Der Markt für E-Bikes boomt. Allein im Jahr 2021 wurden so viele elektrifizierte Fahrräder verkauft wie noch nie zuvor – ganze zwei Millionen Stück. Die Deutschen sind bereit, auch tiefer in den Geldbeutel zu greifen, um ein E-Bike, auch Pedelec genannt, zu erwerben.
Die Preise für günstige Modelle beginnen meist im höheren dreistelligen Bereich. Premiumanbieter, die etwa vollgefederte E-Mountainbikes anbieten, können hingegen mehr als 10.000 Euro kosten. Doch auch wenn man ein Mittelklassemodell im Wert von etwa 3.000 bis 4.000 Euro fährt, stellen sich häufig Fragen: Was passiert eigentlich, wenn das teure E-Bike kaputt geht? Was ist, wenn ich stürze oder das Fahrrad gestohlen wird? Je wertvoller das Fahrrad ist, desto sinnvoller ist es, den Wert durch eine Versicherung zu schützen. Für E-Bikes bzw. Pedelecs gibt es hierbei verschiedene Möglichkeiten.
1. E-Bike mit Hausratversicherung schützen: Das muss man wissen
Die Hausratversicherung deckt den Schaden ab, wenn ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Um den Diebstahl außerhalb von Gebäuden abzusichern, kann man eine zusätzliche “Fahrradklausel” in der Hausratpolice vereinbaren. E-Bikes bzw. Pedelecs können in der Hausratversicherung mitversichert werden, wenn sie eine maximale Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern erreichen.
Etwa 47 Prozent der rund 26 Millionen Hausratversicherungsverträge hatten im Jahr 2019 diese Fahrradklausel eingeschlossen. Der Vorteil dieser Klausel: Wenn das Fahrrad durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert war und gestohlen wird, ist der Schaden versichert. Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert des Fahrrads, also den Preis, den man heute für das gleiche Modell zahlen würde. Es gelten dabei die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind. In älteren Verträgen findet sich oft eine sogenannte Nachtzeitklausel (22-6 Uhr), bei der das Fahrrad mitversichert ist, wenn es in dieser Zeit genutzt wird, beispielsweise während eines Kinobesuchs.
Anders sieht es bei Speed-Pedelecs aus. Diese haben eine höhere Motorleistung und können bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren. Für Speed-Pedelecs ist gesetzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Mit einer Kaskoversicherung sind sie auch bei Diebstahl geschützt. Eine Kaskoversicherung deckt auch Schäden ab, die beispielsweise durch Brand, Hagel oder eine Explosion am Pedelec entstehen.
2. E-Bike mit eigenständiger Versicherung schützen
E-Bike-Versicherungen haben sich zu einer Art Vollkaskoversicherung für wertvolle Zweiräder entwickelt. Ihr Versicherungsschutz geht weit über die Leistungen der Hausratversicherung hinaus. Hier geht es nicht nur um Diebstahl, sondern auch um andere Risiken. Diese Versicherungen sind speziell auf die Technik und den Wert der Räder ausgerichtet.
E-Bike-Versicherungen decken unter anderem folgende typische Risiken ab:
- Unfall- oder Sturzschäden
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Vandalismus
- Akku-Defekte wie Feuchtigkeits- und Elektronikschäden
- Brände und Kurzschlüsse
- Typische Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung
Manche Versicherer übernehmen auch Schäden durch Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehler, die nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht entstehen. In einigen Tarifen sind auch Zubehörteile wie Taschen, Schlösser oder Sättel mitversichert. In bestimmten Premium-Tarifen einzelner Versicherer sind sogar die Kosten für verschlissene Reifen und Bremsen versichert. Zudem verzichten viele E-Bike-Versicherungen auf eine Selbstbeteiligung nach einem Schaden.
Je teurer das Fahrrad ist, umso eher ist eine eigenständige Versicherung ratsam. Denn eigenständige Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen bieten in der Regel höhere Versicherungssummen und einen breiteren Deckungsumfang. Die Entschädigungssumme richtet sich nicht nach der Versicherungssumme, sondern nach dem tatsächlichen Wert des versicherten Fahrrads. Logischerweise ist bei teuren neuen E-Bikes das finanzielle Risiko – zum Beispiel bei einem Diebstahl – am größten. Daher lohnt sich eine E-Bike-Versicherung in solchen Fällen besonders.
3. Der Schutzbrief: Die Pannenhilfe fürs E-Bike
Versicherungskunden kennen den Schutzbrief bisher vom Auto. Zusätzlich zur Kfz-Versicherung können Autofahrer einen Schutzbrief für ihr Fahrzeug abschließen, der ihnen bei Pannen weiterhilft. Dieses Prinzip gibt es nun auch für E-Bikes und Pedelecs. Je nach Tarif können bestimmte Leistungen bereits direkt in der E-Bike-Versicherung enthalten sein oder als Add-On zum E-Bike-Schutz über den Schutzbrief angeboten werden.
Typische Schutzbriefleistungen sind zum Beispiel:
- Pannenhilfe und Abschleppdienst
- Notfall-Hotline
- Rücktransport des Rades
- Organisation der Weiter- und Rückfahrt
- Leih- oder Mietfahrrad
- Fahrradrücktransport
- Ersatzfahrrad
- Übernachtungskosten
Ein Schutzbrief für das E-Bike stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz dar und kann in Notsituationen, beispielsweise bei längeren Touren oder im Ausland, weiterhelfen.
Überblick: Was Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scooter unterscheidet
Um das Thema abzurunden, hier ein kurzer Überblick über die Unterschiede zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und E-Scootern:
Pedelec:
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Motorleistung: max. 250 Watt
- Fahrzeugart: Fahrrad
- Straßenverkehr: Keine Betriebserlaubnis erforderlich, keine Helmpflicht, keine Kennzeichenpflicht, kein Führerschein erforderlich, keine Altersbeschränkung
- Versicherungsschutz: Keine Versicherungspflicht, Schäden Dritter übernimmt die private Haftpflichtversicherung, Diebstahlschutz über Hausratversicherung oder eigenständige E-Bike-Versicherung
S-Pedelec:
- Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h
- Motorleistung: max. 500 Watt
- Fahrzeugart: Kleinkraftrad
- Straßenverkehr: Betriebserlaubnis erforderlich, Helmpflicht, Kennzeichenpflicht (Versicherungs-Kennzeichen), Führerschein der Klasse AM erforderlich (Mindestalter 16 Jahre)
- Versicherungsschutz: Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, Diebstahlschutz über Kaskoversicherung
E-Scooter:
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Motorleistung: max. 500 Watt
- Fahrzeugart: Elektro-Kleinstfahrzeug
- Straßenverkehr: Betriebserlaubnis erforderlich, keine Helmpflicht, Kennzeichenpflicht (Versicherungs-Plakette), kein Führerschein erforderlich (Mindestalter 14 Jahre)
- Versicherungsschutz: Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, Diebstahlschutz über Kaskoversicherung
Wie man sieht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein E-Bike abzusichern. Je nach persönlichem Bedarf und Wert des Fahrrads kann die Hausratversicherung, eine eigenständige E-Bike-Versicherung oder ein Schutzbrief die richtige Wahl sein. Wichtig ist vor allem, dass man sich rechtzeitig über die Versicherungsmöglichkeiten informiert und die richtige Entscheidung für den eigenen Schutz trifft.