Privatrecht vs. Öffentliches Recht – Verständnis und Unterscheidung

Privatrecht vs. Öffentliches Recht – Verständnis und Unterscheidung

Das deutsche Rechtssystem basiert auf der Unterscheidung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht. Die korrekte Einordnung ist entscheidend, um das zuständige Gericht im Streitfall zu bestimmen. Es existieren zwei verschiedene Theorien zur Abgrenzung: die Subjektstheorie und die Subordinationstheorie. In diesem Artikel werden beide Theorien erläutert und ihre Anwendbarkeit im heutigen deutschen Rechtssystem untersucht.

Die Subjektstheorie

Die Subjektstheorie, auch bekannt als “Sonderrechtstheorie” oder “Zuordnungstheorie”, geht auf den deutschen Juristen F. J. Wolff zurück. Laut dieser Theorie wird eine Rechtsnorm dem Öffentlichen Recht zugeordnet, wenn sie ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet. Anders ausgedrückt: Wenn eine der beteiligten Parteien den Staat vertritt, liegt Öffentliches Recht vor. Im Gegensatz dazu wird eine Rechtsnorm dem Privatrecht zugeordnet, wenn sie ausschließlich für Privatpersonen gilt. Diese Theorie findet heutzutage vor allem Anwendung bei Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Ein Beispiel aus dem Verwaltungsrecht ist das Polizeirecht. Es gehört zum Öffentlichen Recht, da es ausschließlich Hoheitsträgern wie Polizeibehörden das Recht gibt, Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu ergreifen.

Die Subordinationstheorie

Die Subordinationstheorie ist eine ältere Theorie, die heutzutage nur noch selten Anwendung findet. Sie besagt, dass im Öffentlichen Recht eine Über- oder Unterordnung zwischen den Beteiligten besteht, während im Privatrecht ein Gleichordnungsverhältnis besteht. Diese Theorie ist nicht mehr zeitgemäß, da sie nicht den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen entspricht. Im Öffentlichen Recht stehen die Beteiligten nicht immer in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis zueinander, da auch Privatpersonen als Auftraggeber öffentlicher Aufträge auftreten können.

Praktisches Beispiel

Ein gutes Beispiel für die Anwendung der Subjektstheorie im Verwaltungsrecht ist das Baurecht. Es gibt zwei verschiedene Bereiche: das Öffentliche Baurecht und das Private Baurecht. Das Öffentliche Baurecht regelt die Beziehung zwischen den Bürgern und der öffentlichen Hand, während das Private Baurecht die Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Wenn ein Grundstückseigentümer einen Bauantrag stellt, prüfen die Behörden im Rahmen des Öffentlichen Baurechts, ob die Vorschriften eingehalten werden. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, wie das öffentliche Baurecht, das Bauplanungsrecht, das Denkmalschutzrecht oder das Umweltrecht. Diese Bereiche gehören ausschließlich zum Öffentlichen Recht, da sie Hoheitsträgern obliegen.

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Kommt es zu Konflikten wie der Grenzbebauung oder dem Lärmschutz, können Streitigkeiten vor Gericht landen. Um den zuständigen Rechtsweg zu bestimmen, ist es wichtig, die Abgrenzung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht genau zu kennen. Bei Streitigkeiten zwischen einem Grundstückseigentümer und einem Nachbarn kann das Private Baurecht Anwendung finden, da es die Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten zwischen einem Grundstückseigentümer und der öffentlichen Hand, sind Verwaltungsgerichte zuständig, da hier das Öffentliche Recht Anwendung findet.

Rechtssystem in Deutschland

Das deutsche Rechtssystem besteht aus Privatrecht und Öffentlichem Recht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Rechtssubjekten, während das Öffentliche Recht das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern regelt. Die Abgrenzung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht ist von großer Bedeutung für die Zuständigkeit von Gerichten und die Anwendung von Gesetzen. In diesem Artikel wurden die verschiedenen Theorien zur Abgrenzung der beiden Rechtsbereiche sowie ihre Anwendungsbereiche erläutert.

Privatrecht

Das Privatrecht gliedert sich in das Allgemeine Privatrecht und das Sonstige Privatrecht. Das Allgemeine Privatrecht wird auch als Bürgerliches Recht oder Zivilrecht bezeichnet und umfasst verschiedene Teilbereiche wie den Allgemeinen Teil, das Erbrecht, das Familienrecht, das Sachenrecht und das Schuldrecht. Diese Teilbereiche regeln Rechtsfragen zwischen Privatpersonen, wie Verträge, Eigentum, Erbfolge, Eheschließung, Scheidung, Unterhalt und Schadensersatz. Das Sonstige Privatrecht umfasst Spezialgebiete wie Handelsrecht, Arbeitsrecht und Urheberrecht.

Öffentliches Recht

Das Öffentliche Recht gliedert sich in das Verfassungsrecht/Staatsrecht, das Verwaltungsrecht und das Strafrecht. Das Verfassungsrecht/Staatsrecht regelt die Beziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es umfasst Grundrechte, Staatskirchenrecht und Staatorganisationsrecht. Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung zwischen der Öffentlichen Verwaltung und den Bürgern. Es gliedert sich in Allgemeines Verwaltungsrecht und Besonderes Verwaltungsrecht, wobei das Besondere Verwaltungsrecht verschiedene Spezialgebiete wie Beamtenrecht, Kommunalrecht und öffentliches Baurecht umfasst.

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Dieser Artikel bietet einen Überblick über Privatrecht und Öffentliches Recht in Deutschland und zeigt die Bedeutung der Unterscheidung zwischen beiden Bereichen auf. Die Subjektstheorie und die Subordinationstheorie werden erläutert und ihre Anwendungsbereiche verdeutlicht. Es ist wichtig, die Abgrenzung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht zu verstehen, um die Zuständigkeit von Gerichten und die Anwendung von Gesetzen richtig zu bestimmen.