Probleme mit dem Arbeitgeber: Wer hilft?

Probleme mit dem Arbeitgeber: Wer hilft?

Wer kennt das nicht? Probleme mit dem Arbeitgeber können auftreten und man weiß nicht, wo man Hilfe finden kann. In solchen Fällen gibt es jedoch verschiedene Anlaufstellen, sowohl intern als auch extern, die Unterstützung bieten können. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Arbeitnehmer und welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben.

Wann gilt ein Kündigungsschutz?

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen ein Kündigungsschutz gilt. Wenn ein Unternehmen regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, greift das Kündigungsschutzgesetz. Dabei werden auch Teilzeitmitarbeiter berücksichtigt, wobei ihre Beschäftigungszeit anteilig berechnet wird.

3 Arten von Kündigungen

Bei Kündigungen gibt es verschiedene Streitfälle, insbesondere wenn es um den Kündigungsgrund geht. Juristen unterscheiden hier zwischen drei Arten von Kündigungen.

Am Anwalt führt oft kein Weg vorbei

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig ist, sollten Sie nicht zögern, sich professionelle Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Bei fehlendem Betriebsrat können auch freie Beratungsstellen weiterhelfen, die mit spezialisierten Rechtsanwälten kooperieren. Die Kosten für den Anwalt und den Prozess können von einer Arbeitsrechtsschutzversicherung übernommen werden, sofern diese rechtzeitig abgeschlossen wurde.

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Besonderer Kündigungsschutz

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss über die Schwangerschaft informiert sein, und es gibt eine Mitteilungspflicht. Allerdings gilt dieser Schutz erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft bekannt ist.

Probleme, Arbeitgeber während der Schwangerschaft zu finden? Lügen erlaubt!

Arbeitgeber dürfen Bewerberinnen nicht aufgrund einer Schwangerschaft ablehnen. In der Praxis wird jedoch oft eine Ausrede gefunden, um eine Einstellung zu verhindern. Viele Schwangere verschweigen deshalb ihre Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine solche Lüge in diesem Kontext zulässig ist.

Diese Rechte haben Schwangere am Arbeitsplatz

Sobald Elternzeit beantragt wurde, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht mehr kündigen. Dieser Kündigungsschutz gilt jedoch höchstens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der Elternzeit selbst. Nach Beendigung der Elternzeit gilt kein besonderer Kündigungsschutz mehr, d.h. der Arbeitgeber kann unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften kündigen.

Wann darf der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen?

Entgegen der weit verbreiteten Meinung kann der Arbeitgeber auch während der Krankheit des Arbeitnehmers kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankheit sogar als Kündigungsgrund dienen.

Voraussetzungen, damit die Kündigung rechtens ist

Für eine rechtmäßige krankheitsbedingte Kündigung müssen drei Punkte erfüllt sein. Liegen nur zwei oder sogar nur einer der genannten Gründe vor, ist eine Kündigung wegen Krankheit nicht rechtens. Es gilt generell, dass eine krankheitsbedingte Kündigung nur als letztes Mittel des Arbeitgebers akzeptiert werden darf.

Krank vor dem Urlaub? Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Wenn das Gehalt nicht rechtzeitig auf dem Konto eingeht, haben Arbeitnehmer drei Möglichkeiten, um ihre Rechte durchzusetzen. Der ehemalige Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Darüber hinausgehende Informationen dürfen nur mit Zustimmung des ehemaligen Mitarbeiters weitergegeben werden. Falls die Zustimmung fehlt, kann der ehemalige Arbeitgeber dennoch Informationen über den ehemaligen Angestellten weitergeben.

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Ex-Arbeitgeber gibt unrichtige oder unzulässige Auskünfte

Wenn ehemalige Arbeitgeber rechtswidrige und schuldhaft falsche oder unzulässige Informationen verbreiten, haben Betroffene das Recht, dagegen vorzugehen und das Unternehmen auf Unterlassung und Schadensersatz zu verklagen. Die Kosten dafür können von einer Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht getragen werden.

Es gibt viele Gründe, warum es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommen kann. Unbezahltes Gehalt, unberechtigte Kündigungen oder Kündigungen nach längerer Krankheit sind nur einige Beispiele. Wenn Sie vermuten, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht korrekt verhält, können Sie sich an freie Beratungsstellen, Ihren Betriebsrat oder direkt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Beachten Sie auch immer die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen, um im Fall eines Rechtsstreits die Anwalts- und Prozesskosten abzudecken. Wichtig ist jedoch, dass diese Versicherung rechtzeitig abgeschlossen wird, da eine Wartezeit von 3 Monaten gilt.

Beachten Sie: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche oder sonstige Fachberatung. Alle Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr.

Die häufigsten Fragen zum Thema Probleme mit dem Arbeitgeber