Raub im deutschen Strafrecht: Eine umfassende Erklärung

Raub im deutschen Strafrecht: Eine umfassende Erklärung

Maskierte Täter, Bandenüberfälle und falsche Paketboten, die Rentner überfallen – Raubüberfälle sind keine Seltenheit und halten uns immer wieder in Atem. Doch was genau ist Raub und wie wird diese Straftat im deutschen Strafrecht behandelt? In diesem Artikel erläutern wir den Tatbestand des Raubs, unterscheiden ihn vom Diebstahl und anderen Delikten und betrachten auch die möglichen Strafen bei einer Verurteilung.

Der Tatbestand des Raubs

Der Raub verbindet den Diebstahl und die Nötigung zu einem eigenständigen Straftatbestand. Beim Raub handelt es sich um einen Diebstahl, der unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen begangen wird. Im Gegensatz zur Nötigung erfordert der Raub Gewalt gegen eine Person oder eine “Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben”.

Die Tatbestandsmerkmale des Raubs umfassen:

  • Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache
  • Qualifizierte Nötigung als Tatmittel, entweder Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
  • Zusammenhang zwischen Nötigung und Wegnahme
  • Vorsatz bezüglich der Wegnahme und der Nötigung
  • Zueignungsabsicht zum Zeitpunkt der Wegnahme
  • Rechtswidrige Zueignung, d.h. der Täter hat keinen rechtmäßigen Anspruch auf die gestohlene Sache

Im Unterschied zum Diebstahl wendet ein Räuber bei der Wegnahme Gewalt an oder droht seinem Opfer mit Gefahr für Leib und Leben.

Raub oder räuberische Erpressung?

Die Unterscheidung zwischen Raub und räuberischer Erpressung ist nicht immer einfach. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansichten zwischen dem Bundesgerichtshof (BGH) und der juristischen Literatur. Gemäß § 255 StGB wird die räuberische Erpressung unter Strafe gestellt. Sie entspricht einem Raub, wenn die Erpressung durch Gewalt gegen eine Person oder durch Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen wird.

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Schwerer Raub und Strafrahmen

Bestimmte Formen der Tatbegehung gelten als besonders schwerwiegend und werden daher härter bestraft. Die Mindeststrafe für einen schweren Raub ist deutlich höher als bei einem einfachen Raub. Zum Beispiel droht bei einem schweren Raub eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren. Dies gilt beispielsweise für Raub mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug. Ebenfalls als schwerer Raub gilt es, wenn der Täter das Opfer misshandelt oder in Todesgefahr bringt.

Bei einem Raub mit Todesfolge, bei dem der Räuber den Tod eines anderen Menschen verursacht, drohen mindestens zehn Jahre Gefängnis. Dabei muss nicht unbedingt das eigentliche Opfer zu Tode kommen, es kann auch eine unbeteiligte Person sein.

Im Jugendstrafrecht gelten gesonderte Bestimmungen für jugendliche Straftäter. Hier steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund, sodass Jugendliche bei Raubdelikten in der Regel mit einer Jugendstrafe auf Bewährung davonkommen.

Fazit

Raub ist ein eigenständiger Straftatbestand, der den Diebstahl mit Gewalt oder Drohungen verbindet. Bestimmte Formen des Raubs, wie beispielsweise Raub mit Waffen oder Raub mit Todesfolge, werden als besonders schwerwiegend angesehen und entsprechend strenger bestraft. Im Jugendstrafrecht gelten wiederum andere Regeln für jugendliche Straftäter.

Raub ist ein ernstzunehmendes Vergehen und kann schwere Folgen für die Opfer haben. Daher ist es wichtig, dass das deutsche Strafrecht angemessene Strafen vorsieht, um solche Taten zu ahnden und die Gesellschaft zu schützen.