Du möchtest eine Rechtsschutzversicherung abschließen, aber möchtest nicht lange auf den Versicherungsschutz warten? In diesem Artikel erfährst du, wie du eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit erhalten kannst.
Möglichkeit 1: Nahtloser Anbieterwechsel
Die einfachste Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit zu erhalten, besteht darin, den Anbieter zu wechseln. Wenn du die Rechtsbereiche bereits beim alten Anbieter versichert hattest und der Wechsel nahtlos erfolgt, entfällt die Wartezeit beim neuen Anbieter. Der neue Versicherer geht davon aus, dass du die Versicherung nicht nur abschließt, weil ein Rechtsstreit absehbar ist. Prüfe jedoch immer die konkreten Versicherungsbedingungen, um sicherzustellen, dass dies der Fall ist.
Möglichkeit 2: Spezielle Angebote
Es gibt einige Versicherer, die eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anbieten. Diese Angebote gelten in der Regel für bestimmte Rechtsbereiche wie den Verkehrsrechtsschutz und den Mietrechtsschutz. Bei Abschluss eines solchen Spezialangebots leistet der Versicherer tatsächlich bei einem Rechtsstreit direkt nach Vertragsabschluss.
Aber Achtung: Solche Angebote haben ihren Preis. Die Mindestvertragslaufzeit liegt oft bei rund 3 Jahren und die Versicherungsprämie ist vergleichsweise hoch. Es lohnt sich also, solche Angebote gründlich zu prüfen und abzuwägen, ob du wirklich darauf angewiesen bist.
Wartezeiten sind die Norm
In der Regel gilt in der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Erst nach Ablauf dieser Wartezeit greift der Rechtsschutz und der Versicherer übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits. Es gibt allerdings Ausnahmen, in denen es tatsächlich einen Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt. Einige Gesellschaften verlangen jedoch abhängig von der Art des Rechtsschutzes eine längere Wartezeit von bis zu drei Jahren.
Kein Rechtsschutz ohne Wartezeit
Es gibt bestimmte Rechtsbereiche wie den Arbeitsrechtsschutz und den Mietrechtsschutz, bei denen eine Wartezeit von 3 Monaten gilt. Das bedeutet, dass du erst nach einer gewissen Zeit Beiträge einzahlen musst, bevor du mit einer Versicherungsleistung rechnen kannst. Die Wartezeit soll verhindern, dass Verbraucher eine Versicherung erst dann abschließen, wenn ein teurer Rechtsstreit bereits absehbar ist. Daher ist es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung frühzeitig abzuschließen.
Frühzeitiger Abschluss empfohlen
Umso wichtiger ist es, den Rechtsschutz frühzeitig abzuschließen. So kannst du bereits bei einem Rechtsstreit mit finanzieller Unterstützung der Versicherung rechnen. Frühzeitiges Handeln kommt also einer “Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit” am nächsten.
Egal ob du Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz oder Mietrechtsschutz benötigst, es lohnt sich, rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.
Tipp: Nachdem du einige wenige Angaben über dich gemacht hast, werden dir passende Tarife angezeigt. Du kannst mehrere Tarife für den direkten Vergleich auswählen. Klicke anschließend auf “Tarife vergleichen”, um einen detaillierten Leistungsvergleich deiner ausgewählten Tarife zu erhalten, in dem du auch die Wartezeit für den jeweiligen Rechtsschutz-Baustein sehen kannst.
Rechtsstreits vor und während der Wartezeit werden nicht von der Versicherung übernommen. Es ist daher wichtig, Änderungen in deiner Lebenssituation frühzeitig zu erkennen und entsprechend vorausschauend den passenden Rechtsschutz abzuschließen. So bist du bestens vorbereitet, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
Es gibt besondere Rechtsbereiche, bei denen eine längere Wartezeit gilt. Dies ist oft auf das höhere Risiko eines Rechtsstreits und den höheren Streitwert des Falls zurückzuführen. Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit sind nur unter besonderen Umständen möglich. In den meisten Fällen musst du je nach Rechtsbereich Monate bis Jahre warten, bis du die Unterstützung deines Versicherers in Anspruch nehmen kannst. Daher solltest du deine Rechtsschutzversicherung lange vor einem möglichen Rechtsstreit abschließen. Die Ausnahmen bilden der Verkehrsrechtsschutz und der Anbieterwechsel.