Ratgeber: Der beste Weg, bei OTTO als Neukunde auf Rechnung zu bestellen

Ratgeber: Der beste Weg, bei OTTO als Neukunde auf Rechnung zu bestellen

Der Kauf auf Rechnung ist eine bequeme und beliebte Möglichkeit, erst die Ware zu erhalten und sie anschließend zu bezahlen. Auch OTTO, einer der führenden Online-Händler, bietet diese Zahlungsoption in der Regel auch für Neukunden an. Allerdings ist nicht jeder Neukunde automatisch für den Kauf auf Rechnung qualifiziert. OTTO führt zunächst eine Bonitätsprüfung durch, um die Zahlungsart zu genehmigen. In diesem Ratgeber erklären wir, wann Neukunden mit Einschränkungen rechnen müssen und welche Alternativen es gibt.

Auf einen Blick

Bevor wir näher auf den Kauf auf Rechnung bei OTTO eingehen, werfen wir einen kurzen Blick auf die wichtigsten Informationen:

  • Den Kauf auf Rechnung kann man bei OTTO im Rahmen der abschließenden Bestellübersicht auswählen.
  • In der Regel ist diese Zahlungsart bereits für Neukunden voreingestellt.
  • Eine Bonitätsprüfung wird durchgeführt, um die Eignung für den Rechnungskauf festzustellen.
  • Die genauen Kriterien für die Bonitätsprüfung sind nicht öffentlich einsehbar.
  • Neben der Bonität spielen auch andere Faktoren wie das Alter, der Wohnort und die Bestellsumme eine Rolle.

Wo kann ich den Kauf auf Rechnung auswählen?

Der Kauf auf Rechnung bei OTTO kann während des Bestellvorgangs ausgewählt werden. Nach der Produktsuche, der Auswahl der gewünschten Artikel und dem Hinzufügen zum Warenkorb öffnet sich die Bestellübersicht. Dort befindet sich am linken Bildschirmrand der Button “Zahlungsart ändern”. Mit einem Klick darauf kann man den Kauf auf Rechnung als Zahlungsart auswählen. Bei Neukunden ist diese Zahlungsart in der Regel bereits voreingestellt.

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Welche Kriterien spielen für die Bonitätsprüfung eine Rolle?

Die genauen Kriterien für die Bonitätsprüfung bei OTTO sind nicht öffentlich einsehbar. Daher kann es sein, dass die Gründe für eine Ablehnung nicht eindeutig nachvollziehbar sind. Eine negative Schufa-Auskunft kann eine Rolle spielen, ist aber nicht zwingend der einzige Grund für eine Ablehnung. Auch das Alter, der Wohnort und andere Faktoren können die Bonität bei OTTO beeinflussen. Zudem spielt die Bestellsumme eine wichtige Rolle. Je höher der Bestellwert, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Kauf auf Rechnung für Neukunden nicht verfügbar ist.

Laut den AGB von OTTO (Punkt 9 – Zahlung) behält sich das Unternehmen vor, für bestimmte Lieferungen nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten, abhängig von der Bonität des Kunden.

Es empfiehlt sich, nach der Bestellung abzuwarten, ob die Zahlungsoption bestätigt oder verweigert wird. In der Regel erhält man dazu eine E-Mail mit den entsprechenden Informationen. Bei Fragen oder Unklarheiten kann man sich auch direkt an den Kundenservice von OTTO wenden.

Rechnungskauf mit Anzahlung

Neben dem regulären Kauf auf Rechnung bietet OTTO auch die Möglichkeit eines Rechnungskaufs mit Anzahlung an. Dabei muss vor dem Versand der Ware eine bestimmte Anzahlung an OTTO überwiesen werden. Nähere Informationen zu dieser Option finden Sie in unserem Ratgeber “Bei OTTO Anzahlung leisten”.

Alternative Zahlungsmöglichkeiten

Sollte der Kauf auf Rechnung abgelehnt werden oder man diese Zahlungsart nicht wünschen, gibt es einige alternative Zahlungsmöglichkeiten bei OTTO. Der Versand der Ware erfolgt sofort bei Zahlung via PayPal oder Kreditkarte. Bei der Zahlung per Vorkasse muss vorab der Rechnungsbetrag an OTTO überwiesen werden, bevor die Bestellung versendet wird. Hierfür können die gleichen Bankdaten wie für die Anzahlung verwendet werden.

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Fazit

Der Kauf auf Rechnung ist eine attraktive Zahlungsmöglichkeit bei OTTO, die auch Neukunden zur Verfügung steht. Die Rechnung muss erst 14 Tage nach Erhalt der Ware beglichen werden. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Allerdings kann es je nach hausinterner Bonitätsprüfung entweder eine Anzahlung erforderlich machen oder den Rechnungskauf vollständig verweigern. Bei Fragen oder Unklarheiten kann man sich jederzeit an den Kundenservice von OTTO wenden.