Kein anderes Land in Europa verfügt über so viel Waldgebiet wie Deutschland. Laut der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sind knapp ein Drittel der Gesamtfläche von Bäumen bedeckt. Die Hälfte davon gehört dem Bund, den Ländern, Städten und Gemeinden, während die andere Hälfte in Privatbesitz ist. Dies ist sowohl ein Privileg als auch eine Herausforderung: Waldbesitzer müssen ihren Wald erhalten.
Deutschland leidet unter einer historischen Trockenheit, und die vergangenen Sommer waren viel zu warm. Dies belastet die Bäume stark und macht sie weniger widerstandsfähig gegen Schädlinge wie den Borkenkäfer. Gleichzeitig nehmen Sturmschäden und Waldbrände zu. Darüber hinaus müssen Waldbesitzer dafür sorgen, dass sich Arbeiter und Besucher auf ihrem Grundstück nicht verletzen. Während Wälder für die meisten Menschen vor allem Erholungsraum sind, bedeuten sie für Waldbesitzer oft vor allem eines: eine finanzielle Existenz. Daher ist es umso wichtiger, sich gegen mögliche Kostenfallen abzusichern.
Angestellte und Privatpersonen versichern
Grundsätzlich gilt: Wer einen Wald besitzt, benötigt eine gesetzliche Unfallversicherung. Diese versichert Personenschäden während forstwirtschaftlicher Arbeiten. Das bedeutet, wenn ein angestellter Förster oder der Waldbesitzer selbst bei seiner Arbeit von einem herunterfallenden Ast getroffen wird, wird die Versicherung einspringen. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung nur zahlt, wenn der Unfall während einer betrieblichen Tätigkeit passiert ist. Wenn Sie sich bei einem Spaziergang nach der Arbeit an einer Wurzel verletzen, erhalten Sie kein Geld.
Die Kosten für die Versicherung variieren je nach Waldgröße und betragen jährlich mindestens 86,83 Euro. Hinzu kommt ein Risikoaufschlag, der von der Arbeitszeit abhängt, die im Wald verbracht wird. Die Versicherungspflicht gilt für Waldbesitzer mit einer Waldfläche ab 2500 Quadratmetern. Besitzer kleinerer Grundstücke können sich von der Pflicht befreien lassen, indem sie sich an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wenden.
Unfälle von Besuchern werden durch eine freiwillige Waldhaftpflichtversicherung abgedeckt. Privatpersonen dürfen Waldgrundstücke zur Erholung betreten, daher müssen Waldbesitzer die Wege sichern und Bäume im Bereich von Wegen, Straßen und Bahngleisen regelmäßig auf ihren Zustand überprüfen. Eine Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht kann dazu führen, dass der Waldbesitzer Schadensersatz leisten muss, wenn beispielsweise ein Ast von einem morschen Baum auf einen Passanten fällt und ihn verletzt oder Sachschäden verursacht. In solchen Fällen springt die Versicherung ein.
Es ist jedoch zu beachten, dass grobe Fahrlässigkeit je nach Versicherung nicht abgedeckt sein kann. Wenn also bereits äußerlich erkennbar war, dass ein Ast abstürzen könnte, und keine Maßnahmen ergriffen wurden, um dies zu verhindern, könnte die Versicherung den Schaden nicht übernehmen. Die Kosten für eine Waldhaftpflichtversicherung variieren je nach Waldfläche und vereinbarter Versicherungssumme. Eine Absicherung für einen Hektar Wald mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro kostet ungefähr 62 Euro pro Jahr.
Vor Waldbrand und Unwetter schützen
Neben Personenschäden kommt es in Wäldern immer wieder zu Verlusten im Waldbestand selbst, beispielsweise durch Waldbrände. Dieses Jahr war das sonnigste seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1951 und es gab daher mehr Feuer. Die Halbjahresbilanz in Sachsen-Anhalt zeigt das Ausmaß dieser Gefahr: Zwischen Januar und Juni 2022 brannte etwa 50 Prozent mehr Fläche im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Anzahl der Brände hat sich sogar mehr als verdreifacht. Besonders dicht stehende Nadelholzbestände und sandiger Boden, in dem Regenwasser schnell versickert, sind anfällig für Waldbrände.
Eine Waldbrandversicherung kann Abhilfe schaffen. Sie deckt Schäden am stehenden Waldbestand und am geschlagenen Holz ab. In vielen Fällen werden auch die Kosten für Feuerlöschung und Aufräumarbeiten von der Versicherung übernommen. Die Kosten für eine Waldbrandversicherung hängen von der Versicherungssumme, der Waldfläche, den Baumarten und Altersklassen sowie besonderen Risikolagen ab. In einem Mischwald in Trippstadt, Rheinland-Pfalz, kostet der einjährige Versicherungsschutz etwa 40 Euro. In diesem Fall würde die Versicherung 13.728 Euro pro Hektar, 1000 Euro für die Abräumkosten, 5000 Euro für Feuerlöschkosten und 2500 Euro für abgebranntes Lagerholz zahlen.
Eine weitere Gefahr sind Stürme, die Bäume zerstören können. Theoretisch können Waldbesitzer das zwangsweise gefällte Holz verkaufen. Aber wenn es zu diesem Zeitpunkt keine Nachfrage gibt oder das Holz zu stark beschädigt ist, bleiben die Besitzer darauf sitzen. Eine Waldsturmversicherung zahlt pro Hektar Sturmschadenfläche eine vereinbarte Pauschale und mindert so den Verlust. Es ist jedoch zu beachten, dass nur der stehende Waldbestand versichert ist und Wiederaufforstung und Aufräumarbeiten nicht abgedeckt sind.
Die Kosten einer Sturmversicherung richten sich ähnlich wie bei der Waldbrandversicherung nach der Waldfläche, den Baumarten und Altersklassen sowie der Risikolage. Dabei spielt auch der bestehende Holzvorrat eine Rolle. In Rheinland-Pfalz kostet ein Hektar jährlich rund 62 Euro bei einer pauschalen Versicherungssumme von 5000 Euro pro Hektar. Der Versicherungsnehmer müsste in diesem Fall 10 Prozent der Entschädigung selbst tragen.
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