt, wenn der Schuldner diese vorab beantragt hat. Deshalb muss neben dem Insolvenzantrag auch ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden.

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