Du hast einen Sparvertrag oder einen Riester-Banksparplan abgeschlossen und fragst dich, ob die darin enthaltenen Zinsklauseln rechtens sind? In vielen Fällen ist das nicht der Fall! Erfahre hier, welche Verträge betroffen sind und wie du zu deinem Geld kommst.
Um welche Verträge geht es?
Es handelt sich um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne, die unter Namen wie “Bonusplan”, “Prämiensparen flexibel”, “VorsorgePlus” oder “Vermögensplan” vertrieben wurden. Aber auch in einfachen Sparbüchern mit einem Aufkleber und einer extra Zinsvereinbarung können rechtswidrige Zinsklauseln enthalten sein.
Die betroffenen Verträge wurden hauptsächlich in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen und weisen in der Regel eine variable Verzinsung auf, die aus einem Grundzins und einer Prämie besteht.
Rechtswidrige Zinsanpassungsklausel
Viele dieser alten Verträge enthalten jedoch rechtswidrige Zinsklauseln. Diese ermöglichen es den Banken, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen, was für die Kunden in der Regel zu niedrigeren Zinsen führt.
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrere Verfahren gegen solche Klauseln geführt und sie für unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentralen haben ebenfalls Beschwerden von betroffenen Verbrauchern erhalten.
Streitfragen um den Referenzwert
In den aktuellen Musterfeststellungsklagen wurden bereits Urteile gefällt, die die rechtswidrigen Zinsklauseln bestätigen. Allerdings ist noch ungeklärt, welcher Referenzzins herangezogen werden soll. Das Oberlandesgericht Dresden hat hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen.
Es wird vermutet, dass ein Wert verwendet werden sollte, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Das OLG Dresden hat jedoch Monatswerte als Referenzwert festgelegt, die für dieses Thema ungeeignet sind.
Was tun, wenn die Bank eine neue Zinsklausel vorschlägt?
Einige Banken schicken derzeit Briefe an Kunden, deren Sparverträge rechtswidrige Zinsklauseln enthalten. Prüfe diese Angebote besonders kritisch. Du musst einer Neuabrechnung nicht zustimmen, wenn du mit den Parametern nicht einverstanden bist. Eine Vertragsauflösung ist ebenfalls nicht immer die beste Lösung, da die angebotene Prämie in der Regel geringer ist als die, die du erhalten würdest, wenn der Vertrag fortgesetzt wird.
Wenn die Bank eine neue Zinsklausel vorschlägt, behaupte sie oft, damit die aktuelle Rechtsprechung umzusetzen. Hier ist Vorsicht geboten, da die Institute meist Parameter wählen, die in ihrem eigenen Interesse sind. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Verbraucherzentrale einzuschalten.
Welche Banken sind betroffen?
Die Verbraucherzentralen haben bereits tausende von Verträgen überprüft und unwirksame Zinsklauseln bei verschiedenen Anbietern festgestellt. Es ist jedoch möglich, dass noch nicht alle Institute überprüft wurden. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deine Bank betroffen ist.
Wenn du einen Sparvertrag hast und die Zinsklauseln überprüfen möchtest, wende dich an die Verbraucherzentrale. Sie kann dir weiterhelfen und dich über deine Möglichkeiten informieren.
Bildquelle: Originalartikel