Prozess gegen Betreiber von Partnerbörse für Senioren

Prozess gegen Betreiber von Partnerbörse für Senioren

Der Fall des früheren Geschäftsführers der insolventen Partnervermittlungsagentur “Glückswolke 7” geht vor Gericht. Gemeinsam mit drei weiteren Personen wird er vor dem Landgericht Mainz wegen gewerbsmäßigem bandenmäßigem Betrug und Erpressung angeklagt. Doch wie kam es dazu, dass der ehemalige Softwaretrainer sich in diesem Geschäftsfeld wiederfand?

Die dunklen Machenschaften von “Glückswolke 7”

Es wird den Angeklagten vorgeworfen, ältere, einsame und zuneigungsbedürftige Menschen ausgenutzt zu haben. Sie sollen eine Art Bande gebildet haben, die sich zum Ziel gesetzt hat, diese Menschen finanziell zu schädigen. Der Angeklagte mit der Vergangenheit als Softwaretrainer führte die Gesellschaft mit Sitz in Wonsheim. Er war es auch, der den Namen “Glückswolke 7” erfand, nachdem der vorherige Name “Wolke 7” rechtlich umstritten war. Die weiteren Angeklagten stammen aus dem Osten Deutschlands und arbeiteten als Handelsvertreter für das Unternehmen.

Täuschung und Druck auf die Senioren

Den Angeklagten wird vorgeworfen, ältere einsame Menschen kontaktiert und zu Partnervermittlungsverträgen überredet zu haben. Ihnen wurde vorgegaukelt, dass “Glückswolke 7” eine individuelle Partneranalyse durchführen würde, um die Erfolgsaussichten für eine Beziehung zu optimieren. Tatsächlich erhielten die Senioren jedoch willkürlich ausgewählte Adressen anderer einsamer Herzen.

Die Opfer wurden unter Druck gesetzt und zum Abschluss der Verträge gedrängt. Manche zahlten per Überweisungsträger, andere direkt per EC-Karte. Die Vertragssummen beliefen sich auf 900 bis 3500 Euro. Denjenigen, die sich weigerten, wurde gedroht. Die Bande schaltete Inkassounternehmen ein, drohte mit Kontopfändungen oder der Kündigung der Rente. Des Weiteren wurden die Geschädigten dazu gebracht, weitere Verträge abzuschließen, um angeblich ihre Zahlungsverpflichtungen zu verhindern.

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Ein fragwürdiger Paragraf und unvollständige Zeugenaussagen

Die Verteidigung beantragt die Aussetzung des Verfahrens, da sie die Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen 656 des Bürgerlichen Gesetzbuches, auf den sich die Anklage stützt, anzweifelt. Dieser besagt, dass Partnerschaftsvermittlungen keine rechtsverbindlichen Ansprüche begründen. Der Anwalt argumentiert, dass diese Regelung aus einer Zeit stammt, in der Vermittlungsdienste noch als unsittlich angesehen wurden und überholt sei.

Der Richter entscheidet vorerst gegen den Antrag und fordert weitere Informationen an. Die Zeugen sollen dazu beitragen. Leider können nicht alle Zeugen nach Mainz kommen, da einige verstorben oder nicht vernehmungsfähig sind.

Der Prozess gegen die Betreiber von “Glückswolke 7” verspricht spannend zu werden. Die Anklage erhebt schwere Vorwürfe, während die Verteidigung einen fragwürdigen Paragrafen in Frage stellt. Wir werden weiterhin über den Verlauf des Prozesses berichten.

Glückswolke 7