Probleme mit der Hahn Solar GmbH

Probleme mit der Hahn Solar GmbH

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Kraft, Geil & Kollegen erhält derzeit viele Anfragen von Verbrauchern, die bei der Hahn Solar GmbH aus Karlsfeld eine Photovoltaikanlage bestellt haben und nun das Problem haben, dass das Unternehmen die Arbeiten nicht abschließt.

Was ist los bei der Hahn Solar GmbH?

Die Kundenberichte über die Hahn Solar GmbH geben uns Grund zur Sorge. In den uns bekannten Fällen wurden die Photovoltaikanlagen trotz wiederholter Aufforderungen nicht fertiggestellt. Vereinbarte Termine werden nicht eingehalten und die Besteller werden ignoriert. Viele Vertragspartner haben Schwierigkeiten, Kontakt zum Unternehmen aufzunehmen. Telefonate werden nicht entgegengenommen und es wird vermutet, dass das Unternehmen die Anrufe blockiert. Auch die versprochenen Rückrufe finden nicht statt.

Es stellt sich die Frage, ob das Unternehmen einfach zu viele Aufträge angenommen hat und nun nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen. Doch selbst in diesem Fall halten wir eine vernünftige Kommunikation mit den Kunden für unerlässlich.

Welche Ansprüche stehen den Bestellern zu?

In den von uns beratenen Fällen haben wir versucht, das Unternehmen zur Fertigstellung der Anlagen zu bewegen, jedoch ohne Erfolg. Nun bleibt den Bestellern nur die Möglichkeit, gerichtlich gegen das Unternehmen vorzugehen oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden und eine Frist zur Leistungserbringung fruchtlos verstrichen ist, kann der Besteller teilweise vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Anzahlungen zurückfordern. Es muss jedoch individuell geprüft werden, ob ein vollständiger Rücktritt sinnvoll ist oder nur ein teilweiser Rücktritt bezüglich bestimmter Teilleistungen erklärt werden sollte.

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Unsere Kanzlei bietet Beratung und Vertretung in solchen Fällen an. Bei Schwierigkeiten mit der Hahn Solar GmbH stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Warten Sie nicht unnötig lange, um Ihre Rechte einzufordern.

Update

Leider stellen wir nach wie vor fest, dass die Hahn Solar GmbH die bestellten Photovoltaikanlagen in vielen Fällen nicht fertigstellt. Inzwischen haben wir bundesweit Klagen bei Gerichten eingereicht. Bei einer kürzlich stattgefundenen Verhandlung ist die Hahn Solar GmbH nicht erschienen, daher wird das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen, mit dem das Unternehmen zur Zahlung an unseren Mandanten verurteilt wird.

Angesichts dieser Entwicklungen empfehlen wir Ihnen, nicht unnötig lange zu warten, um Ihre eigenen Rechte gegenüber der Hahn Solar GmbH geltend zu machen.