Reimport-Auto kaufen: Tipps & Tricks für ein problemloses Fahrzeugimport

Reimport-Auto kaufen – alle Vor- und Nachteile, Tipps & Tricks

Du hast schon immer von einem ausländischen Auto geträumt? Dann ist ein Reimport genau das Richtige für dich! Beim Kauf eines Reimport-Autos gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. In diesem Artikel erfährst du alle Vor- und Nachteile sowie hilfreiche Tipps und Tricks, um deinen Fahrzeugimport reibungslos zu gestalten.

Schritt 3: Ausstattung unter die Lupe nehmen

Jedes Land hat seine eigenen Vorlieben und das zeigt sich auch bei den Ausstattungen von Autos. Selbst die Grundausstattungen können sich von Land zu Land unterscheiden. Achte daher besonders auf die Motorleistung, Emissionen, Grundausstattung und Sonderausstattung bei ausländischen Autos. Möglicherweise müssen manche Modelle auch technisch angepasst werden, um eine deutsche Zulassung zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Autos aus den USA.

Unterschiede in den Ausstattungen müssen beim Importieren von Autos berücksichtigt werden

Schritt 4: Auf der sicheren Seite mit Kaufvertrag

Hast du endlich dein Wunschauto gefunden und eine Einigung mit dem Verkäufer erzielt, ist es wichtig, einen Kaufvertrag abzuschließen. Achte darauf, dass der Vertrag den Preis, die Ausstattungsdetails und den konkreten Übergabetermin enthält. Bei einem Neuwagen sollte außerdem explizit der Begriff “Neufahrzeug” erwähnt werden. Wenn du sprachlich unsicher bist, lass den Vertrag übersetzen. Die Bezahlung sollte erst erfolgen, wenn du den Vertrag, die Fahrzeugpapiere und den Zündschlüssel in den Händen hältst. Vermeide Bargeldtransfers über Drittanbieter.

Schritt 5: Wichtige Dokumente bei Übergabe

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt die Fahrzeugübergabe. Stelle sicher, dass du folgende Dokumente besitzt:

  • Kaufvertrag/Rechnung: Mit Angaben über Käufer, Verkäufer, Hersteller, Fahrzeugtyp, Baujahr, Fahrzeug-Identifikationsnummer, Kaufpreis, Datum und Unterschriften.
  • Fahrzeugpapiere aus dem Herkunftsland im Original und eine EG-Typengenehmigung: Wenn vorhanden, solltest du die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II erhalten. Andernfalls benötigst du die ausländischen Kfz-Dokumente, um das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen. Achte insbesondere auf die EG-Typengenehmigung. Diese bescheinigt, dass das Fahrzeug den europäischen Normen entspricht und zugelassen werden darf. Wenn das Auto keine EG-Typengenehmigung besitzt, ist eine aufwendige Vollabnahme z.B. beim TÜV erforderlich.
  • Garantieunterlagen: Achte darauf, dass die Garantieunterlagen wie das Serviceheft und die Garantiekarte abgestempelt und mit Fahrgestellnummer und Übergabedatum versehen sind. Beachte, dass bei einem Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land die Garantieansprüche entsprechend den Bestimmungen des jeweiligen Landes gelten.
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Prüfe beim Kauf eines Importfahrzeugs das Serviceheft und die Garantiekarte

Schritt 6: Problemlose Überführung

Nach der Übergabe des Autos und der notwendigen Papiere steht der Überführung nichts mehr im Wege. Am besten verwendest du ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes. Hier gelten je nach Land unterschiedliche Bestimmungen und Vorgaben. Der Verkäufer kann dir dabei behilflich sein. Die einfachste Methode ist die Abholung des Fahrzeugs mit einem Anhänger, da keine Kennzeichen erforderlich sind.

Schritt 7: Erst Finanzamt, dann Zulassung

Für Neufahrzeuge gilt die Regel, dass du spätestens 10 Tage nach dem Kauf zum Finanzamt gehen musst. Dort wird dir die übliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent in Rechnung gestellt. Hierfür benötigst du das Formular “Umsatzsteuererklärung für Fahrzeug-Einzelbesteuerung”, das bequem auf der Website des Finanzamts heruntergeladen werden kann. Bei Gebrauchtwagen fällt in Deutschland keine Mehrwertsteuer an, daher musst du diese dem Finanzamt auch nicht melden.

Für die Zulassung eines Neu- oder Gebrauchtwagens benötigst du folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung
  • Originalrechnung oder Vertrag
  • Fahrzeugpapiere und EG-Typengenehmigung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Bei Neuwagen: Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt
  • Bei Gebrauchtwagen älter als drei Jahre: deutsche HU-Untersuchung (“TÜV”)

Bei Importfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern wie den USA musst du der Zulassungsstelle eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für eine ordnungsgemäße Einfuhr und prüft beispielsweise, ob das Fahrzeug gestohlen wurde oder die Mehrwertsteuer korrekt beglichen wurde. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhältst du direkt beim Zoll. Beachte, dass das zu importierende Fahrzeug vorher schriftlich oder online bei der Zollstelle anzumelden ist.

Schritt 8: Garantieleistungen beachten

Für Fahrzeuge innerhalb der EU gelten die Garantiebestimmungen des Kauflandes. Die Garantieleistungen sind in der Regel ähnlich, jedoch können zwischen den Herstellern Unterschiede bestehen. Achte darauf, dass alle Garantieunterlagen abgestempelt und vollständig sind. Laut EU-Recht sind alle Vertragshändler in der EU verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, auch wenn das Fahrzeug nicht in Deutschland gekauft wurde. Beachte jedoch, dass die Gewährleistung des ausländischen Händlers nach dem Recht des Kauflandes geregelt ist. Im Falle eines Mangels müsstest du deine Rechte gegebenenfalls im Ausland geltend machen.

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Mit diesen Tipps und Tricks steht dem Kauf eines Reimport-Autos nichts mehr im Wege. Viel Erfolg bei deinem Fahrzeugimport!