Was tun, wenn Ihr Geschäftspartner aus der GmbH austreten möchte? Wie wird der Preis festgelegt? Wer bekommt die Geschäftsanteile? Diese Fragen stellen sich viele Unternehmer in einer unangenehmen Situation, die oft auf Meinungsverschiedenheiten oder sogar Streitigkeiten zwischen den Geschäftspartnern zurückzuführen ist.
Gründe für den Austritt eines GmbH-Gesellschafters
Die Gründe für einen möglichen Austritt eines Geschäftspartners aus der GmbH sind oft unterschiedliche Vorstellungen in Bezug auf die Unternehmensführung, Strategie, Ertragsverwendung und Marketing. Es ist wichtig, die Situation zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.
Die richtige Berechnung der Abfindung
Idealerweise ist die Höhe der Abfindung und die Form der Unternehmensbewertung bereits im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Falls dies nicht der Fall ist, muss der Marktwert der Anteile bestimmt werden. Eine mögliche Methode zur Bewertung des Unternehmenswertes ist das Ertragswertverfahren, bei dem die bereinigten Gewinne in Beziehung zum Investitionsvolumen gesetzt werden. Es gibt auch das Capital Asset Pricing-Modell, das zusätzlich zukünftige Risiken berücksichtigt. Für eine genaue Berechnung nach diesen Modellen empfiehlt es sich, einen professionellen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Wer zahlt die Abfindung?
Die Abfindung wird immer von demjenigen gezahlt, der die Geschäftsanteile in Zukunft erhalten wird. Der Preis wird so festgelegt, dass die vereinbarte Abfindung an den ausscheidenden Gesellschafter ausgezahlt werden kann. Die Geschäftsanteile werden entweder von einem neuen Gesellschafter übernommen oder von den bestehenden Gesellschaftern aus eigener Tasche bezahlt.
Vorkaufsrecht der Mitgesellschafter
Wenn ein Gesellschafter aus der GmbH austreten möchte, haben Sie und die restlichen Mitgesellschafter ein Vorkaufsrecht auf seine Anteile. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Anteile kaufen müssen. Sie haben lediglich das Recht, als erste zuzuschlagen. Wenn sich ein externer Kaufinteressent meldet, müssen zuerst die Mitgesellschafter gefragt werden. Entscheiden diese sich gegen den Kauf, können die Gesellschaftsanteile an den externen Käufer verkauft werden.
Wichtig: Experte an der Seite haben
Der Austritt aus einer GmbH ist keine einfache Angelegenheit. Es ist ratsam, einen Experten mit fundierten Kenntnissen im Bereich der Unternehmensbewertung hinzuzuziehen, um den Unternehmenswert korrekt zu berechnen. Dadurch können Sie vermeiden, dass Sie bei der Übernahme von Geschäftsanteilen zu viel bezahlen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Austritt eines GmbH-Gesellschafters haben oder eine Beratung zu diesem Thema wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich telefonisch (+49 40 44 33 11), per E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch!
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